Hallo Jkbov,
Erbe und Schenkungen ( z,B.von den Eltern) kommen beim jeweiligen Partner ins
Anfangsvermögen.
lg
edy
Hallo Jkbov,
Erbe und Schenkungen ( z,B.von den Eltern) kommen beim jeweiligen Partner ins
Anfangsvermögen.
lg
edy
Hallo Sarah,
TU wird bis zur rechtskräftigen Scheidung geschuldet.
Nach Ablauf des Trennungsjahres musst du dich aber um eigenes Einkommen bemühen.( nachweislich arbeitsuchend).
Besteht denn ein Titel/Beschluss wegen des Trennungsunterhaltes?
lg
edy
Hallo RaSA,
Eine Erklärung ist keine Belehrung.
Wie viel m2 der Wohnung benutzt ihr denn?
Wie hoch ist der örliche m2-Preis für eine Wohnung bei euch?
Was müsstet ihr bei euch für eine Wohnung an Miete zahlen?
lg
edy
Hallo Thomas,
Tastatur defekt? Groß-/Kleinschreibung?
lg
edy
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort. Ob sie das tatsächlich machen wird ist fraglich - würde doch aber an dem Unterhalt als solchem erst einmal nichts ändern, oder würde das ALG II die Unterhaltlücke schließen?
Das jetzige Einkommen der von Frau +Kind müsste z.Z. niedriger als der ALGII-Satz sein.
Weitere Möglichkeit wäre evtl. Wohngeld beantragen.
lg
edy
Hallo Schlafmütze Kungum,
das Thema ist von 2010.
Und Werbung ist in diesem Forum überflüssig.
lg
edy
Hallo Anima,
Der erste Weg sollte zum Jobcenter (ALGII) gehen.
Natürlich wird dort versucht sie in Arbeit zu bringen. Voraussetzung ist natürlich ob das Kind angemessen betreut
werden kann.( Kindergartenplatz/ Kinderhort usw.).
lg
edy
Hallo June,
Nach einer Kündigung tritt meistens die Zahlung von ALGI an.
lg
edy
Hallo gonzo,
was ist eine Mediation?
Was gibt es für diese Werbelinks? Wie viel € ??
lg
edy
Hallo OBi,
Ich habe selber eine kleine Familie, da ist das Geld verdammt knapp, die Fixkosten liegen bei 1300€.
Hast du noch weitere leibliche Kinder?
lg
edy
Hallo OBi,
Natürlich ist das Jugendamt nicht für eine Rückzahlung zuständig.
Das Geld wurde nur an die Mutter weitergeleitet.Diese muss dir das Geld evtl. zurückzahlen.
Wenn das Kind nun in der "Jugendhilfe" ist, musst du doch auch Unterhalt zahlen? Hast du nun doppelt gezahlt?
Die DT geht von 2 Kindern aus,eine Höherstufung ist möglich.
Wie hoch ist dein mtl. Nettoeinkommen?
lg
edy
Hallo,
Ab 01.01 habe ich sowieso die Steuerklasse 2 und bin hoffentlich geschieden. .
Bis zum 1.1.15 wird ein wenig eng werden.
lg
edy
Hallo ClausSander,
Hier steht die Frage im Raum ob das Kindeswohl wirklich gefährdet ist ( deiner Meinung nach ja).
Bevor du das Jugendamt einschaltest, würde ich dir einen Termin bei Caritas/Diakonie/ Familienberatung (alles kostenlos)
empfehlen.
lg
edy
Hallo Maedy,
geht`s hier evtl. um ein Kuckuckskind?
Was hätte denn der verstorbene Vater getan, wenn er im Kindesalter der Tochter erfahren hätte, er ist nicht der
leibliche Vater?
lg
edy
Hallo Ilona,
beim Sorgerecht hätte eine Vollmacht von ihm genügt, die dich bemächtigt wesentliche Dinge allein auszuüben.
Verzicht auf Unterhalt ist nur so lange gültig, bis er z.B. ALGII usw. beantragen muss.
lg
edy
Hallo Ilona,
Kurzer sehr grober Überschlag:
Dein Nettoeinkommen monatlich 2100€.
Bereinigt ca. 1950€. Abzüglich der Kinder ca,550€ =1400€
Die mögliche Unterhaltszahlung an deinen Mann wären dann demnach 300€
lg
edy
Hallo Ilona,
Den Unterhaltsvorschuss beantrage ich vorerst nicht.
Da Unterhaltsvorschuss auf 2 Jahre begrenzt ist, wollte ich dies erst beantragen wenn es notwendig ist.
Und deine Aussagen beziehen sich auf den Unterhaltsvorschuss in Deutschland und per 2014 ?
Mir ist bekannt das der Unterhaltsvorschuss 76 Monate läuft aber nur bis zum 12 Geburtstag eines Kindes.
http://www.familien-wegweiser.…erzeichnis,did=41018.html
lg
edy
Hallo elhouda,
wie hoch ist denn dein mtl. Nettoeinkommen?
lg
edy
Hallo zwanzig,
Ist es nicht so, dass er nach Abzug der Pauschale vom Rest seines Ausbildungsgehaltes seine Unkosten tragen muss?
So sehe ich das auch, denn Unterhalt ist kein Taschengeld.
Das mit der eigenen Wohnung war nur ein Vergleich. Bei eigener Wohnung hätte er einen Bedarf von i.d.R. 670€.
Beim Beschluss des OLG Köln ist mir nicht klar ob es sich um Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt handelt.
lg
edy
Hallo zwanzig,
Ich denke der RA geht nach dem Motto:" man kann's ja mal probieren".
Wäre es nicht sinnvoller wenn sich der Sohn vor Ort eine eigene Wohnung nimmt?
Dann hätte er einen Bedarf von 670€ (mit Anrechnung AZUBI-LOHN(abzüglich Ausbildungspauschale/Kindergeld).
Und wegen der "Unpünktlichkeit" dürfte kein Argument sein.( mit dem Auto kann er auch z.B. im Stau stehen usw.).
lg
edy