Beiträge von edy

    Hallo,


    ch habe jetzt eine Menge Beiträge gelesen, finde dieses Forum für Väter auch mega interessant,

    falsch, das Forum ist für Väter u n d Mütter.


    Der Unrterhaltsbetrag ist so lange zu zahlen, wie der Titel gültig ist.


    Du solltest auf eine Neuberechnung bestehen.


    Das JA solltest du als "Anwalt des Kindes sehen", also nicht neutral. Das JA wird also nicht zu deinen Gunsten rechnen. ( lass die Berechnung prüfen).


    edy

    Hallo,


    Die Zugewinnberechnung wird für jeden Partner extra durchgeführt. Hat ein Partner (oder beide) einen Zugewinn gemacht,


    dann wird der jeweilige Zugwinn mit dem anderen Partner zur Hälfte geteilt.


    Rechnung für den Mann:

    Endvermögen ( was er an Werten besitzt)

    minus

    Anfangsvermögen ( 0€) minus halber Kredit.



    Rechnung für die Frau:


    Endvermögen (Wert des Hauses inklusiv Grundstück),


    minus


    Anfangsvermögen. ( Grundstückswert am Hochzeitstag),Barvermögen usw. halber Kredit.


    edy

    Hallo TK,


    Zur Verjährungsfrist ( ich denke danach fragt attestant77).


    Der Antrag (Forderung) des Zugewinnausgleiches) muss innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Scheidung gestellt werden ( sonst verjährt die Antragsfrist ) . Wird bei dem Verfahren dann ein Titel erstellt, kann daraus 30 Jahre vollstreckt werden.


    edy

    Hallo,


    Wenn er beispielsweise nur 25.000 auf dem Konto hätte, könnte er vielleicht auch nur das bezahlen? Man wird wohl kaum verlangen können, dass er die Immobilie nur wegen des Zuggewinnanspruches der Ehefrau verkaufen muss..

    Es geht nicht darum was er auf dem Konto hat, es geht darum was er irgend wie "flüssig machen" kann.



    Dem Ehemann wäre es wichtiger, wenn die Ehefrau komplett leer ausgeht und dafür auch bereit, einen langen und kostenintensiven Rechtsstreit aufzunehmen, der Rechtsanwalt des Ehemanns würde ihn auch bei höheren Instanzen vertreten wollen

    besprich das bitte mit deinem Rechtsanwalt!!!


    edy

    Hallo MaHipi,


    "sonst hast du keine Wünsche" ?


    Deine Vorstellung wird in der Praxis kaum funktionieren. Auch Mieter der anderen Wohnung werden laut Mietvertrag Rechte haben, wer zahlt den evtl.Leerstand der Wohnung wenn dir der potentielle Mieter nicht genhem ist ?


    Warum kaufst du ihr nicht ihren Teil des Hauses ab?


    edy

    Hallo,


    Ich Verdiene zb. 2510€


    Selbsterhalt für mich 1510 € ?


    Wird der Betrag dann geteilt? Und muss ich meine 100€ von den 1510€ bezahlen?


    Oder, wird der Betrag vom Kredit oben vom Verdienst abgezogen?

    wenn du 2510€ Nettoeinkommen hast, dann wird dieses Netto noch bereinigt ( km-Geld zur Arbeit , ehebedingte Schulden), auch dein Kredit


    könnte bereinigend anerkannt werden. Hat die Frau irgendwelche Einkünfte ?


    edy



    Ham2023 
    Vor 8 Stunden

    Zitat Kindergeld Anspruch Kein EU Land

    ich plane, mich ab dem ersten Oktober 2023 in Deutschland anzumelden und meine neue Stelle anzutreten. Als deutscher Staatsbürger habe ich drei Kinder im Alter von 7, 10 und 12 Jahren. Diese besitzen ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft, leben jedoch in einem Nicht-EU-Land.

    Meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen, während ich als Berufstätiger in Deutschland gemeldet bin und meine steuerlichen Verpflichtungen erfülle. Ist es möglich, Kindergeld für meine im Ausland lebenden Kinder zu beantragen? Während des ersten Jahres werden meine Kinder im Ausland bleiben, bis ich meine berufliche Stellung gesichert habe und mich in Deutschland niederlasse. In dieser Übergangszeit trage ich die finanzielle Verantwortung für den Lebensunterhalt meiner Kinder, einschließlich Schulausbildung und Deutschunterricht. ( das erste Kinde wurde in DE geboren, die anderer 2 kinder wurden in einem Nicht EU Land geboren)

    Könnten Sie mich bitte darüber informieren, ob ich in dieser Situation Anspruch auf Kindergeld habe?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung

    • Antworten

    Hallo Phoenix 01,


    Zunächst würde ich mir, bei einem persönlichen Gespräch mit der Anwältin, ihre Gedankengänge/ Strategie erklären lassen.


    Ein eigener Brief an die Gegenseite geht natürlich auch, nur wenn die Gegenseite es auf einen Prozess ankommen lässt, brauch man wieder einen Anwalt/-in. ( der neue Anwalt/-in sollte mit der Sache schon vertraut sein, Gebühren wird man kaum einsparen können ?


    edy

    Hallo Mircmirc,


    Mal ein "Überschlag"


    Kindergeld 737€


    2300 € EK Mann bereinigt

    1400 € EK Frau bereinigt


    EK Mann für Berechnung des Trennungsunterhaltes 1563€


    SB Mann bei Trennungsunterhalt 1510€


    nach dem du den Kindesunterhalt gezahlst hast( 737€) , dürfte der Trennungsunterhalt sich bei 53 € liegen.


    edy