Hallo MinaMaus,
Wegen des Kindergeldes solltest du dich mal bei der Kindergeldkasse direkt informieren.
Zumindest dürfte das Kindergeld dem Vater zustehen denn:
aus einem Zitat: evtl. danach googlen, da sonst Werbung.
ZitatEMPFÄNGERVORRANG BEIM KINDERGELD BEMISST SICH AM UNTERHALTDerjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt.
Der Vater könnte es dir dann zukommen lassen.
lg
edy
lg
edy