Beiträge von edy
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Hallo,
man kann auch noch während der Ehe einen Ehevertrag abschließen.
m.E. braucht man dazu keinen RA. Ob das aber sinnvoll ist und nicht irgendwelche "Unbilligkeiten" enthält ist dann die Frage.
Den ausgearbeiteten Vertrag dann vom Notar beurkunden lassen.
lg
edy -
Hallo,
ZitatFür ein aktuelles Gutachten hat Papa kein Geld... ich auch nicht.
Dann sollte ein RA darauf hinweisen, das dies für eine Zugewinnberechnung, dringend benötigt wird,
oder man nimmt das ältere Gutachten als Berechnungsgrundlage.
lg
edy -
Hallo,
es wurde ja schon geschriebendas es nicht unbedingt auf den tatsächlichen Verkauspreis
des Hauses ankommt.
Vielmehr, um den von einem Gutachter festgestellten Verkehrswert des Hauses.Wurde ein Gutachten erstellt?
lg
edy -
Hallo,
Grössere (mit höherer Miete) könnte er haben, aber dann zahlen sie keine Kaution usw. -->muss ich noch klären ob das stimmt.Er bekommt nur eine angemessene Wohnung bezahlt. Ist die Wohnung nicht angemessen, muss er die höhere Miete selbst ausgleichen. Dann wird auch keine Kaution sowie Umzugskosten übernommen.
Evtl. Nebenkostennachzahlungen werden auch nicht übernommen.
lg
edy -
Hallo, timekeeper, Hallo Bleu_de_Coup,
mag sein das ich noch einen Kaffee trinken muss....
aber aus euren Antworten entnehme ich, das ein Anwalt für aufwändige Arbeit, ordentlich bezahlt werden muss?
Die ist m.E. ein sehr aufwändiger Fall.
Ob das mit VKH-Höhe alles abgedeckt ist? ( Ist außerdem noch nicht mal genehmigt).
Deshalb mein Kommentar:
Hier wird die Anwältin sich fragen, ob sie an ihr Geld kommt ( das Geld, dass der Anwältin für ihre Tätigkeit zusteht).
lg
edy -
Hallo,
ZitatDie Anwältin von Papa ist mandatiert zur Einreichung der Scheidung inkl. Zugewinnausgleich usw.
Verfahrenskostenhilfe ist beantragt.Hier wird die Anwältin sich fragen, ob sie an ihr Geld kommt ?
Und mir VKH wird sie sich nicht besonders engagieren.
lg
edy -
Hallo Schimpflisl,
Ich würde sagen die 120% sind o.k. (da du ja das Einkommen des KV nicht kennst).
120% besagen m.E. nach ein relevantes EK von 2700€. ( wird halt einfach angenommen).
Du hast beim KV 100% geltend gemacht ( aber von einem EK das du nicht kennst).
lg
edy -
Hallo,
Ich denke Anwälte die durch unerlaubte Werbelinks aufs sich aufmerksam machen lassen,
sind entweder unerfahren ( also noch ziemlich neu), oder haben keinen besonders guten Ruf, was ihre Tätigkeit betrifft.
lg
edy -
Hallo chico,
https://www.google.de/url?sa=t…yjg&bvm=bv.77412846,d.ZWU
Wenn der Vater hier nicht reagiert, wird der Unterhalt festgesetzt .( wenn ich das richtig interpretiere).
Dann kann gepfändet werden.
lg
edy -
Hallo Schimpflisl,
google doch mal nach:
vereinfachtes Verfahren Unterhalt
lg
edy -
Hallo Schimpflisl,
Ich glaube, rückständiger Unterhalt kann auch im Mahnverfahren geltend gemacht werden.
Wurde Unterhaltsvorschuss beantragt?
lg
edy -
Hallo,
Hallo,§ 1605Auskunftspflichtlg
edy
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Hallo Sohn78,
Ist sie eine Fachanwältin?
formuliere doch um was dir/euch geht.
Wie wird sie bezahlt?
lg
edy -
Hallo,
Seine Anwältin meint nur sie kann dann etwas machen wenn sie einen Auftrag erhält und wir müssten ihr sagen was sie tun soll...toll!
Habt ihr sie beauftragt?
Ohne Auftrag (Mandat) kann sie nicht tätig werden.
lg
edy -
Hallo Deumline,
Habt ihr ins Haus auch mit in die Ehe gebrachtes Geld gesteckt?
Wer wie viel?
lg
edy -
Hallo Deumeline,
Und wie soll dann eine sinnvolle Berechnung stattfinden?
Und da hat keiner mit dem Kopf geschüttelt? (Anwalt,Gericht).
Ich denke die Anfangsvermögen stecken im Haus?
Wer hat was und wie viel an Endvermögen ?
Eine Zugewinnberechnung kann vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden.
lg
edy -
Hallo Deumeline,
Ich verstehe nicht warum ihr für die Zugewinnberechnung das Haus außen vor lassen wollt?
Muss doch deshalb nicht geteilt/verkauft werden.
Wichtig ist doch nur der errechnete Betrag zum Stichtag.
lg
edy -
Hallo Jkbov,
Das mit dem "Hallo" steht in meiner Signatur, für Leute die sich sonst nicht daran halten ( du konntest das überlesen).
Zitathast du auf meine Frage keine Antwort gegeben
Die Antwort war doch:
ZitatErbe und Schenkungen ( z,B.von den Eltern) kommen beim jeweiligen Partner insAnfangsvermögen.
Wenn du von deinen Eltern 116 000€ bekamst ist dein AV 116000€
Wenn sie 2x 37500€ bekam ist ihr AV 75000€
Wert des Hauses nach Abzug von Restkredit = 143 000. jeweils zur Hälfte geht bei jedem ins Endvermögen.
Das Grundstück der Frau geht auch noch in ihr Endvermögen.
lg
edy -
Hallo Helpm,
Jemanden "schlecht machen" beim Jugendamt, dürfte ein Schuss ins eigene Knie sein.
*Wenn die Mutter nicht "das Kindeswohl" schädigende Eigenschaften hat, dürfte der Vater wenig Chancen auf
das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.Gegen das gemeinsame Sorgerecht ist nicht einzuwenden.
Alleiniges Sorgerecht wie siehe oben.*
lg
edy