Hallo marie.
gehe zum Jugendamt, die werden sein Einkommen überprüfen
und eine Berechnung vornehmen.
Du wirst m.E. nach mehr Unterhalt bekommen.
lg
edy
Hallo marie.
gehe zum Jugendamt, die werden sein Einkommen überprüfen
und eine Berechnung vornehmen.
Du wirst m.E. nach mehr Unterhalt bekommen.
lg
edy
Hallo Thorsten,
Gut, wir waren da noch nicht verheiratet, aber m.W. macht das keinen Unterschied.
ZitatGesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer1.das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2.im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und
bisschen mehr Mühe? evtl. googlen?
lg
edy
Hallo,
Der Unterhaltsvorschuss wird für maximal 72 Monate gezahlt
lg
edy
Hallo Simsala,
Wer hat denn die Berechnung vorgenommen?
Ist er zwei Kindern zu Unterhalt verpflichtet?
Wie hoch ist sein Netto-Einkommen?
Welchen Betrag hat das JA errechnet?
lg
edy
Hallo,
click hier:
Die Frau darf dann aber in absehbarer Zeit nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein.
Zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches werden zusätzlich Kosten entstehen.
lg
edy
Hallo,
Ich stimme @TK hier voll zu.
Wie weit hat der RA zu deinem zuständigen Gericht?
Sollte der Online-Anwalt selbst zum Scheidungstermin im Gericht erscheinen,
wird erweitere Kosten (Fahrt,Stunden usw.) geltend machen.
Lass dir einen Komplett-Preis nennen und vergleiche.
lg
edy
Hallo DaddyMitFragen,
Gott sei Dank dass es in Deutschland noch keine totale Vernetzung aller Behörden/Ämter gibt.
Stell dir vor, auch das Finanzamt vom gleichen Landkreis könnte alle deine Daten einsehen.
Ich denke wenn das JA einen Titel erstellt, dann genügt dem Jobcenter dieser zur Vorlage.
lg
edy
Hallo,
. Der Mindestunterhalt kann also nicht geleistet werden, da das Einkommen aus selbstständiger und unselbständiger Arbeit unter Berücksichtigung der Ausgaben (Miete, etc.) 1080 € nicht übersteigt. .
Dem EX bleibt der Mindestunterhalt von 1080€. Davon muss er alles bezahlen (Miete usw.).
Evtl. muss er sich eine kleinere Wohnung suchen.
Er muss also mit insgesamt 1080€ auskommen.
Beim Jugendamt wird zunächst nicht geklagt. Es wird nur berechnet.
lg
edy
Hollo Thorsten,
Ich bitte um Berichtigung, falls ich was falsch berechnet habe.
Bei der Berechnung des TU wird der verbleibende Betrag genommen , der nach Abzug des Kindesunterhalt
übrig bleibt.
lg
edy
Hallo Harry,
ich denke mit diesem Betrag kannst du leben.
Alleine die Kinder (Kindesunterhalt) würden dich ca. 800€ kosten(wenn diese bei der Mutter bleiben)-
lg
edy
Hallo oppinger,
warum wendest du dich mit deiner Frage an ein Forum für Familienrecht`?
wäre ein Forum für Spiele nicht besser?
Ach ja. "Werbe-Links" sind hier nicht gerne sehen.
lg
edy
Hallo TineS,
kannst du die Verlinkungen unterlassen?
lg
edy
Hallo,
Wie bereits geschrieben: es kann nur alles über dem SB (1080€) von dir gefordert werden.
Sie soll eine Neuberechnung beim JA vornehmen lassen ( nicht Anwalt, da nicht kostenlos).
lg
edy
Hallo,
Bis zum 12. Lebensjahr der Kinder kann sie Unterhaltsvorschuss bei der Vorschusskasse beantragen
(Jugendamt).
Bei Jugendamt kann sie auch eine Berechnung vornehmen lassen. (kostenlos).
lg
edy
Hallo Thorsten,
Genauso gut könnte ja BjBacon auch Unterhalt verlangen.
Kann er ja auch,aber:
Kindesunterhalt wird nach Einkommen und Leistungsfähigkeit gezahlt.
Angenommen Mann hat ein Einkommen von 2000€ Netto (bereinigt).
Frau hat ein Einkommen von 1200€ Netto (bereinigt).
Mann wird in DT nach 2000€ eingeordnet. Frau in DT nach 1200€ eingeordnet ( außerdem muss
der Selbstbehalt gewahrt bleiben).
Jeder müsste dem Grunde nach je die Hälfte seiner Einordnung nach DT zahlen.( unter Beachtung des SB )
lg
edy
Hallo BjBacon,
dein Selbstbehalt gegenüber den Kindern beträgt 1080€.
Dein Netto EK nach Bereinigung dürfte ca.1200€ sein. D.h. du musst gesamt ca. 120€ Unterhalt leisten.
Natürlich wird ein Familiengericht von dir fordern, alles zu tun um den Mindestunterhalt leisten
zu können ( evtl. Zweitjob usw.).
Wie alt sind die Kinder?
Für was will sie 70€ Nebenkosten?
lg
edy
Hallo Karlie,
Was den Mietvertrag betrifft: habt ihr den beide Unterschrieben?
Ist das ein Mietvertrag mit einem Kündigungsausschluss?
Du wohnst in einer "Bedarfsgemeinschaft" d.h. ALGII aufstockend?
lg
edy
Hallo Karlie,
wie alt sind denn die Kinder?
hast du eigenes Einkommen?
lg
edy
Hallo,
Wie kann Sie/er mir den aushändigen, da kennt meine EX sich nicht aus und macht einen riesen Terz - da bin ich mir Sicher!
Er/Sie soll dir einfach das Schreiben des Gerichts ( des Vergleiches) aushändigen, oder dir ein Schreiben
erstellen in dem steht: hiermit verzichte ich auf die Rechte, des Vergleiches vom xxy usw.
Fordere Sohn/Mutter dazu schriftlich mit einer 14 tägigen Frist auf. Wenn keine Reaktion
gehst du zu einem Fachanwalt für Familienrecht. Nach abgelaufener Frist muss der Sohn
dann für die Kosten aufkommen. Voher vom RA aber aufklären lassen. Und nur in Sachen
Titelherausgabe zum Anwalt. Weitere Sachen die evtl. auf dich zukommen könnten, gehen extra.
lg
edy
Hallo Marko,
Er vierdient also ca. 500€ ? (anzüglich 90€ Ausbildungspauschale) = 410€
Bedarf 568€ minus Kindergeld minus AZUBI-Lohn 410€
Sein Bedarf ist also gedeckt. Du musst keinen weiteren Unterhalt mehr leisten.
Gefahr ist allerdings der noch gültige Titel.
Ich würde zunächst den Sohn/ Mutter um Herausgabe bitten, oder um eine schriftliche
Bestätigung, eines Vollstreckungverzichtes aus diesem Titel bitten.
Mit dem Hinweis, dass bei einer Klage auf Herausgabe bei Gericht, Kosten für den Sohn entstehen.
lg
edy