Beiträge von edy
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Hallo,
Auf welchen Namen laufen die Verträge ? wer hat dafür unterschrieben?
Die Eltern können natürlich ihrer Unterhaltspflicht nachkommen, wenn sie weiterhin das "Wohnen zu Hause" anbieten.
Außerdem müssen sie leistungsfähig sein.
lg
edy -
Hallo,
Was ist in dem Falle, wenn der Vater nicht zahlen kann,
Das will ja das JA feststellen.
lg
edy -
Hallo Sabrina,
Am besten du gehst zuerst zum Amtsgericht und füllst das Formular für die VKH aus.
Lass von einem Rechtspfleger abschätzen wie hoch deine Chancen auf VKH sind.
Oder verabrede mit dem RA,dass er dich erst nach erfolgter VKH-Prüfung vertreten soll.
lg
edy -
Hallo bina,
Der weg zum Anwalt ist schon in arbeit auch wenn ich mich vor den Kosten scheue.besprich vorher mit dem Anwalt/Rechtspfleger (unbedingt vorher) ob dir VKH (Verfahrenskostenhilfe) zusteht.
lg
edy -
Hallo Claudia,
Ja man kann die Berechnung vom Scheidungsverfahren abtrennen.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab rechtsgültiger Scheidung.
Die Überschreibung der IMMo könnte in einem Ehevertrag usw. geregelt werden (am besten notariell).
Im Vertrag könnten Bedingungen aufgeführt werden.
lg
edy -
Hallo Peter,
du wohnst in deiner eigenen Wohnung oder bei den Eltern`?
was zahlst du so an Miete?
lg
edy -
Hallo berric,
die Antwort ist wohl, dem Vater wird ein Wohnvorteil angerechnet ( m2 x ortsüblicher Mietpreis).
Das erhöht sein Einkommen.
Von diesem "Einkommen" kann er dann die Zinsen abziehen.
Es könnte also billiger oder auch teurer für ihn werden.
lg
edy -
Hallo Emalia,
wie alt ist das Kind?
Warum forderst du den Unterhalt erst jetzt ?
lg
edy -
Hallo Spiel,
selbst nach Bereinigung dürfte dein Einkommen noch 2500€ sein.
dein Selbstbehalt den Kindern gegenüber ist 1080€.Du hättest also 1420€ für den Unterhalt.
Bereinigung:
googgle doch mal nach Unterhaltleitlinien nach deinem OLGz.B. Unterhalt Unterhaltleitlinien OLG Frankfurt
das bereinigte EK liest du dann in der Düsseldorfer Tabelle ab und ziehst das halbe Kindergeld ab.
Ich denke aber bei dir wird sich nichts an Unterhalt ändern ( eher zu deinem Nachteil).
lg
edydas bereinigte EK
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Hallo Tina,
ich nehme an das die Zahl bei deinem Nick "15" dein Alter ist?
. Aber der Unterhalt ist auch abhängig von deinem Einkommen.
Der Unterhalt ist hier nur vom Einkommen des Kindesvaters abhängig (außer Lissis Einkommen wäre 3x so hoch wie das des KV).
Deine Antworten in anderen Themen sind ebenso falsch. Gibt es nicht andere Foren für dich?
lg
edy -
Hallo Tina,
nicht böse sein, aber wo hast du diese Weisheiten her?
befasse dich doch mal mit dem Thema Zugewinnausgleich!!!
und bitte nun keine Werbelinks hier im Forum setzen.
lg
edy -
Hallo berric,
wenn die Zinsen anerkannt werden, könnte man dir aber auch einen Wohnvorteil anrechnen.
Wer hat den Unterhalt berechnet?
lg
edy -
Sie hat ne ETW - Mietwert ca. 700 €
Spielt das keine Rolle?Danke bissig, das spielt schon eine Rolle.
Wenn der Mietwert 700€ beträgt, könnte man ihr einen Wohnvorteil anrechnen.
Sie könnte dann natürlich die Schuldzinsen gegen rechnen.
lg
edy -
Hallo Wuschel,
Wichtig ist was hatte jeder am Hochzeitstag?
Was hat jeder heute?
lg
edy -
Hallo Lovis,
Meine Einschätzung:
du hast einen Selbstbehalt der Tochter gegenüber von 1300€, musst also keinen Unterhalt zahlen.
Die Tochter muss vorrangig einen BAFöG-Antrag stellen.
lg
edy -
Hallo Lissi,
Das kommt immer auf das Einkommen des Vaters an.
Wer hat die Berechnung durchgeführt?
Was sagt das Jugendamt?
lg
edy -
Hallo,
Nur wär es schön zu wissen,was man nun unternehmen kann um den "gnädigen herrn"zu erreichen.
Wir müssen nun auch auf die "Anhörung des vaters"warten bis der Antrag auf Bafögvorausleistung bearbeitet werden kann.Ich würde das Schreiben an die Firma schicken, zu Händen von Herrn xxx.
Oder in die Firma fahren und dem Vater das Schreiben persönlich übergeben ( mit Zeugen).
Uns war bekannt dass wenn sie keine Bemühungen macht Job oder Ausbildung zu bekommen er nach einer gewissen Zeit den Unterhalt einstellen kann.
Da sie aber Nachweise brachte durfte er dies nichtDas sehe ich aber anders. Nur Nachweise über so einen langen Zeitraum genügen nicht.
Sie hätte jobben gehen können.
lg
edy -
Hallo,
,kann ab Mitte September 2015 eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin beginnen.
Hat die Tochter schon einen festen Ausbildungsvertrag in der Tasche?
Wie lange ist der Zeitraum zwischen letzter Schule und Ausbildungsbeginn?
Dem Jobcenter ist die Unterhaltszahlung bekannt?
Dann wird, wenn kein Unterhalt gezahlt wird, dieser vom JC zumindest als vorläufiger Kredit gezahlt.
Warum geht Töchterlein nicht jobben?
lg
edy