Beiträge von edy
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Hallo,
Ich denke es ist doch überhaupt nicht relevant welcher Arbeit er nach geht?
Alle 2 Jahre kann eine Neuberechnung des Unterhalts gefordert werden.( dann ist das Einkommen
nachzuweisen).
Wenn ein Titel besteht,und der Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt wird,kann vollstreckt werden.
lg
edy -
Hallo happygirl,
lass eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten,die kümmern sich um alles
lg
edy -
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Hallo schneggle,
Du kannst ihn als Vater beim Jugendamt angeben, er kann dort die Vaterschaft anerkennen.
Unterhaltsverpflichtet ist er dann.
Unterhalt zahlen muss er nur wenn er genügend Einkommen hat.( er muss sich darum auch bemühen).
Wenn er das gemeinsame Sorgerecht fordert, kannst du ihm das nicht verbieten.
Warum machst du gleich 2 mal das gleiche Thema hier im Forum auf?
lg
edy -
Hallo Olaf,
Dies mit der Begrüßung ist bei mir als Signatur eingestellt.( war nicht an dich gerichtet).
Also die Zinsen vom Kredit könnte ich anrechnen. Wie viel geht denn für Arbeitsmittel? Hatte da 150 Euro gelesen..
google doch mal nach den Leitlinien deines OLG
also z.B. Unterhaltsleitlinien OLG Frankfurt ( oder dein OLG)
da kannst du was über die Bereinigung des Einkommen nachlesen.
http://www.olg-frankfurt.justi…e7-a811-6f2b-2c97ccf4e69f
und dann auf Druckansicht.
lg
edy -
Hallo Olaf,
Nun zum Unterhalt. Ich soll nach Düsseldorfer Tabelle (bis 1900 Euro Brutto) den entsprechenden Betrag zahlen. Dennoch habe ich die monatlichen Kosten des Kredits (650 Euro) zu zahlen, wohne allein im Haus, sie hat eine Mietwohnung. Kann ich mit diesem Betrag das Nettoeinkommen bereinigen? Und wie viel kann ich als Betriebsmittel Arbeitsmittel noch zum Abzug bringen? Bin angestellter Informatiker, Kosten für Notebook, Arbeitszimmer, Fahrkosten?Hier geht es um den bereinigten Netto-Betrag. Der Zahlbetrag wäre dann abzüglicht 92€ Kindergeld.
Bei den Kreditraten muss sie sich rechnerisch zur Hälfte beteiligen, da ja auch ihr Vermögen mit wächst.
Dir wird man einen Wohnvorteil anrechnen. Gegen rechnen kannst du deinen Anteil an Zinszahlungen ( nicht Tilgung).
lg
edy -
Hallo Gerd,
oftmals sollte man die Sache einfach sachlich sehen.
Du hast ein Ziel von 3 Jahren vor Augen!!
Du kannst diese 3 Jahre weiterleben? (wenn auch eingeschränkt).
Du kannst Wohnung, Verpflegung,Auto usw. weiter zahlen?
Bedenke aber, im Rentenalter wirkt sich der Versorgungsausgleich aus.
lg
edy -
Hallo klinki1,
Ja beides ist zu einem Termin angesetzt - allerdings mit 30 Minuten Zeitdifferenz.
Bist du noch verheiratet?
Was sagt dein Anwalt (hoffentlich Fachanwalt ) dazu ?
Hast du Trennungsunterhalt gezahlt? musst di Trennungsunterhalt nachzahlen?
lg
edy -
Hallo Gerd,
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in einem Termin?
nachehelicher Unterhalt "auf Lebenszeit", müsste aber dein Einkommen nach dem Versergungsausgleich berücksichtigen.
lg
edy -
Hallo thomy,
Ein Steuerklassenwechsel ist zum 1.1. des Folgejahres der Trennung vorzunehmen.
lg
edy -
Hallo Bel2015,
Die Kinder leben bir dir? du bekommst Unterhalt vom Kindesvater?
Du bist nun barunterhaltspflichtig gegenüber dem 24 Jährigen?
Wie hoch ist dein Einkommen? ( Kindergeld + Kindesunterhalt sind EK der Kinder und nicht deins).
lg
edy -
Hallo Alex,
um den Text lesbar zu machen:
auf Erweiterte Antwort --->> Vorschau gehen.
lg
edy -
Hallo Alex,
habe deinen obigen Beitrag nochmals durchgelesen.
Deine Wünsche sind legitim. Nur ob alle mitspielen?
Du glaubst dass die EX so fair sein sollte, und von sich aus mehr zu tun als gesetzlich vorgesehen ist?
Damit die "Neue" mit ihrem Ex-Mann (EX der Kindesmutter) einen glücklichen Neuanfang starten kann?
Ich wüßte nicht, welche Partei ich deshalb z.Z. wählen müßte ?
lg
edy -
Hallo lusmax,
grob gerechnet, werden beide Einkommen addiert und durch 2 geteilt.
Bei dir wird man die letzten 12 Monate nehmen. Bei ihr das jetzige Einkommen.
Beide EK sind aber noch zu bereinigen ( arbeits bedingte Kosten usw,).
lg
edy -
Hallo Alex,
glaube mir,
deinen letzten Beitrag lese ich mir nochmals durch bevor ich antworte.
lg
edy -
Hallo Alex,
ich freue mich dass du dich nicht gleich "angegriffen" fühlst.
Du hörst hier natürlich nur unsere Meinungen. Andere denken anders.
Was ich vorher schrieb;
Du hast dann theoretisch 2 Kinder mit ihm,
Er hat 2 Kinder aus erster Ehe und 2 Kinder aus evtl. zweiter Ehe ?
Ich könnte mir vorstellen dass dir deine Kinder wichtiger sind,
Und da liegt die Gefahr, eines möglichen Streites.
lg
edy -
Hallo Alex,
Das ist ein schwieriges Thema.
Und es müsste von der Politik einiges getan werden.
Aber aus deinem Eingangsbeitrag liest sich das anders heraus.
Verantwortung für die Kinder sollte aber auch übernommen werden.
Ich kann mir nur dass erlauben, was ich mir erlauben kann.
lg
edy -
Hallo Alex,
Man sollte doch planen ob man für alles genug Einkommen hat ?
Es ist doch unvernünftig zu sagen:
" wenn ich weitere Kinder habe, wem kann ich was wegnehmen ? " (Mangelfall ).
lg
edy