Hallo TK,
ich ging davon aus, dass die "in Verzugsetzung" noch in den Zeiraum fiel. in dem noch TU gezahlt wurde.
lg
edy
Hallo TK,
ich ging davon aus, dass die "in Verzugsetzung" noch in den Zeiraum fiel. in dem noch TU gezahlt wurde.
lg
edy
Hallo avontante,
google mal
Rangfolge Unterhalt.
Ändert sich die Rangfolge, wird von unterschiedlichen relevanten Einkommen ausgegangen.
Bei minderjährigen Kindern z.B. wird erst der KU vom EK abgezogen.
Der Rest dient als Berechnungsgrundlage von TU.
Bei anderer Rangfolge, Kommt zuerst der TU und dann der KU
lg
edy
Hallo.
Ja, für die Ex Ehefrau.
also kann die Rangfolge doch eine Rolle spielen.
lg
edy
Hallo,
Die Rangfolge spielt keine Rolle, da sind keine anderen Kinder.
Dachte da wäre noch nachehelicher Unterhalt im Spiel`?
lg
edy
Hallo avontante,
Wie alt ist das Kind? wohnt das Kind bei einem Elternteil?
Denn hier spielt das Alter wegen der Rangfolge ein Rolle.
War das Kind zum Zeitpunkt der Forderung in Schule/Ausbildung?
Zur Zeit jedoch steht dem Kind kein Unterhalt zu.( da nicht in Schule/Ausbildung).
Besteht ein evtl. noch gültiger Titel/Jugendamtsurkunde?
lg
edy
Hallo Teddyboer,
Das mit dem Selbstbehalt interpretierst du falsch.
Der Selbstbehalt bedeutet, dir bleibt diese Summe. Davon musst du alles zahlen( Miete,Auto,Essen,Kleidung usw.)
Zuerst musst du den Kindesunterhalt zahlen lt. Düsseldorfer Tabelle.
Was übrig bleibt, könnte bis zum Selbstbehalt als Trennungsunterhalt zu zahlen sein.
Dies mal für den Anfang.
Weitere Fragen?
lg
edy
Hallo Andrea,
Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde ?
Warum wird keine Kontopfändung beantragt?
lg
edy
Hallo kind22869,
Bekommst du BAFöG?
denn dieses ist vorrangig zu beantragen, und wird voll auf den Bedarf (auch der Darlehensanteil) angerechnet.
lg
edy
Hallo Ratlose85,
In Ergänzung zu timekeeper :
Sollte das Kind bei dir wohnen, müsste der Vater Kindesunterhalt an dich zahlen-
Ebenso steht dir Trennungsunterhalt zu.
Es kommt natürlich auf seine Leistungsfähigkeit an ( Nettoeinkommen)
Wie hoch ist sein Einkommen?
lg
edy
Hallo pcschie,
Ich möchte hier nicht falsches erzählen.
Du solltest dich bei einem Fachanwalt beraten lassen ( ca.200€ für die Beratung).
m.E. liegt hier der Fehler:zuerst Gütertrennung, dann aber gemeinsam ins Grundbuch eintragen lassen.
Eine Gütertrennung schließt eine Schenkung nicht aus.Und das ist hier vermutlich geschehen.
siehe auch hier:
http://www.focus.de/immobilien…en-werden_aid_704701.html
lg
edy
Hallo Bleu_de_Coup,
. Kompletter Ausschluss des VA und Ausschluss des Unterhaltes trotz Kindern... das kann durchaus sittenwidrig sein.
Da gebe ich dir recht. Wäre zu prüfen.
Evtl. enthält der Vertrag eine Salvatorische Klausel ?
http://www.finanztip.de/versorgungsausgleich-scheidung/
lg
edy
Hallo pcschie,
Der Vertrag ist weiterhin gültig.
Rentenpunkte werden nicht übertragen.
Für volljährige Kinder sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.
Das Haus gehört m.E. zur Hälfte der Frau.( durch den 50% Grundbucheinterg dürfte das sich wie eine Schenkung auswirken).
lg
edy
Hallo,
Meine letzte Antwort:
Dann müsste man ja nur einen Kredit aufnehmen, das Geld ausgeben,sich pfänden lassen.und
schon könnte man den Unterhalt sparen?
lg
edy
Hallo frank.b,
Warum wird denn gepfändet?
Was wurde neu angeschafft?
lg
edy
Hallo frank.b,
Ein Fachanwalt für Familienrecht hätte auch nicht "netter" geantwortet.
Aber dafür hätte er dir auch einen Gebührenbescheid geschickt.
lg
edy
Hallo frank.b,
Wenn du einen teuren Handy-Vertrag abschliesst und den nicht bezahlst, dann wird gepfändet?
Wer soll denn für deine Schulden aufkommen? die Kinder? die EX ?
Wann sind denn deine Schulden entstanden?
Waren die Schulden nicht deine Entscheidung?
lg
edy
Hallo frank.b,
Unterhaltszahlungen gehen anderen Schulden vor.
Also keine Neuberechnung.
lg
edy
Hallo,
Vom ALGII wird man nichts für die Rückzahlung nehmen (Pfändungsfreigrenze).
Aber von den 20 Tsd.
Wie hoch das Schonvermögen bei ALGII ist weis ich nicht genau ( ich glaube 150€ mal Lebensalter)?
lg
edy
Hallo Dieter,
Unterhalt wird i.d.R. nur vom durchschnittlichen Einkommen geschuldet.
Bei den 20 Tsd. nur von evtl. Zinserträgen.
Besteht allerdingns ein Titel/Jugendamtsurkunde ( das ist hier wahrscheinlich) sind Schulden aufgelaufen.
Diese sind zu zahlen ( auch von den 20 Tsd.).
Für die zukünftigen Unterhaltszahlungen werden die 20 000€ m.E. nicht hergenommen.
lg
edy
Hallo wudu2014,
Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde? , wenn ja, laufen hier bereits Schulden auf.
Dieser Titel/Jugendamtsurkunde müsste abgeändert werden.
Ihr Ex-Mann ist allerdings aufgrund seiner guten finanziellen Verhältnisse nicht
auf Unterhaltszahlungen für die Tochter angewiesen.
kommt darauf an wie "gut" die Verhältnisse sind, dann wäre eine Übernahme des Unterhaltes durch den Vater möglich. ( bei etwa 3-fachen Einkommen wenn die Ex "normal"
verdient.).
lg
edy