Hallo C.G,
Bürgergeld usw. steht dir dem Grunde nach zu, nur wird der Trennungsunterhalt darauf angerechnet.
Sollten die Kinder bei dir wohnen, muss dein Mann dir Kindesunterhalt zahlen.
edy
Hallo C.G,
Bürgergeld usw. steht dir dem Grunde nach zu, nur wird der Trennungsunterhalt darauf angerechnet.
Sollten die Kinder bei dir wohnen, muss dein Mann dir Kindesunterhalt zahlen.
edy
Hallo,
ch habe jetzt eine Menge Beiträge gelesen, finde dieses Forum für Väter auch mega interessant,
falsch, das Forum ist für Väter u n d Mütter.
Der Unrterhaltsbetrag ist so lange zu zahlen, wie der Titel gültig ist.
Du solltest auf eine Neuberechnung bestehen.
Das JA solltest du als "Anwalt des Kindes sehen", also nicht neutral. Das JA wird also nicht zu deinen Gunsten rechnen. ( lass die Berechnung prüfen).
edy
Hallo,
Die Zugewinnberechnung wird für jeden Partner extra durchgeführt. Hat ein Partner (oder beide) einen Zugewinn gemacht,
dann wird der jeweilige Zugwinn mit dem anderen Partner zur Hälfte geteilt.
Rechnung für den Mann:
Endvermögen ( was er an Werten besitzt)
minus
Anfangsvermögen ( 0€) minus halber Kredit.
Rechnung für die Frau:
Endvermögen (Wert des Hauses inklusiv Grundstück),
minus
Anfangsvermögen. ( Grundstückswert am Hochzeitstag),Barvermögen usw. halber Kredit.
edy
Hallo Bmgoe74@,
Das neunzehnjährige Kind ist erwachsen ( da können die Eltern nur noch beratend tätig sein).
Beim 16 Jährigen Kind sollte unter diesen Umständen evtl. ein "betreutes Wohnen" übers Jugendamt usw. angestrebt werden.
edy
Hallo TK,
Zur Verjährungsfrist ( ich denke danach fragt attestant77).
Der Antrag (Forderung) des Zugewinnausgleiches) muss innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Scheidung gestellt werden ( sonst verjährt die Antragsfrist ) . Wird bei dem Verfahren dann ein Titel erstellt, kann daraus 30 Jahre vollstreckt werden.
edy
Hallo,
Grundbuch ist 50/50
wenn der Zugewinn ermittelt wurde, kennt man den Wert der Immobilie. Nun könnte man den Grundbucheintrag so anpassen, dass die 60 000€ darin abgebildet werden. Also z.B. 60:40 . Eine vorherige Beratung beim Notar wäre sinnvoll.
edy
Hallo attestant77,
wie ist die Eintragung im Grundbuch des Hauses ?
evtl. könnte dein Grundbucheintrag erhöht werden ?
edy
Hallo,
Wenn er beispielsweise nur 25.000 auf dem Konto hätte, könnte er vielleicht auch nur das bezahlen? Man wird wohl kaum verlangen können, dass er die Immobilie nur wegen des Zuggewinnanspruches der Ehefrau verkaufen muss..
Es geht nicht darum was er auf dem Konto hat, es geht darum was er irgend wie "flüssig machen" kann.
Dem Ehemann wäre es wichtiger, wenn die Ehefrau komplett leer ausgeht und dafür auch bereit, einen langen und kostenintensiven Rechtsstreit aufzunehmen, der Rechtsanwalt des Ehemanns würde ihn auch bei höheren Instanzen vertreten wollen
besprich das bitte mit deinem Rechtsanwalt!!!
edy
Hallo AlexandraSPS,
Bei wem wohnen die Kinder ? und zu vieviel Prozent ?
Wie hoch ist sein Nettoeinkommen ?
edy
Hallo,
dir steht zunächst Trennungsunterhalt zu.
alles andere müßt ihr unter euch regeln, wenn ihr einen Rosenkrieg vermeiden wollt.
Du schrieb 2014 hier schon von einer Scheidung? ist das noch der gleiche Fall ?
edy
Hallo MaHipi,
"sonst hast du keine Wünsche" ?
