Hallo,
'
ZitatAlso von den 1200 werden mir 1080 Selbstbehalt abgezogen? Und das zweite Kind ?
schrieb ich doch, was über 1080€ ist wird auf beide Kinder aufgeteilt.
lg
edy
Hallo,
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ZitatAlso von den 1200 werden mir 1080 Selbstbehalt abgezogen? Und das zweite Kind ?
schrieb ich doch, was über 1080€ ist wird auf beide Kinder aufgeteilt.
lg
edy
Hallo Ronald76,
Nun steh ich seit 3 Jahren in arbeit. udn habe jetzt auch meinen ersten festen Job. verdien dort ca 1200 Euro netto. Biun verheiratet udn habe noch eine Tochter aus dieser Ehe,mit der ich in einem Haushalt lebe.
Meine Frage, wie wird der Unterhalt jetzt berechnet? Da ich ja wenig verdiene noch ein weiteres Kind habe . Kann mir da jemand helfen, wie der weitere Vorgang ist ?
Deine 1200€ müssten noch bereinigt werden.Danach wird dir nur noch der Selbstbehalt bleiben (1080€).
Sollte doch noch ein kleiner Betrag über bleiben, wäre dieser auf beide Kinder aufzuteilen).
Besteht für die 18 Jährige noch ein gültiger Titel? ( über den 18.Geburtstag hinaus?).
lg
edy
Hallo Unterhalter,
Zunächst muss keiner deiner Eltern dir eine Wohnung bieten.
Bei eigener Wohnung hättest du zwar Anspruch auf 670€ , aber der Vater müsste wegen des SB nur 300€ zahlen, da sein
Einkommen noch bereinigt werden muss.
Die Mutter hat nach Bereinigung ihres Einkommen und dem Selbstbehalt kaum noch verfügbares Geld für den Unterhalt.
Bedenke: eine eigene Wohnung kostet auch Geld.
Ich denke deine Situation wird sich, wenn gerichtlich, kaum verbessern.
Hilfe kannst du dir bei einem Fachanwalt für Familienrecht holen.
lg
edy
Hallo,
Tatsächlich wohnst du aber bei einem Elternteil.
Berechnung geht dann wie folgt:
Beide Einkommen der Eltern werden nach Bereinigung addiert.
Dann diesen Betrag in DT nachsehen, das ergibt deinen Bedarf.
Davon wird das volle Kindergeld abgezogen ( das erhälst du aber).
Der restliche Betrag wird von beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer Einkommen gequotelt.
Es kann aber nur der Betrag über ihrem Selbstbehalt (1300€) zur Anrechnung kommen.
Als Student hast du vorrangig BAFöG zu beantragen.( auch dieses mindert deinen Bedarf).
lg
edy
Hallo Unterhalter,
Du bist z.Z. in Schule/Ausbildung?
lg
edy
Hallo Claudia,
Wenn ihr alles privat geregelt bekommt , fallen nur die reinen Scheidungskosten an.
Kommt der Zugewinn hinzu, entstehen zusätzliche Kosten.
Abhängig sind die Kosten durch die Höhe eurer Einkommen und Höhe was den Zugewinn angeht.
lg
edy
Hallo TK,
Ich würde dir hier doch Recht geben.
Mit vorher KU abziehen usw. ,trifft wohl eher auf TU oder nachehelichen Unterhalt zu.
War mit den Gedanken wo anders.
lg
edy
Hallo Sternchen,
Vom Einkommen des Vaters wird erst mal der Unterhaltszahlbetrag für das 14 Jährige Kind abgezogen.
Wenn er dann unter den Selbstbehalt kommt (1080€) muss er keinen Unterhalt an die Mutter zahlen.
lg
edy
Hallo Nelle,
Die Schenkungssteuer beginnt erst nach dem Freibetrag (Vater-Sohn) von 400000€.
Schenkungen machen m.E. nur Sinn, wenn man Zahlungen an soziale Einrichtungen /Pflegeheim) entgehen will.
Aber hier gibt es auch die 10 Jahresfrist.
lg
edy
Hallo Nelle,
Es könnte ja sein , er denkt er wäre besonders klug?
mündliche Aussagen haben keinen Bestand.
er soll es schriftlich formulieren.
Transaktionen soll er nachweisen.
Wenn du der Meinung bist , dir steht etwas zu ( höher als Gebühren des RA) dann solltest du dich bei Gesprächen mit ihm
"zurückhalten".
Er könnte sonst seine Strategie ändern .
lg
edy
Hallo Nelle,
Er muss natürlich nachweisen wo das geliehene Geld ist. ( Nachweis bedeutet Banktransaktion)
Schenkungen fürs Haus usw. gehen in sein Anfangsvermögen ( davon bekommst du i.d.R nichts bei einem Zugewinn-
ausgleich)-
lg
edy
Hallo Tessa,
Die Tochter auf die Herausgabe des Titels bitten oder auf die Vollstreckung aus diesem verzichten( Verzichtserklärung).
Gegebenenfalls auf Herausgabe klagen.
Wohnt die Tochter weiterhin bei der Mutter, ist es eigentlich egal ob die Mutter Unterhalt zahlt.
Denn es werden dann beide Einkünfte zusammen gezählt und der Bedarf ermittelt.
Fällt ein Einkommen weg, ist der Bedarf kleiner (also auch der Unterhalt).
Ab 18 wird das volle KG auf den Bedarf angerechnet.
lg
edy
Hallo franziska,
wann wurde der Trennungsunterhalt gefordert?
lg
edy
Hallo Franziska,
Wann hast du denn zum ersten mal Trennungsunterhalt von ihm gefordert?
lg
edy
Hallo,
Und dann auch noch extra vor Gericht erscheinen... ist doch alles nur pro forma..
kann es sein dass du etwas naiv bist?
Anwälte und Gericht können dich auch vor Übervorteilung bewahren!
lg
edy
Hallo,
Da wir uns einvernehmlich einigen wollen, hat mein Mann über eine Internetseite einen Anwalt beauftragt und einen Scheidungsantrag gestellt.
Ich glaube hier sollte an falscher Stelle etwas gespart werden.
Oft bleibt man im Glauben etwas gespart zu haben, wird aber nie erfahren was man eigentlich "draufgelegt" hat.
lg
edy
Hallo,
Im März haben wir bei einem Notar eine Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen, die den Versorgungsausgleich, Unterhalt etc. ausschließt.
Meine Ärztin hat mir empfohlen, Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Da ich allerdings nur 570 Euro bekäme und und den Rest mit Grundsicherung aufstocken müsste, würde ich die nächsten Monate von 800 Euro leben.
Hier stellt sich mir die Frage, ob der Notarvertrag wirksam bleibt ?
Es ist jetzt schon abzusehen, das Kathie Leistungen Dritter benötigt.
lg
edy
Hallo Kathie,
Bei 9000€ Verfahrenswert, dürften sich die Gerichtskosten auf ca.
800€ belaufen
lg
edy
Hallo Kathie,
Du musst hier nur noch die Gerichtskosten zahlen, die sind m.E gar nicht so hoch.( sonst wären evtl.
noch Anwaltskosten hinzugekommen.)
lg
edy
Hallo Kathie,
Die Steuerklasse muss erst im folgendem Jahr der Trennung geändert werden.
Also z.B. Trennung Januar 13 --- Änderung zum 1.1.14
Zum Versorgungsausgleich würde ich direkt beim Gericht nachfragen ( einfach mal hingehen und das Schreiben einem Rechtspfleger vorlegen um sicher zu sein.).
lg
edy