Hallo,
In der Düsseldorfer Tabelle steht zwar das Wort Netto.
gemeint ist aber das unterhaltsrelevante/bereinigte Netto.
lg
edy
Hallo,
In der Düsseldorfer Tabelle steht zwar das Wort Netto.
gemeint ist aber das unterhaltsrelevante/bereinigte Netto.
lg
edy
Hallo christianh,
Dann musst du den Unterhalt bezogen auf dein Einkommen zahlen.
Hätte die EX ein höheres EK,bekäme der Sohn einen höheren Unterhalt.
llg
edy
Hallo,
Nun verdient meine Ex weniger als die Selbstbehaltgrenze und ist ja daher noch für unterhalb heran zu ziehen, normalerweise....
"noch für Unterhalt" oder "nicht für Unterhalt"?
Was macht denn der 18 Jährige Sohn?
lg
edy
Hallo,
also ich möchte eigentlich sowieso keinen unterhalt zahlen
wie niedlich,
rechne mal mit ca. 300€ Unterhalt monatlich.
lg
edy
Hallo Luisa.
Dem Grunde nach kann das Jobcenter von dir, Auskunft über deine Einkünfte verlangen.
Das Jobcenter kann ,somit einen gewissen Anteil dem Bedarf Bedarf anrechnen.
Erscheint euch der Betrag zu hoch,könnt ihr dagegen widersprechen (auch mit eurem Anwalt).
lg
edy
Hallo Luisa, ( ist auch der Name meiner Tochter)
Also wird das Jobcenter dann dafür von mir Geld verlangen? Oder muss er damit zu einem Anwalt gehen? Ich verdiene 200€ brutto.
Der Anwalt kostet Geld, also erst mal das Jobcenter rechnen lassen.
lg
edy
Hallo christianh,
Ich schließe mich hier @timekeeper an.
Klingt so, als wurde der Unterhalt bisher einfach ohne genaue Berechnung gezahlt?
Evtl. wird hier zu viel gezahlt.
lg
edy
Hallo PBlack,
Ich sehe auf nachehelichen Unterhalt nur geringe Chancen.
Hätte sie während der Ehe ihre "Laufbahn" zu deinem Gunsten zurückgestellt,würde es anders aussehen.
Sie hat aber wohl ziemlich erreicht was man erreichen konnte.
lg
edy
Hallo Fussballfee,
der Richtigkeit halber:
nicht die Düsseldorfer Tabelle hat sich für 2015 geändert, sondern der Selbstbehalt hat sich erhöht.
lg
edy
Hallo emi,
morgen keine Schule? oder wie alt bist du?
lg
edy
Hallo Erika,
wie hoch ist sein mtl. Nettoeinkommen?
lg
edy
Hallo sissa.
zunächst mal keinen Trost denn; Groß-/Kleinschreibung sowie Absätze,
erleichtern das lesen ungemein.
Was der Anwalt fodert ist erstmals egal. er kann alles fordern.
Wichtiger ist, was wirklich machbar ist.
lg
edy
Hallo Erika,
pflichtig: würde bedeuten die Tochter müsste Unterhalt zahlen.
berechtigt: bedeutet sie hat ein Recht auf Unterhalt.
geht auf jeden Fall in die Berechnung mit ein.( auch wenn ihr verheiratet wärt).
Nach deinen Schilderungen wird der Vater des 18.Jährigen.nur noch die Hälfte des bisherigen Unterhalts zahlen
müssen.
lg
edy
Hallo Erika,
Zunächst sind ab 18 beide Eltern barunterhaltspflichtig.
D.H. auch das Einkommen der Mutter fließt in die Berechnung mit ein.Außerdem wird das volle Kindergeld
auf den Bedarf angerechnet.
Eure 4 Jährige Tochter wird berücksichtigt, dies hat aber nur Auswirkung wenn das Einkommen des Vaters
nicht so hoch ist.
Der 18.Jährige hat nur Anspruch wenn er in Schule Ausbildung ist.Dies hat er nachzuweisen.
Außerdem Nachweise wie oben schon geschrieben.
Ach so: die 4 Jährige ist natürlich nicht -pflichtig sondern -berechtigt
lg
edy
Hallo Erika,
Wenn der Titel auf 18.begrenzt ist.,müsst ihr gar nichts tun, bzw, könnt die Unterhaltszahlung einstellen.
Der 18.Jährige muss nun tätig werden.
Seine Pflicht:
Nachweisen ob er,
in Schule/Ausbildung ist
Einkommen der Mutter
Einkommen des Vaters
lg
edy
Hallo,
Hallo
Das mit dem sexuellen übergriffen in welcher art auch immer kann ich nicht ausschließen, möchte jetzt aber auch nicht das Kind zu diesem Zeitpunkt damit konfrontieren. Wir sind ja schon mal froh das es sich traut was wegen den Schlägen zu erzählen. Ich denke das andere sollten dann "Fachleute" übernehmen.
Und diese "Fachleute" könnten m.E auch Diakonie/Caritas usw. sein.
Außerdem sollte wenn irgendwie möglich, das Verhalten in der Schule nachgefragt werden.
Wenn das KInd zum Arzt gehen würde, könnte es die Kassenkarte nachreichen.
Entscheidend ist aber, will man der Sache auf den Grund gehen ( und "Verluste" in Kauf nehmen)? oder
will man auf Jeden und alles Rücksicht nehmen?
lg
edy