Beiträge von edy

    Hallo Lucy,


    Warum verspricht du mehr als du halten kannst?


    Warum machst du Verträge/Abmachungen ohne den dazugehörigen Sachverstand?


    Dein EX soll eine Unterhaltsberechnung beim Jugendamt machen lassen ( dort wird man sehen


    ob du Unterhalt zahlen musst oder nicht).Die Berechnung durch das JA ist kostenlos.


    Damit schaffts du erst mal rechtliche Voraussetzungen. Wenn du dann keinen Unterhalt leisten musst, und noch


    jede Menge Geld über hast, dann kannst du freiwillig was zahlen.


    lg
    edy

    Hallo entsorgtervater75,


    So wie du hier schreibst, solltest du mal ein Gespräch mit deinem Anwalt führen.


    Lass dir die Risiken und die mit evtl. verbundenen Kosten aufzeigen. Dann fragst du ihn ob er dich weiterhin


    rechtlich vertreten will ( Risiken und Kosten übernimmst du).


    Er soll auch abschätzen wie das zuständige Familiengericht bei einem Prozess urteilen wird ( Er kennt Richter/Richterin , egal Risiko übernimmst du).


    lg
    edy

    Hallo ,


    Mein Netto liegt bei 1400.


    Das Netto muss noch bereinigt werden ( Fahrtkosten zur Arbeit usw.)


    Dein Selbstbehalt 1080€.


    Alles was nach Bereinigung noch über Selbstbehalt ist, kann für Unterhalt berücksichtigt werden.


    Bei 2 Kindern ( unterhaltsberechtigt) wird der Betrag auf beide aufgeteilt.


    lg
    edy

    Danke, edy!


    Die Mutter hat kein Einkommen, da sie ja das Kind vom neuen Partner betüdelt.
    Ein fiktives Einkommen würde also nicht angesetzt? Wie hoch wäre dann der "Taschengeldanspruch" der Mutter, der als Einkommen herangezogen werden würde? Und wieviel müsste sie davon abtreten?


    Sie bekommt kein Elterngeld?


    Taschengeldanspruch: bitte googlen.


    Das müsste sie komplett für den Unterhalt einsetzen.


    lg
    edy

    Hallo Thorsten,


    Hier kommt es m.E. wesentlich auf das Einkommen des neuen Vaters an.


    Hat er genug Einkommen kann/ muss er den Bedarf/Unterhalt für die Mutter decken.


    Ihr Einkommen ( evtl. Elterngeld) sowie Taschengeldanspruch kann für den KU verwendet werden.


    Selbstbehalt ( der Mutter) würde dann entfallen, da ihr Bedarf ja gedeckt wäre.


    lg
    edy

    Hallo Hansolo,


    @TK danke für die "Blumen".


    Ich würde zunächst die Berechnung des JA abwarten (das Ergebnis ist nicht bindend) , dann kannst du immer noch einen


    Fachanwalt einschalten. Das JA ist sozusagen Anwalt der Kinder, Urteile kann aber nur das Familiengericht fällen.


    Ich nehme an du hast das alles dem Jugendamt mitgeteilt ( damit es angerechnet werden kann).


    Länger bestehende Schulden , besonders wenn sie einvernehmlich mit Zustimmung des Partners gemacht wurden, können anerkannt werden.


    Ob solche Art von Schulden anerkannt werden ist oft "Verhandlungssache" . Vor Gericht würde ein Richter/-in entscheiden.


    Ansonsten siehe timekeeper . ( beim Betrag der Düsseldorfer Tabelle muss noch das hälftige Kindergeld abgezogen werden.)


    Weitere Fragen gerne.


    lg
    edy

    Hallo lowpull ( Skydive?).


    Ich nehme an es besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?


    Man sollte erst mal überprüfen ob die bisherige Berechnung durch das JA überhaupt richtig ist ( Bereinigung des Netto-Einkommen)


    Wie hoch ist dein durchschnittliches Netto?


    Wie hoch der jetzige Unterhalt?


    lg
    edy

    Hallo Torsten,


    Tipps sollen in erster Linie den Fragenden helfen.


    Antworten die deine persönliche Meinung ausdrücken, sollten so gekennzeichnet sein.


