Hallo,
Unter welchen Umständen würde er Bafög erhalten?
Das hängt an der Höhe der Einkommen von Mutter und Vater ab.
http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
lg
edy
Hallo,
Unter welchen Umständen würde er Bafög erhalten?
Das hängt an der Höhe der Einkommen von Mutter und Vater ab.
http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
lg
edy
Hallo Kathi,
Vielleicht kann man sich auf ein Wechselmodell einigen. D.h. die Kinder sind in der Summe je einen halben
Monat beim Vater und bei der Mutter.
Ich denke auch, die Kosten für die Kinder 11-12 Tage sollten von der Mutter "rückerstattet" werden.
lg
edy
Hallo Jogi,
Um hier sicher zu gehen, würde ich mal selbst zum Familiengericht (Amtsgericht) gehen.
Dort sind Rechtspfleger die dir bestimmt die Frage richtig beantworten können ( und netter Weise auch tun).
lg
edy
Hallo Krake#12,
Also ohne Titel kannst du den Unterhalt nicht rückwirkend fordern.
Titel kann ausstellen: Familiengericht,Jugendamt,Notar.
Ab 18 sind beide Elternteile barunterhalts-pflichtig, also hier auch die Mutter.
lg
edy
Hallo LeonieB,
ZitatWenn du das Kind betreuen musst steht dir ALGII zu.
Ich meinte damit, wenn du das Kind betreuen musst, wird man dich bei ALGII bis zum 3.Geburtstag des Kindes
nicht mit Berwerbungen schreiben usw. konfrontieren.
Natürlich bekommst du ALGII
Und natürlich wird man ihn an seine erhöhte Erwerbsobliegenheit "erinnern".
Aber ob da was bei rauskommt?
lg
edy
Hallo,
Inwiefern kann der KV denn zur "Aufstockung" seines Verdienstes "gezwungen" werden?
Hat er denn die Chance mehr zu verdienen? ( Arbeitplätze vorhanden? har er eine entsprechende Ausbildung? usw.).
Du musst wegen des KU gar keine Arbeit haben.
Wenn du das Kind betreuen musst steht dir ALGII zu.
ALG1 ist eine Versicherungsleistung darauf wird nichts angerechnet ( außer Zuverdienst durch Arbeit).
lg
edy
Hallo TK,
natürlich wird er bei 1300 € zahlen müssen. Nur, es wird nicht viel sein.
Hatte den falschen SB im Kopf
lg
edy
Mit 18 habe ich versucht ihn über einen Anwalt ausfindig zu machen, dieser hat ihm dann eine Zahlungsaufforderung gesendet, doch daraufhin ist nichts zurückgekommen. Ich musste dann für den Anwalt 800€ bezahlen und war Pleite.
Dann hattest du einen schlechten Anwalt!! (Fachanwalt für Familienrecht?).
Du hättest Verfahrenskostenhilfe beantragen können (hat dir der Anwalt doch bestimmt gesagt?).
lg
edy
Hallo LeonieB,
Ich denke auch bei 1300€ Einkommen wird der KV keine Unterhalt zahlen müssen.
Du kannst dann aber Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen ( ca. 130€ mtl).
lg
edy
Hallo xoktoberx,
So lange ihr verheiratet seid,und in einer Zugewinngemeinschaft lebt, gibt es nicht "mein Geld- dein Geld", es ist euer Geld.
Das Geld wird in eine Zugewinnberechnung mit einbezogen.
lg
edy
Hallo Krake#12,
Ich schließe mich voll den Ausführungen von @Bleu_de_Coup an
ZitatSeit dem ich 18. Jahre alt war hat er jedoch nichts mehr gezahlt.
Und was wurde unternommen?
Du willst wirklich Geld von einem Erzeuger? Warum sollte er Unterhalt an ein Erzeugnis zahlen ?
lg
edy
Hallo Markus,
Eine andere Möglichkeit wäre noch, die Unterhaltsberechnung
vom Jugendamt vornehmen zu lassen.
lg
edy
Hallo holzhexe,
Unterhaltsberechtigt ist die Tochter nur wenn sie die Ausbildung zielstrebig verfolgt.
Das ist hier nicht der Fall.Wie ein Gericht entscheiden würde ist unklar.
Evtl. kannst du einen Vertrag mit der Tochter machen, in dem sie dem Arbeitgeber sowie der Schule erlaubt,
dir auf Nachfrage Auskunft zu erteilen.
Hat die Tochter eine eigene Wohnung?
Wie hoch ist der AZUBI-Lohn?
Lass dir die mtl. AZUBI-Lohn Abrechnungen zeigen.
Sollte sie sich nicht an Abmachungen halten, stellst du sofort den freiwilligen Unterhalt ein.
lg
edy
Hallo krikri999,
So lange ihr verheiratet seid, kommt nachehelicher Unterhalt nicht in Frage.
Es geht hier wohl um Trennungsunterhalt ?
Wenn der hohe Zugewinn ausgeglichen ist, hat sie auch Zinseinnahmen.
Warum wird der nicht durchgeführt?
lg
edy
Hallo Sarah,
Nach einem Jahr ( Trennung) kann man von dir mehr Arbeitsstunden verlangen.
Trennungsunterhalt kann bis zur rechtskräftigen Scheidung verlangt ( und gezahlt) werden.
Nachehelicher Unterhalt wird nicht so einfach gezahlt.Es kommt darauf an wie schnell du wieder
ins Berufsleben integriert werden kannst.
lg
edy
Hallo Sarah,
der errechnete Trennnungsunterhalt kann "hinkommen".
Wurde dieser schon von deinem Bald-EX gefordert?
Neue Partner zählen die ersten 2 Jahre nicht in einer Berechnung.
lg
edy
Hallo Sharedox,
wenn deine Eltern leistungsfähig sind, müssen beide dir Unterhalt zahlen.
lg
edy
Hallo Marvin,
der BAföG-Rechner funktioniert natürlich nur, wenn das Einkommen beider Elternteile eingegeben wird.
Zuerst wird der Unterhaltsbedarf errechnet.
Davon wird BAföG ( auch der Darlehensanteil) und das volle Kindergeld angerechnet.
lg
edy
Hallo Matthias,
Kann bei deiner Frau ja alles o.k. gewesen sein.
Aber nun solltest du dir überlegen was du willst.
Ohne Fachanwalt für Familienrecht ( möglichst mit Ausländerrecht) wird es nicht gehen.
Glaube nicht du kannst das auf Dauer "selfmade" machen.
100€ "gespart" können dich tausende € kosten.
google doch mal nach einem Forum Ausländerrecht
lg
edy