Hallo Marc! ,
nein der Unterhalt verringert sich dem Grunde nach nicht.
Du hast aber einen Selbstbehalt von 1370€ bereinigtes Netto.
edy
Hallo Marc! ,
nein der Unterhalt verringert sich dem Grunde nach nicht.
Du hast aber einen Selbstbehalt von 1370€ bereinigtes Netto.
edy
Hallo ojensch,
Zuerst muss ein Trennungsjahr eingehalten werden.
Ihr solltet im Voraus klären über was ihr euch nicht streiten wollt.
Wenn ihr euch in allen Punkten einig seid, braucht ihr den Notar nur wegen einer evtl. Hausübernahme ( Grundbucheintrag).
Ansonsten würde sogar ein Anwalt genügen.
edy
Hallo Edin1957,
Sie ist doch bereits schon in Erwerbsunfähigkeitsrente, die ( Rentenpunkte, auch deine aus dem Versorgungsausgleich) werden ihr sofort nach der rechtskräftigen Scheidung gutgeschrieben. Sie bekommt dann m.E. sofort eine höhrere Erwerbsunfähigkeitsrente.
edy
Hallo Edin1957,
Nachdem der Versorgungsausgleich durchgeführt ist, werden deiner (dann) Exfrau auch ein Teil deiner Rentenpunkte gutgeschrieben,
ihre Rente wird dann steigen.
edy
Hallo Karli*,
....ja - aber leider hat noch niemand dazu seine Einschätzung abgegeben, ob zwischen 1. und 2. Stufe ein zeitlicher Abstand liegen darf oder ob sofort in die Leistungsstufe eingetreten werden MUSS.
Etwas Geduld ist schon nötig, kann aber auch wegen deinen "Belehrungen" sein.
edy
Hallo Luiza,
Ich habe dir ja schon eine "feste Person" empfohlen, die sich in euer Problem hinein denken könnte, die dir zur Seite stehen könnte.
Ich empfehle selten das Jugendamt, aber wenn du schon Kontakt mit dem JA hattest,nehme diesen wieder auf.
Im Moment ist er noch nicht der rechtliche Vater,er hat also keinerlei Rechte. Du kannst also bestimmen. Passt es ihm nicht, so muss er rechtlich aktiv werden.
Persönliche Abmachungen (auch freiwillige zufällige Zahlbeträge), sind nicht relevant.
Warum du die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt nicht mehr möchtest? Du hast hofffentlich wahre Angaben gemacht? Ach ja, bleibe bei allen Entscheidungen bei der Wahrheit.
edy
Hallo Marcoline,
besteht ein noch gültiger Titel/Jugendamtsurkunde?
Macht sie eine Ausbildung zur Floristin? was verdient sie ?
edy
Hallo Luiza,
Ich denke du brauchst hier eine konkrete Person die dir hilft ( wende dich ans Jugendamt).
Unterhaltszahlungen sind eine Sache von vielen Jahren ( in denen sie zuverlässig gezahlt werden sollten).
Bevor der mutmaßliche Vater irgendwelche Rechte bekommt, muss er der rechtmäßige Vater sein ( hier durch Anerkennung).
edy
Hallo mak,
ihr könnt euch natürlich frei entscheiden, nur: bei Trennung muss die Steuerklasse geändert werden. Der Partner profitiert von den jeweiligen Rentenpunkten des Anderen.
edy
Hallo
das Guthaben kommt aus der Aufteilung des gemeinsamen Vermögen nach der Trennung
Also am Ehetag hatte jeder den Betrag "Null" ?
edy
Hallo,
Also im Prinzip spielt für Trennungsunterhalt Zahlung das Vermögen keine Rolle ( egal was der Ehepartner auf seinem Konto hat ) ?
nein das spielt keine Rolle ( eine Rolle könnte aber spielen, wie das Guthaben auf dem Konto zustande gekommen ist?
TU kann bis zur Scheidung verlangt werden.
edy
Hallo mak,
Ja, es muss TU gezahlt werden ( wenn gefordert).
edy
Hallo Gollys71,
Trennungsunterhalt wird gezahlt um das Einkommen beider Partner auszugleichen.
Nachehelicher Unterhalt soll einen ehebedingten Verlust ausgleichen ( Beispiel: ein Partner hat auf seine Karriere zu Gunsten des Anderen verzichtet, Ein Partner musste seine Karriere zu Gunsten der Kindeserziehung unterbrechen usw.).
edy
Hallo Marion,
Die Titel müssten abgeändert/herausgegeben werden oder auf eine Vollstreckung daraus verzichtet werden.
Bei Achzehnjährigen sind beider Eltern den Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Das Kindegeld wird voll auf den Bedarf des jeweiligen Kindes angerechnet.
Der einundzwanzigjährige hat BAfÖG beantragt? ( oder eine Ablehnung?)
edy
Hallo Libeni,
Bestehen für die beiden über achzehnjährigen noch gültige Titel/Jugendamtsurkunden ?
edy
Hallo Snoopy,
Das Kindergeld bekommt das Elternteil, bei dem die Kinder wohnen. Kindergeld ist nur das Einkommen der Kinder.
Für Trennungsunterhalt wird der Vater kein Geld mehr zur Verfügung haben.
Du kannst dich an das Jobcenter wenden.
edy
Hallo Snoopy,
Nein,einfach mit den Kindern zurück auf die Philippinen kann die Frau nicht.
Zunächst kommt es auf die Höhe des Einkommen des Mannes an. Wie hoch ist sein Einkommen ?
edy
Hallo,
Ich werde so wie es aussieht nicht drumrum kommen einen Brief vom Anwalt wegen Kindesunterhalt,
Kindesunterhalt würde das Jugendamt kostenlos machen.
edy
Hallo BL,
Was macht die dann 18 Jährige Tochter? (schulisch,beruflich?).
Wird sie bei einem Elternteil wohnen, oder in eigener Wohnung?
edy
Hallo,
Den (gleichen) Beitrag bzw. Anfrage 2 mal reinzustellen ist irgendwie blöd...
Vielleicht kan das ein Mod. oder Admin mal sinnhaft zusammenführen...
Aber was hat eddy mit diesem Thema zu tun ?
edy