    Auch wenn das hier ein Laienforum ist, sollte es doch höher als "Stammtischniveau " sein.


    Bitte, etwas mehr selbst recherchieren und entsprechende Antworten geben.


    Anworten die den Fragesteller "reinreiten" könnten sollten besser nicht gegeben werden.


    lg
    edy

    Hallo Drops,


    Der Versorgungsausgleich deiner Scheidung ist noch aus der Zeit vor der Versorgungsausgleichs-Reform ( 2008 ?).


    Evtl. hast du mit diesem Verfahren sogar profitiert . Besonders wenn deine EX erst nach dir in Rente ging/geht.


    siehe auch hier:

    Beratung erhälst du bei deiner Rentenversicherung-Stelle.


    Es gibt auch ein gutes Forumzu diesem speziellen Problem


    hier:


    lg
    edy

    Hallo,


    Wenn ich alles richtig verstanden habe.


    Ja da das erste Kind bei mir wohnt, müsste ich theoretisch dort nicht von der Mutter Unterhalt bekommen für das Kind


    Kind 2 wohnt bei der Mutter?


    Die Mutter hat ein Einkommen von 1400€ ? das müsste auch noch bereinigt werden.


    Auch die Mutter hat einen SB von 1080€.


    Ich denke es bleiben ca.110€ für jedes Kind über. ( max. 150€ an dich).


    Ab dem 18.Geburstag wirst du noch weniger bekommen.


    lg
    edy

    Hallo,


    Selbstbehalt meine ich für mich, meine neue Frau die jetzt schwanger ist ( kind wird im September erwartet), gegenüber der Ex-Frau.


    SB gegenüber der EX ist 1200€ (bereinigtes Netto).


    Bei 2100€ und dann nach Bereinigung abzüglich Kindesunterhalt ( für neues gemeinsames Kind) und neue Ehefrau,dürfte für


    den nachehelichen Unterhalt nichts über bleiben.


    lg
    edy

    Hallo Derfischmann ,



    Jetzt lautet meine Frage: Wie hoch ist unser Eigenbedarf von 2100 €? Ende September erwarten wir das Kind. Unser erstes gemeinsames.
    Sozialamt hat jetzt nochmal geschrieben und will mein Einkommen erneut überprüfen.


    Sozialamt oder Job-Center?


    Ich würde zunächst mal persönlich/telefonisch mit der Sachbearbeiterin reden.


    Wenn es kein Darlehn war, musst du nichts zurückzahlen.


    Die "Stiefkinder" bekommen Unterhalt in voller Höhe?


    Dann gibt es für dich keinen Selbstbehalt. ( wem gegenüber?)


    lg
    edy

    Hallo Torsten,


    Die Geschäftsgrundlage zum Mietvertrag hat sich geändert.


    Die Frau mit einer angemessenen Frist auffordern den Mietvertrag alleine zu übernehmen ( Vermieter kann hier nichts gegen tun, oder den
    Mietvertrag selbst beenden).


    Stimmt die EX nicht zu, gibt Sie Anlass zur Klage, und muss m.E. die Kosten tragen.


    lg
    edy

    Hi Torsten,


    Wenn Kind noch bei einem Elternteil wohnt, werden die beiden EK der Eltern zusammengezählt.


    Beispiel Vater bereinigtes Netto 3000€, Mutter bereinigtes Netto 2000€ zusammen 5000€.


    Dann Betrag (ab 18 Jahre) in DT ablesen. von diesem Betrag wird das volle KG abgezogen.Vom Rest hat der Vater 3/5 und die Mutter 2/5 zu zahlen.


    Ob die Mutter hier zahlt oder mit dem Sohn gegenrechnet ist Sache zwischen Mutter + Sohn.


    Der Vater muss jedenfalls nur 3/5 zahlen.


    lg
    edy

    Hallo Erich,


    Es wird der Wert zum Tage der Eheschließung genommen ( und indexiert).


    Waren die Möbel schon 3 Jahre alt, muss der Wert von 3 Jahre alten Möbeln bestimmt werden.


    Werden die Möbel ins Anfangsvermögen der EX gestellt, hast du ein Anrecht auf die Möbel.( oder einen Geldausgleich).


    lg
    edy