Deine Vorstellung wird in der Praxis kaum funktionieren. Auch Mieter der anderen Wohnung werden laut Mietvertrag Rechte haben, wer zahlt den evtl.Leerstand der Wohnung wenn dir der potentielle Mieter nicht genhem ist ?
Warum kaufst du ihr nicht ihren Teil des Hauses ab?
edy
Hallo,
Ich Verdiene zb. 2510€
Selbsterhalt für mich 1510 € ?
Wird der Betrag dann geteilt? Und muss ich meine 100€ von den 1510€ bezahlen?
Oder, wird der Betrag vom Kredit oben vom Verdienst abgezogen?
wenn du 2510€ Nettoeinkommen hast, dann wird dieses Netto noch bereinigt ( km-Geld zur Arbeit , ehebedingte Schulden), auch dein Kredit
könnte bereinigend anerkannt werden. Hat die Frau irgendwelche Einkünfte ?
edy
Hallo TF73,
Hat die Mutter genug Einkommen über ihren Selbsthalt hinaus ?
edy
Zitat Kindergeld Anspruch Kein EU Land
ich plane, mich ab dem ersten Oktober 2023 in Deutschland anzumelden und meine neue Stelle anzutreten. Als deutscher Staatsbürger habe ich drei Kinder im Alter von 7, 10 und 12 Jahren. Diese besitzen ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft, leben jedoch in einem Nicht-EU-Land.
Meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen, während ich als Berufstätiger in Deutschland gemeldet bin und meine steuerlichen Verpflichtungen erfülle. Ist es möglich, Kindergeld für meine im Ausland lebenden Kinder zu beantragen? Während des ersten Jahres werden meine Kinder im Ausland bleiben, bis ich meine berufliche Stellung gesichert habe und mich in Deutschland niederlasse. In dieser Übergangszeit trage ich die finanzielle Verantwortung für den Lebensunterhalt meiner Kinder, einschließlich Schulausbildung und Deutschunterricht. ( das erste Kinde wurde in DE geboren, die anderer 2 kinder wurden in einem Nicht EU Land geboren)
Könnten Sie mich bitte darüber informieren, ob ich in dieser Situation Anspruch auf Kindergeld habe?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung
Hallo Marta,
gehts um Kindesunterhalt ?
Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?
Das EK seiner Frau wird i.d R. nicht mit angerechnet.
edy
Hallo,
Was meinst du mit der Titel muss aus der Welt geschafft werden?
So lange ein Titel/Jugendamtsurkunde besteht kann daraus vollstreckt werden.
Also um Herausgabe des Titels/JA-Urkunde bitten, Oder eine Verzichtserklärung einer Vollstreckung verlangen.
wie Trotha schrieb ,Neuberechnung beim JA vornehmen lassen.
edy
Hallo Phoenix 01,
Zunächst würde ich mir, bei einem persönlichen Gespräch mit der Anwältin, ihre Gedankengänge/ Strategie erklären lassen.
Ein eigener Brief an die Gegenseite geht natürlich auch, nur wenn die Gegenseite es auf einen Prozess ankommen lässt, brauch man wieder einen Anwalt/-in. ( der neue Anwalt/-in sollte mit der Sache schon vertraut sein, Gebühren wird man kaum einsparen können ?
edy
Hallo Mircmirc,
"bereinigtes Einkommen" jeweils geschätzt.
Kreiditkarten im "gschätzten bereinigten Einkommen".
Kindergeld 250 € für ein Kind ? für 2 Kinder ?
edy
Hallo Mircmirc,
Mal ein "Überschlag"
Kindergeld 737€
2300 € EK Mann bereinigt
1400 € EK Frau bereinigt
EK Mann für Berechnung des Trennungsunterhaltes 1563€
SB Mann bei Trennungsunterhalt 1510€
nach dem du den Kindesunterhalt gezahlst hast( 737€) , dürfte der Trennungsunterhalt sich bei 53 € liegen.
edy
Hallo Mircmirc.
du kennst "google" ?
gebe Begriffe ein wie Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt Kindesunterhalt usw.
falls du dann Fragen hier hast, gerne
edy