Beiträge von edy

    Hallo ojensch,


    Zuerst muss ein Trennungsjahr eingehalten werden.


    Ihr solltet im Voraus klären über was ihr euch nicht streiten wollt.


    Wenn ihr euch in allen Punkten einig seid, braucht ihr den Notar nur wegen einer evtl. Hausübernahme ( Grundbucheintrag).


    Ansonsten würde sogar ein Anwalt genügen.


    edy

    Hallo Luiza,


    Ich habe dir ja schon eine "feste Person" empfohlen, die sich in euer Problem hinein denken könnte, die dir zur Seite stehen könnte.


    Ich empfehle selten das Jugendamt, aber wenn du schon Kontakt mit dem JA hattest,nehme diesen wieder auf.


    Im Moment ist er noch nicht der rechtliche Vater,er hat also keinerlei Rechte. Du kannst also bestimmen. Passt es ihm nicht, so muss er rechtlich aktiv werden.


    Persönliche Abmachungen (auch freiwillige zufällige Zahlbeträge), sind nicht relevant.


    Warum du die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt nicht mehr möchtest? Du hast hofffentlich wahre Angaben gemacht? Ach ja, bleibe bei allen Entscheidungen bei der Wahrheit.


    edy

    Hallo Marcoline,


    besteht ein noch gültiger Titel/Jugendamtsurkunde?


    Macht sie eine Ausbildung zur Floristin? was verdient sie ?


    edy

    Hallo Luiza,


    Ich denke du brauchst hier eine konkrete Person die dir hilft ( wende dich ans Jugendamt).


    Unterhaltszahlungen sind eine Sache von vielen Jahren ( in denen sie zuverlässig gezahlt werden sollten).


    Bevor der mutmaßliche Vater irgendwelche Rechte bekommt, muss er der rechtmäßige Vater sein ( hier durch Anerkennung).



    edy

    Hallo mak,


    ihr könnt euch natürlich frei entscheiden, nur: bei Trennung muss die Steuerklasse geändert werden. Der Partner profitiert von den jeweiligen Rentenpunkten des Anderen.


    edy

    Hallo,


    Also im Prinzip spielt für Trennungsunterhalt Zahlung das Vermögen keine Rolle ( egal was der Ehepartner auf seinem Konto hat ) ?


    nein das spielt keine Rolle ( eine Rolle könnte aber spielen, wie das Guthaben auf dem Konto zustande gekommen ist?


    TU kann bis zur Scheidung verlangt werden.


    edy

    Hallo Gollys71,


    Trennungsunterhalt wird gezahlt um das Einkommen beider Partner auszugleichen.


    Nachehelicher Unterhalt soll einen ehebedingten Verlust ausgleichen ( Beispiel: ein Partner hat auf seine Karriere zu Gunsten des Anderen verzichtet, Ein Partner musste seine Karriere zu Gunsten der Kindeserziehung unterbrechen usw.).


    edy

    Hallo Marion,


    Die Titel müssten abgeändert/herausgegeben werden oder auf eine Vollstreckung daraus verzichtet werden.


    Bei Achzehnjährigen sind beider Eltern den Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Das Kindegeld wird voll auf den Bedarf des jeweiligen Kindes angerechnet.


    Der einundzwanzigjährige hat BAfÖG beantragt? ( oder eine Ablehnung?)


    edy