Hallo Kashbug,
Wohnst du noch bei deiner Mutter? oder in "eigener Wohnung" ?
BAFöG ist dem Unterhalt vorrangig und muss immer beantragt werden
Das BAFöG (auch der Darlehnsteil) sowie das volle Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet.
Der Bedarf ist bei "wohnen bei einem Elternteil" oder eigener Wohnung unterschiedlich.
lg
edy