Beiträge von edy

    Hallo Nobodyno1,


    berechnen darf ein Forum nicht, aber veranschaulichen.


    Wie @TK schon schrieb müssen die beiden EK bereinigt werden.


    Ich gehe mal von einer Bereinigung jedes EK von 200€ aus.


    Dann ensteht folgende Rechnung:


    EK KV 2120€


    EK KM 1400€


    Jeder hat einen Selbstbehalt dem Kind gegenüber ( hier privilegiert) 1080€



    Man zählt beide bereinigte EK zusammen = 3520€ ergibt lt. der DT ab 18 Jahre einen Bedarf von 661€.


    davon wird das volle KG abgezogen. 661€-190€= 471€ =Zahlbetrag.


    laut Verhältnis der bereinigten Einkommen muss der KV vom Zahlbetrag


    ca. 60% und die Mutter 40% zahlen.


    lg
    edy

    Hallo,


    so lange der Sohn noch bei einem Elternteil lebt, noch keine 21 Jahre alt ist, und in allgemeiner Schaulausbildung ist,


    bleibt er privilegiert ( gleichgestellt Minderjährigen).


    Ist er volljährig und nicht mehr privilegiert, steigt dein Selbstbehalt. ( ob du erwerbstätig bist /oder nicht)


    google mal nach Unterhaltsleitlinien OLG ( hier nachdem,bei dir zuständigen ).


    lg
    edy

    Hallo Sofie,


    Ich habe dir nicht meine Meinung geschrieben,sondern die Regeln des Gesetzes (Gesetzgeber).


    Ich kann dich schon verstehen (nützt aber nichts).



    Danke trotzdem für deine Antwort, leider enthält sie keine Fakten, was mir zusteht bezüglich nachehelichem Unterhalt/Aufstockung/Karriereknick.


    Wie hoch ist denn das Einkommen das Noch-Ehemanns ?


    Dein Netto-Einkommen?


    lg
    edy

    Hallo Uwinho,


    So lange dein Sohn noch bei der Mutter wohnt keine 21 Jahre alt ist und sein Abi macht ist dein Selbstbehalt
    880€. Das Einkommen der Mutter spielt aber auch eine Rolle, denn auch sie muss ihm anteilig Unterhalt zahlen.


    Geht der Sohn studieren oder hat eine eigene Wohnung, steigt dein Selbstbehalt auf 1300€.


    Ab diesem Zeitpunkt wird dein Unterhalt wegfallen.


    lg
    edy

    Hallo Sofie,


    Der Gesetzgeber sieht die Sache schon etwas anders als du.


    Ärger mit den Kindern? Wer zwingt dich sie bei dir wohnen zu lassen ?


    Kindesunterhalt müsstest du auch zahlen ( könntest aber von den Kindern Geld für Kost und Logis fordern).


    Nicht scheiden lassen? Wenn du kein Geld hast, versuche Verfahrenkostenhilfe zu bekommen.


    lg
    edy

    Hallo Patchwork,


    Ich denke die Berechnung des JC ist ok.


    Kann es sein dass die Mutter für Kind 2 vorher Unterhaltvorschuss bekam, und dieser an das JC abgetreten wurde?


    lg
    edy

    Hallo Shimlubu,


    Das Netto müsste noch bereinigt werden. Ich rechne mal mit einem bereinigtem Netto von 1550€.


    1550€ - 240€ Kindesunterhalt =1310€


    Selbstbehalt der Frau = 1200€



    es könnte also zur Zahlung von 110€ Unterhalt von der Frau an den Mann kommen.


    lg
    edy

    Hallo sani,


    ich glaube dir wurde hier schon mehrmals mitgeteilt: "aus einem bestehenden Titel" kann gepfändet werden.


    Egal ob sich die Situation (Düsseldorfer Tab ) geändert hat oder nicht. Ein Titel fragt nicht nach richtig oder falsch.


    Legt die KM dem Gerichtsvollzieher einen Titel vor, dann kann er die Pfändung veranlassen.


    Ob es der "richtige" Titel ist bleibt egal.


    Es liegt an dir nachzuweisen das es einen neueren Titel gibt, einen gültigen älteren Titel müßtest du abändern lassen (oder den neuesten vorlegen).


    Lege doch den Vergleich vom letzten Jahr dem Gerichtsvollzieher vor.


    lg
    edy

    Hallo,


    Wenn es einen neuen Titel geben sollte dann wäre ich ja vom Gerichtsvollzieher informiert worden, richtig?


    Der Gerichtsvollzieher kann nicht wissen ob es einen neuen Titel gibt.


    Wurde ihm ein falscher Titel vorlegt, dann musst du ihm nachweisen das es eine Änderung gab.


    lg
    rdy

    Hallo Sani,


    Wie du schon schreibst, der Arbeitnehmer kann nur die vom Gericht festgesetzten Titeln bei einer Pfändung


    umsetzen.( auf Anweisung durch den Gerichtsvollzieher).


    Du musst also einen vom Gericht abgeänderten Titel vorlegen, den musst du dir bei Gericht holen. (evtl. mit RA).


    Die Personalabteilung kümmert sich nicht um Unterhaltssachen ihrer Mitarbeiter ( sind ja auch keine Juristen).


    lg
    edy

    Hallo Sani,


    So lange ein Titel besteht kann gepfändet werden ( bei Unterhaltsschulden auch unterhalb der normalen Pfändungs-Freigrenze).


    Gepfändet wird vom Gerichtsvollzieher ( der Arbeitgeber setzt die Pfändung nur um).


    Du solltest eine Abänderung der Titel anstreben.


    Wenn eine Neuberechnung erfolgt ( und alles anerkannt wird) entsteht evtl. ein anderer Betrag, und ein abgeänderter
    Titel.


    Vorerst zählt der laufende Titel ( und der fragt nicht nach richtig oder falsch ).


    lg
    edy