Beiträge von edy

    Hallo,


    Der Vater beschließt nun nur noch Teilzeit zu arbeiten und halbiert seine Arbeitszeit und somit auch sein Einkommen.


    Ich denke es gibt genug Gründe warum jemand seine Arbeitszeit auf die "normale" Stundenzahl reduziert.( hier von 68 auf 40)


    Er kann deshalb doch nicht bestraft werden? ( fiktives Einkommen).


    Eine 70 Std.-Woche kann man "eine "Zeit " machen. Man kann aber auch aus gesundheitlichen Gründen auf die
    normale Arbeitszeit gehen. ( Motto:"wenn ich so weitermache, werde ich krank, dann gibts gar keinen Unterhalt mehr).


    lg
    edy

    Hallo Jeno,


    Schenkungen sind kein Einkommen. Eine Schenkung würde bei einem Zugewinnausgleich ins Anfangsvermögen


    der Frau kommen. Dieses würde sie beim Ausgleich (wenn noch vorhanden) zurück bekommen.


    Warum beteiligt ihr nicht die Eltern der Frau direkt an der Finanzierung des Hauses? als Sicherheit könnten sie


    prozentual in Grundbuch eingetragen werden. Ihr solltet mal mit der Bank reden.


    lg
    edy

    Hallo Karsten,


    Zunächst muss dein Nettoeinkommen bereinigt werden.


    Danach wird der Kindesunterhalt ermittelt.( und abgezogen)


    Dein Selbstbehalt der Ex gegenüber beträgt 1200€.


    Ist nach Abzug des KU noch Geld über, kann Trennungsunterhalt bis zum Selbstbehalt (1200€) gefordert werden.


    lg
    edy

    Hallo Thomas,


    selbst bei einem Wechselmodell muss der Leistungsfähige zahlen, der Partner der nicht leistungsfähig ist muss zumindest


    alles unternehmen um leistungsfähig zu werden.( "wenn es ihm gelingt").


    Jeder muss m.E. den Mindestunterhalt zahlen der aus einem EK einer Arbeitszeit von 38-40 Stundenwoche generiert werden kann.


    lg
    edy

    Hallo gtom,


    Edit: Ich habe die ganze Zeit freiwillig Unterhalt in Höhe von 750€/ Monat geleistet und bisher alle weiteren Kosten der Kinder übernommen, Kleidung, Schuhe, Schulbücher, Fahrräder, Spielsachen, Mietkaution, Private Krankenversicherung, Ausstattung der Kinderzimmer, Malerarbeiten usw...



    Welches Netto-Einkommen hast du denn als Basis für die Unterhaltsberechnung genommen?


    Warum zahlst du nicht den Unterhalt nach einer Berechnung? und alle anderen Zahlungen läßt du weg.( Kleidung,Spielsachen usw.).


    lg
    edy

    Hallo,



    Das Mandat meiner Anwältin habe ich per Mail heute beendet und ich bin gespannt was sie für die falsche Berechnung in Rechnung stellt.
    l


    Ich glaube nicht dass sie auf ca. 550-600€ freiwillig verzichtet.


    Ich würde nichts per eMail machen. Immer nur auf dem "alten" Postweg.


    lg
    edy

    Hallo Lotta,


    dein Partner zahlt Unterhalt entsprechend seines Einkommen.


    Was die Mutter mit dem Unterhalt macht ist ihre Sache.


    Gelder von der Konfirmation sollten natürlich auf ein Konto der Kinder gehen.Dein Partner könnte aber auch ein Konto auf seinen Namen (aber


    Geld gehört den Kindern) anlegen.


    lg
    edy

    Hallo das ist egal,


    also mal langsam....


    da muss einiges geprüft werden.


    Welche Art von Schulden bestehen? habt ihr für alle Schulden beide gemeinsam unterschrieben?


    Mietvertrag solltest du sofort kündigen. Sie soll selbst für die eigene Wohnung aufkommen usw.


    Ein Selbstbehalt von 1200€ muss dir bleiben.


    lg
    edy

    Hallo,



    Allerdings kam dann ein Schreiben von Ihrem Anwalt das ich diese ausgerechnete Summe von 960 € verpflichtend zahlen muss/soll und das Rückwirkend.


    Rückwirkend musst du die Summe nur zahlen ab dem Zeitpunkt der ersten Aufforderung Unterhalt zu zahlen ( in Verzugsetzung).


    Natürlich musst du den laufenden Unterhalt zahlen, deine EX denkt aber vielleicht dass sie doppelt "kassieren" kann?


    lg
    edy

    Hallo Luna,


    Dennoch trage ich ja auch einen Teil der Kosten für unser Kind. Müsste dann nicht mein Selbstbehalt, der für mich bei € 1.200,00 liegt, erhöht werden?



    Du bekommst den Kindesunterhalt und das Kindergeld. ( kannst du damit nicht die Kosten des Kindes decken?).


    Du solltest wegen des TU sehen, dass sich die Scheidung nicht in die Länge zieht.( auch wegen des Versorgungsausgleiches).


    lg
    edy

    Hallo Luna,


    Wenn wir davon ausgehen das der Kindesunterhalt Geld des Kindes ist, dann hat er dieses Geld doch nicht mehr.


    Im Gegenzug hast du dieses Geld aber auch nicht (es gehört dem Kind, wird also auch nicht zu deinem Einkommen addiert).


    Im nächsten Schritt werden eure beiden Einkommen (die Verfügbar sind) in die Berechnung zum TU einbezogen.


    lg
    edy