Hallo Marko,
Besteht ein gültiger Unterhaltstitel über den 18-Geburtstag des Sohnes hinaus?
Dieser wäre dann zurückzuverlangen bzw. abzuändern.
Ab 18 sind beide Eltern dem Grunde nach unterhaltspflichtig.
Sollte deine EX nur 450€ verdienen, wäre der Bedarf für den 18.Jährigen 568€
davon wird das AZUBI-Geld(minus 90€ Ausbildungspauschale) sowie das volle Kindergeld abgezogen.
Was verdient denn der 18.Jährige netto?
lg
edy