Beiträge von edy

    Hallo MinaMaus,


    Wegen des Kindergeldes solltest du dich mal bei der Kindergeldkasse direkt informieren.


    Zumindest dürfte das Kindergeld dem Vater zustehen denn:



    aus einem Zitat: evtl. danach googlen, da sonst Werbung.

    Zitat

    EMPFÄNGERVORRANG BEIM KINDERGELD BEMISST SICH AM UNTERHALTDerjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt.


    Der Vater könnte es dir dann zukommen lassen.


    lg
    edy


    lg
    edy

    Hallo Verena,


    ja genau diesen Sitz haben wir für mein Enkelchen gekauft.


    ADAC hin, ADAC her, wir sind nicht zufrieden damit.


    Ich denke auch, wenn man für einen Kindersitz Werbung in einem Forum machen muss,kann es kein großer


    Verkaufsschlager sein?


    Genauso verhält es sich mit Smartphones für Kinder, die noch einen Auto-Kindersitz brauchen.


    Du bist nicht etwas naiv?



    lg
    edy

    Halo Zahlemann,


    im vergleich zu ihr schon !
    aber ich sehe schon, dass ich hier auf taube Augen stoße.


    so wird es dir auch vor Gericht gehen.


    Warum suchst du dir nicht eine reiche Partnerin, dann kannst du die 275€ locker aufbringen und darüber lachen.


    lg
    edy

    Hallo Immerfernweh,


    Die Kinder die zu Hause wohnen haben doch gar keine andere Wahl und müssen das nehmen was sie


    bei Vater oder Mutter vorfinden.


    Bei 5000€ bereinigtem Netto sind die Wohnungen meist besser als eine Wohnung die von 670€ (gesamt) angemietet werden könnte.Der Elternteil bei dem das Kind wohnt,kann aber das Kind vor die Wahl stellen: entweder 500€ für Kost und Logis,oder du suchst dir eine eigene Wohnung.
    lg
    edy

    Hallo Grizlyush,


    Die einzige Gefahr ist, dass sie das Kind mit nach Russland nimmt.


    Vielleicht solltest du mal die Pässe von ihr und dem Kind an dich nehmen?


    Wenn du keine Verträge/Kredite unterschreibst, sind das nicht deine Schulden sondern ihre. Und für ihre Schulden musst du nicht aufkommen.


    Konto einfach sperren und ihr ein "angemessenes" Haushaltsgeld geben.


    Und wie @WW schon schrieb:


    nimm für dich eine Beratung bei z.B. Caritas/Diakonie oder einer Familienberatungsstelle (alls kostenlos) in Anspruch.




    Finanziell kann man dich nur bei genügend Einkommen herannehmen.


    lg
    edy

    Hallo,


    Und hier komme ich mit meiner Logik nicht weiter: wenn das Kind noch zu Hause wohnt, hat es praktisch keine Ausgaben für den täglichen Bedarf, bekommt aber 807,00 Euro.
    Würde das Kind selbstständig wohnen, hätte es Ausgaben für Wohnung, Essen, Körperpflege usw., bekommt aber nur 670,00 Euro.


    807€ sind der Bedarf (inklusiv KG).


    Natürlich kann der Elternteil/die Eltern, einen Betrag für Kost und Logis vom Kind verlangen.


    Dieser Betrag kann bei "guten Wohnverhältnissen" schon einiges mehr kosten, als bei Wohnverhältnissen bei denen man mit


    670€ (inklusiv KG) auskommen muss.


    lg
    edy

    Hallo Anti,


    Geht der bestehende Titel über den 18.Geburtstag des Kindes hinaus? ist er noch gültig?


    Der letzte Titel ist mittlerweile zu niedrig, wurde aber nie angefochten


    Es könnte evtl. jederzeit daraus vollstreckt werden.


    Wenn der Titel nicht mehr gültig sein sollte, kann der Unterhalt vorerst eingestellt werden.


    Das 18 Jährige Kind muss dann selbst tätig werden und Unterhalt von beiden Elternteilen fordern.


    lg
    edy

    Hallo,


    Zur einem Trennungsjahr muss ich doch das finanzelle sowie die gemeintschalftlichen haushalt trennen damit es anerkannt wird oder?


    Was ihr finanziell macht ist eure Sache.( wenn ihr euch einigen könnt).


    Nur jeder sollte sein eigenes Konto haben. Einkäufe,kochen,waschen usw. sollte jeder für sich machen.


    Man kann auch in der gemeinsamen Wohnung "getrennt" leben.


    Im Folgejahr nach der Trennung ist die Steuerklasse zu wechseln.


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    edy

    Hallo Johnston,


    Die Scheidung kann erst nach dem Trennungsjahr beantragt werden. ( Trennung sollte aber nachweisbar sein).


    Bleiben die Kinder bei ihr musst du Kindesunterhalt und Trenungsunterhalt zahlen.


    Dir bleiben maximal 1200€.


    lg
    edy

    Hallo christina,


    Bitte nächstes mal ein eigenes Thema aufmachen.


    Steht auf dem Kontoauszug ein Überweisungszweck? z.B. als Darlehen usw?


    Ist das Geld bei ihm noch vorhanden?


    lg
    edy

    Hallo Hope,


    ein Anwalt wird bei der Scheidung sowieso benötigt.


    Vieles vorher klären/vereinbaren. Anwälte kosten Geld.


    Warte bis deine Noch-Frau mit Forderungen auf dich zukommt.( Kindesunterhalt sollte sie übers Jugendamt (kostenlos)
    berechnen lassen.).




    Nochmals zum Haus: sie dürfte ja keine Rechte habe solange ich das Haus behalte ist das richtig ?


    Ein Richter könnte ihr das Wohnrecht im Haus einräumen.


    lg
    edy