Hallo Bonfirer,
der hier rechnerische Wert liegt hier also bei ca.85000€.
Wer hat wie viel Geld in die Ehe eingebracht? (Stichtag, Tag der Eheschließung).
lg
edy
Hallo Bonfirer,
der hier rechnerische Wert liegt hier also bei ca.85000€.
Wer hat wie viel Geld in die Ehe eingebracht? (Stichtag, Tag der Eheschließung).
lg
edy
Hallo Bonfirer,
Wie hoch wäre denn der zu erzielende Preis bei einem Verkauf der Wohnung? (realistische Einschätzung).
Wie hoch sind die z.Zt. Restschulden?
Wie hoch wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank?
lg
edy
Hallo Klaus,
wende dich ans Amtsgericht und stelle einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.
Wird diese genehmigt ist der Anwalt evtl. kostenfrei.
lg
edy
Hallo Jeno,
Zunächst müsste mal der Kindesunterhalt sowie der Trennungsunterhalt berechnet werden.Dann hat man eine feste Summe.
Da Frau und Kinder mit dem Unterhalt, für eine Wohnung sowieso Miete zahlen müssten, kann man hier den Wohnwert der Wohnung
vom Unterhaltsbetrag abziehen.
Oder anders, Frau und Kidd's bekommen den vollen Unterhalt und zahlen als "Wohnungsmiete" den Abtrag.
lg
edy
Hallo,
Ich würde zunächst die Situation mit dem Jugendamt besprechen.
Was nützt es dem Kind wenn man ihm einen "neuen" Vater vorgaukelt, und dieser nur bis zur nächsten Beziehung ( wieder neuer
Lebensgefährte) Gültigkeit hat.
lg
edy
Hallo Ralf,
bitte keine Mail direkt an mich.
Es gibt keine Privatratschläge /Tipps/Auskünfte.
bitte öffentlich deine Fragen stellen.
lg
edy
Hallo Ralf,
Es zählen nur die Rentenpunkte die während der Ehezeit erworben wurden.
Möglich das du nach dem Versorgungsausgleich der Allgemeinheit zur Last wirst.
Deine abgegebenen Rentenpunkte bekämst nur nur beim Tode deiner EX vor erreichen ihrer Rente zurück.
Hat denn deine EX nun genügend eigenes Einkommen um auf Unterhalt zu verzichten?
lg
edy
Hallo Ralf,
Man kann auf alles verzichten, auch auf den Versorgungsausgleich.
Dieser Verzicht hat meistens jedoch nur solange Gültigkeit, bis er zu Lasten Dritter geht.
Wenn also schon abzusehen ist, das die EX später mal auf staatliche Leistungen angewiesen ist,dann wird der Vertrag ungültig.
lg
edy
Hallo Samsung,
Mietverträge müssen weiterhin eingehalten werden. Auf wen läuft der Mietvertrag?
Sind Kinder vorhanden?
Wer hat welches Einkommen?
Dein Einkommen?
Das Einkommen deiner Nochfrau?
lg
edy
Hallo t1mbo,
am besten du siehst dir die Unterhaltsleitlinien des jeweiligen OLG's an.
lg
edy
Hallo Flo,
Bedarf = was man zum leben braucht.
Dein Bedarf = 735€. Du hast aber viel mehr.Also Bedarf mehr als gedeckt , kein Unterhaltsanspruch.
lg
edy
Hallo Flo,
Der Unterhaltsbedarf von Volljährigen außerhalb des Elternhauses beträgt 735€.
Studenten (Uni) müssen sogar BAföG beantragen und dieses wird voll auf den Bedarf angerechnet (auch der Darlehensanteil).
lg
edy
Hallo Heide,
Besteht ein Unterhaltstitel/Jugendamtsurkunde?
Wende dich an Jugendamt und richte eine Beistandsschaft ein.
lg
edy
Hallo,
Die frage ist ja wird das zweite Kind, also unser gemeinsames mit eingerechnet, auch wenn wir es zusammen großziehen?
wurde doch schon zwei mal beantwortet.
lg
edy
Hallo,
Tatsache ist, dass zu allererst mal die leiblichen Eltern für ihren Nachwuchs aufzukommen haben und niemand, niemand sonst. Nicht die "Gesellschaft" und nicht der Neue von der Mutter. Punkt.
So ist es gesetzlich geregelt. Aber auch das Familienrecht bedarf einer regelmäßigen Reform.
Die alten "Denkmuster" zum Teil schon entstaubt, müssen überprüft werden.
lg
edy
Hallo,
mit Bereinigung ist das immer so ne Sache.
Man kann fordern, die Gegenseite oder das Familiengericht muss es aber auch anerkennen.
Entscheidet ist aber, alles was über den SB hinaus geht wird hier auf beide Kinder aufgeteilt.
lg
edy
Hallo Pummelfee,
Sein Nettoeinkommen muss noch bereinigt werden, somit dürfte das relevante Nettoeinkommen niedriger als 1400€ sein.
Der Selbstbehalt wird nicht errechnet sondern ist festgelegt. ( eine Person braucht diese Summe um ca. auf ALGII/Hartz4 Niveau leben zu können).
Bei 2 Kindern kommt es hier zum Mangelfall, D,h, der Betrag über dem Selbstbehalt (1080€) bis zum relevanten Netto wird auf beide Kinder verteilt.
lg
edy
Hallo Sternchen,
Dir muss ein Selbstbehalt von 1200€ ihm gegenüber bleiben.
Der Anwalt spinnt! (probieren kann man es ja mal).
Dein Noch-Mann soll ALGII beantragen.
Ich gehe davon aus, dass dein Einkommen richtig bereinigt wurde?
lg
edy
Hallo Steffi,
Warum lässt sie sich nicht scheiden`?
dann steht ihr doch die Hälfte der in der Ehe erworbenen Rentenpunkte zu.
Leider hat sie zu wenig Geld, um sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Sie soll die Scheidungeinreichen. Die Kosten können evtl. über die Verfahrenkostenbeihilfe gezahlt werden.
ob diese gezahlt wird kann sie beim Familiengericht (Amtsgericht) erfahren.
lg
edy