Beiträge von edy

    Hallo Mina,


    Ich möchte kein Bafög, weil ich mich halt nach dem Studium nicht verschulden möchte...viele haben mir damit schon angst gemacht.


    Warum eigentlich Geld verschenken? Du musst nur die Hälfte das BAFöG zurückzahlen?


    Die eine Hälfte kannst du ausgeben, die andere Hälfte (Darlehen) parkst du auf dem Konto z.B. deiner Großeltern.


    Bei der Darlehensrückzahlung nimmst du einfach das geparkte Geld.


    Ich denke das ist eine legale Möglichkeit? ( oder irre ich mich da ?). @TK ?


    lg
    edy

    Hallo,

    Wir wollen in ca. 2 Wochen zum Scheidungsanwalt und jetzt bin ich sehr verunsichert.


    Was wollt ihr denn beim Scheidungsanwalt?


    Die Scheidung kann erst nach dem Trennungsjahr eingereicht werden ( oder nach ca. 10 Monaten).


    Alles außer dem Versorgungsausgleich kann abgetrennt werden ( also außerhalb des Scheidungsverfahrens behandelt werden)


    Nochmals Achtung!!! Vorsicht!!!


    lg
    edy

    Hallo,

    Heißt es beim Unterhalt, dass ich "nur" 401-91 = 310 Eur bezahlen muß?


    Du müsstest 309 € zahlen ( KG =184€).


    Bei den LV kann man eine kostenlose Berechnung verlangen, oftmals ergibt eine neue Berechnung einen viel
    niedrigeren Betrag als zuvor berechnet ( keine guten Anlagemöglichkeiten der Gelder da niedriger Zins usw.).


    Lasst euch Zeit mit euren "Verträgen" es kann sonst "teuer" werden.


    klingt alles sehr abenteuerlich wie ihr euch das vorstellt.


    Wartet mal weiter Antworten hier im Forum ab.


    lg
    edy

    Hallo Stef,


    Ich kann nur dringend davon abraten mit Werten zu rechnen die in ca. 20 Jahren Summe xxy ergeben sollen.


    Lasst eine ordentliche Zugewinnberechnung zum Zeitpunkt der Trennung durchführen. Es gibt auch mehr oder weniger gute


    Online-Rechner:


    http://www.lawyerdb.de/Zugewinnausgleich.aspx



    Zitat

    Noch etwas zu meiner Tochter:wir haben auch vereinbart, dass ich normal nach der Tabelle bezahle = 2150 Netto (Später mit Steuerklasse 1) = 401 Eur


    Hier geht es nicht um das Netto, sondern um das Unterhalt relevante Netto,


    Und von den 401€ wird noch das halbe Kindergeld abgezogen.


    Also unbedingt beraten lassen.


    lg
    edy

    Hallo MinaMaus,


    warum bekommst du kein BAFöG ?


    das Kindergeld kannst du durch einen Abzweigungsantrag direkt an dich überweisen lassen.


    Hat die Mutter Einkommmen? wie viel?


    lg
    edy

    Hallo stef,


    Ihr solltet die Werte zum Zeitpunkt der Trennung ausrechnen.


    Lebensversicherungen können sich völlig anders entwickeln, als eine nicht garantierte "Vorschau/Prognose.


    Die 50 Tsd.Altersrente bekommst du mit 60 als Einmalbetrag ausgezahlt?


    Wie alt seid ihr?


    lg
    edy

    Hallo Jenser,


    die Berechnung erfolgt für das Datum ab dem du aufgefodert wurdest dein Einkommen mitzuteilen.


    Ergibt die Berechnung weniger, wirst du dich mit dem Amt auf Rückzahlung einigen können.


    Es stehen aber evtl. noch Forderungen des Amtes gegen dich aus?,wenn die Mutter Unterhaltsvorschuss


    bekam.


    lg
    edy

    Hallo papilia,


    Weise die berrechnende Stelle auf die neue ST-Kl. hin.


    Wie hoch ist denn dein zu erwartendes mtl. Netto-Einkommen?


    Du kannst dein Einkommen dann noch bereinigen( km-Geld zur Arbeit, Schuldzinsen,langjährige Verträge bestehende Verträge
    usw.


    Der Titel sollte bis zum 18.Lebensjahr begrenzt werden.


    Am besten du lässt die Stelle berechnen, und bittest um etwas " Überprüfungszeit".


    notfalls von Fachanwalt überprüfen lassen ( es sollte aber nicht wegen ein paar Cent sein).


    lg
    edy

    Hallo Martin,


    Vorsicht: wenn ein Titel/Jugendamtsurkunde besteht, kannst du nichts einfach kürzen.


    Das müsste dann evtl. bei einer Neuberechnung/Abänderung berücksichtigt werden.


    Bedenke der Kindesunterhalt ist fürs Kind.


    Was die Mutter spart, ist m.E. eine andere Sache.


    lg
    edy

    Hallo Martin1974,


    Du kannst für deinen Anteil der Wohnung Miete verlangen, diese erhöht aber dadurch dein Einkommen.


    Der Wohnvorteil der EX durch ihren Teil der Wohnung(nach Abzug von Zinsen) zählt bei ihr als Einkommen.


    Zu Frage 2;
    Zunächst müssen beide Eltern leistungsfähig sein,Allles über dem Selbstbehalt kann für den Unterhalt eingesetzt werden.


    Es wird also nicht nach Einkommen gequotelt, sondern erst nach Berücksichtigung des SB.


    Das Kindergeld mindert den Bedarf.


    lg
    edy