Hallo MamiMami,
Zunächst kann dein Partner sein Netto-Einkommen noch bereinigen (Arbeitsaufwändungen/Fahrtkosten ).
Der verbleibende Betrag reicht dann nicht mehr für den Mindestunterhalt für beide Kinder aus (Mangelfall).
Der Betrag wird dann auf beide Kinder aufgeteilt.
Ich nehme an dass du wegen des 4 Jährigen Kindes nur einen Teilzeit-Job ausüben kannst.
Er wiederum kann evtl. keinen Zweit-Job annehmen?
In bestimmten Fällen kann der SB runtergesetzt werden.
lg
edy