Hallo,
Nein dann muss er keinen Unterhalt zahlen.
lg
edy
Hallo,
Nein dann muss er keinen Unterhalt zahlen.
lg
edy
Hallöchen
Ich weiß das er solange der "Vater" ist bis die Scheidung durch ist .....
Er ist so lange der Vater, bis er das Gegenteil nachweisen kann.
Was sagt denn die Mutter wer der Vater ist? und erkennt der leibliche Vater die Vaterschaft an?
Dein Freund sollte auf eine Vaterschaftsfestellung bestehen.
lg
edy
Hallo Haris,
Trennungsunterhalt steht dir ggf. bis zur rechtskräftigen Scheidung zu.
Dadurch wirst du aber in die Lage gesetzt Kindesunterhalt an die EX zu zahlen.
Kindesunterhalt erhält der Partner bei dem die Kinder mehr als 51% ihren Aufenthalt haben.
Es ist halt eine "Rechnerei" in deiner Situation.
lg
edy
Hallo Ely,
Unterhalt (auch mit Urkunde/Titel) unterliegt der normalen Verjährung, also wären nur noch die letzten 3-4 Jahre vollstreckbar.
Ich würde mal mit dem Titel/Urkunde zum Amtsgericht (Gerichtsvollzieher) gehen.
lg
edy
Hallo Ely,
wurde denn ein Titel/Jugendamtsurkunde ausgestellt?
Was wurde denn in den letzten 18 Jahren unternommen?
Ich denke aber du solltest jetzt von deinen Eltern Unterhalt fordern.
lg
edy
Hallo Cinzano,
Ich würde eine Neuberechnung vom Jugendamt durchführen lassen. ( er zahlt z.Zt. zu wenig).
Er hat hier eine kostengünstige Möglichkeit ohne Anwalt.
Nimmt er sich einen Anwalt muss er für die Kosten aufkommen.
Wenn ihr einen Anwalt benötigt ( wenn das JA nicht weiter kommt) muss er für dessen Kosten auch noch aufkommen.)
lg
edy
Hallo Papa,
Kindesunterhalt wird 257€ sein.
Dir müssen als Selbstbehalt 1200€ gegenüber der Mutter bleiben.
lg
edy
Hallo Papa2016,
wie hoch ist dein Nettoeinkommen?
lg
edy
Hallo Papa2016,
aus und In welcher Form muss ich Unterhalt für sie und das Kind übernehmen was ich ja auf jeden Fall möchte da Ich sowohl als biologischer wie auch rechtlicher Vater für das Kind und auch für sie da sein möchte.
Freiwillig kannst du übernehmen so viel du willst.
Gesetzlich wirst du den Kindesunterhalt und für die Mutter Betreuungsunterhalt (mind. 3 Jahre) zahlen müssen, wenn du genügend Einkommen
hast.
Jeder muss dem Partner bei dem ein Kind wohnt, Kindesunterhalt zahlen. ( wenn genügend Einkommen vorhanden ist).
lg
edy
Hallo,
Wenn du ALGII beziehst kann dir nicht viel pasieren.
Das Jobcenter wird die Offenlegung seiner Einkünfte verlangen und die Unterhaltshöhe berechnen.
Es wird ein vollstreckbarer Titel ausgestellt.
Zahlt er nicht den berechneten Unterhalt, wird das JC eine Pfändung einleiten.
Was er zahlt bekommst du weniger. Zahlt er nicht bekommst du mehr.
lg
edy
.
Hallo,
ZitatSicherlich kosten Kinder viel Geld, aber mit Kindergeld hat meine Ex ca 1250 Euro zur Verfügung !
Damit dürften sie unter dem ALGII-Niveau liegen.
Wie sieht denn die weitere Zukunft deiner Kinder aus?
Studieren? Berufsausbildung?
lg
edy
Danke für die Info ! In Deinem letzten Absatz sehe ich etwas Kritik !
Und in deinem Absatz sehe ich so was wie Neid?
Nur ein kleiner Teil davon fließt davon direkt in die Kinder !
Der Unterhaltsverpflichtete muss alles ihm mögliche tun um den Mindestunterhalt leisten zu können.
Stichwort gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Man wird dir einen Zwei-Job zumuten.
lg
edy
Hallo,
Ist er Verpflichtet einen Dauerauftrag einzurichten, so das der Unterhalt immer Pünktlich ankommt?
Wie dass ist egal, Hauptsache das Geld ist mtl. pünktlich da.
Davon müssen ja auch z.B. Miete/Nebenkosten usw. gezahlt werden.
lg
edy
Hallo,
Wo kann man das nachlesen, das er das nicht darf?
Wir brauchen etwas schriftliches.
Wie kann sie das Geld zurück fordern, was er in den letzten 4 Jahren abgezogen hat?
In der Jugendamtsurkunde steht doch ganz klar was zu zahlen ist?
Da steht doch nichts von; "folgendes kann abgezogen werden"?
Rückfordern kann man hier nichts mehr, man hätte gleich den abgezogenen Betrag pfänden können ( Jugendamtsurkunde).
Lasst euch vom Jugendamt beraten.
lg
edy
Hallo Zwirn,
In diesem Fall bekommt die Mutter den errechneten Unterhaltsbetrag, Abzüge sind nicht möglich.
Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?
lg
edy
Hallo Thorsten,
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht.
Man ist also immer krankenversichert.
In einem Krankheitsfall/Unfall wird die letzte Krankenversichrung die Kosten übernehmen.
Es müssen dann aber alle Beiträge nachgezahlt werden.
lg
edy
Hallo schreiberin,
Dir geht es um Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt?
bekommst du z.Zt. nachehelichen Unterhalt?
ich denke wenn du Geld verdienst, dann ist dies nicht überobgligatorisch.
Verlangen kann dein EX natürlich viel, aber wenn du entsprechende Atteste vorlegen kannst hat er keine Chance.
lg
edy
Hallo,
Also mir ist auch bekannt das titulierte ( schon länger in der Vergangenheit bestehende Titulierung) Unterhaltszahlungen vom Job-Center
übernommen werden können. (rechtlich korrekt).
lg
edy
Hallo,
http://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html
d.h.: zuerst das Kind, dann weitere Berechtigte.
lg
edy
Hallo Louis,
Wenn ihr euch in allen Sachen einig seid,dann genügt ein Anwalt.
Ein zweiter wird für die Einigung nicht benötigt.
lg
edy