Hallo Martso,
natürlich steht dir die Hälfte des Zeitwertes (abzüglich evtl.Restkredit) zu.
lg
edy
Hallo Martso,
natürlich steht dir die Hälfte des Zeitwertes (abzüglich evtl.Restkredit) zu.
lg
edy
Hallo holgie,
Richtig, Zugewinn entsteht erst wenn die Wohnung an Wert gewinnt.
Hier gäbe es zwei Möglichkeiten;
Eintragung ins GB nach dem Verhältniss der Einlagen ( z.B. 85% zu 15% ).
oder aber per Ehevertrag die Wohnung aus der Zugewinngemeinschaft herausnehmen.
lg
edy
Hallo ,
zu 2) 767€ (inklusiv Kindergeld)
zu 3) verlangen könnt ihr was ihr wollt ( ihr müsst eure Tochter ja nicht bei euch wohnen lassen).
Aber evtl, will sie sich ja mit Essen selbst versorgen?
Bei eigener Wohnung würde ihr 670€ pauschal (inklusiv KG) zustehen.
Zur Zt. steht ihr aber gar nichts zu.
lg
edy
Hallo,
sind diese Werte denn überhaupt wichtig?
noch so ein Witz?
Wenn das Haus heute nicht mehr Wert ist als es bei der Hochzeit war ( und nur du im Grundbuch stehst),
dann hast du keinen Zugewinn erzielt, musst also an deine Frau nichts ausgleichen.
lg
edy
Hallo Wuschel (Mann)
Was war das Haus bei Eheschließung wert?
Was ist es jetzt wert?
lg
edy
Hallo,
Bist du verheiratet oder getrennt/geschieden?
Dein Einkommen?
Das der Frau?
lg
edy
Hallo ,
Natürlich wird Unterhalt bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung gezahlt.
Aber nur wenn man in Schule/Ausbildung/Studium ist.
Das ist die Tochter aber z.Zt. nicht.
also gilt wie bereits geschrieben/Link
lg
edy
Hallo,
Unterhalt steht ihr nur für eine Übergangszeit zwischen ABI und Studium ( ca. 3-4 Monate) zu.
Ansonsten hat sie ja Zeit zu arbeiten.
siehe auch:
http://www.studis-online.de/St…ung/unterhalt.php?seite=2
lg
edy
Hallo,
Wann war sie mit der Schule/Abi fertig?
Wann beginnt denn das Studium der Tochter?
Für die Zeit im Ausland hat sich die Tochter ihren Unterhalt durch "work" selbst verdient.
Die Tochter sollte mal googlen unter:
Unterhalt bei work&travel
lg
edy
Hallo Alter Mann,
ihr steht beide im Grundbuch?
wie hoch ist die Restschuld?
Und ja, du brauchst einen Fachanwalt für Familienrecht.
lg
edy
Hallo Alter Mann,
nach 3 Jahren Trennung wird i.d.R. auch bei Problemen geschieden.
Haus und Vermögen ( Zugewinnausgleich) können vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden, haben dann mit
der eigentlichen Scheidung nichts zu tun.
Du hast einen Fachanwalt für Familienrecht?
lg
edy
Hallo,
Daher ist für mich noch immer nicht klar, ob die ersparte Miete nun aufs Einkommen draufgerechnet wird oder ob hier der Selbstbehalt reduziert wird!
Die Reduzierung des SB ergibt doch m.E. nur einen Sinn, wenn der Mindestunterhalt sonst nicht geleistet werden kann.
lg
edy
Hallo Stefan,
warum sollte die neu Frau Miteigentümerin werden? Wer zwingt dich dazu? ( geht die Liebe so weit? ).
Ich denke die neue verdient auch ihr eigenes Geld?
Man wird genau schauen, ob nicht nach einer Möglichkeit gesucht wird, den KU zu Lasten des Kindes zu reduzieren.
lg
edy
Hallo Stefan,
Der SB bleibt unberührt.
Es wird der m2-Preis der ortsüblichen Miete auf das Einkommen aufgeschlagen.( abgezogen werden können die Zinsaufwendungen).
lg
edy
Hallo lebelle,
In der Vereinbarung steht nicht die Dauer des Ehegattenunterhalt drin?
Ist die Kinderbetreuung mit Kosten ( außer Essen) verbunden?
lg
edy
Hallo,
[
Diesen kann der Kindesvater dann dem jobcenter vorlegen, das den Unterhalt für das Kind übernimmt.
Ich glaube wie ich oben schon schrieb:
Der Unterhalt kann nur vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden.
Es muss aber Einkommen durch Arbeit vorhanden sein .
lg
edy
Hallo,
ZitatVon diesen 1079 ,- müsste er dann die Miete alleine zahlen, Stadtwerke...
Hinzu kommt natürlich noch das Kindergeld sowie die Halbwaisenrente.
Steht dem 10 Jährigen Kind evtl. noch Unterhaltsvorschuss zu? ( Unterhaltskasse/Jugendamt).
Wenn er Unterhalt zahlt ( der tituliert ist) wird dieser m.E. beim ALGII von seinem anrechenbaren Einkommen abgezogen.
Fragt deshalb beim JC nach.
Und ja ihr dürft wieder in ALGII rutschen.
lg
edy
Hallo,
schlimme Geschichte.
lg
edy
Hallo MamiMami,
Ich denke wenn die Mutter der 12 Jährigen dies "fair" berechnen lassen will (sie fordert ja Unterhalt ? ),
sollte sie sich ans Jugendamt wenden ( da ist die Berechnung kostenlos).
Solltet ihr mit der Berechnung des JA nicht einverstanden sein, könnt ihr immer noch einen Fachanwalt beauftragen (nicht
gerade billig).
lg
edy
Hallo MamiMami,
Der Unterhalt für eure kleine Tochter ist doch real.
Besteht für den Unterhalt der 12 Jährigen ein Titel/Jugendamtsurkunde?
Der SB kann evtl. herunter gesetzt werden. ( durch zusammenwirtschaften mit dir /Haushaltsersparnis).
lg
edy