Beiträge von edy

    Hallo,


    meine Exfrau hat einen titulierten Unterhaltstitel bezüglich Aufstockungsunterhalt und für unsere beiden Kinder


    Du meinst du zahlst Kindesunterhalt und deine EX bekommt noch aufstockenden nachehelichen Unterhalt? ( und deine EX hat darüber einen Titel).


    Zitat

    Meine Lebenspartnerin erwartet ein Kind von mir, somit treten zwei weitere Unterhaltspflichtige in mein Leben ein


    Du meinst 2 weitere unterhaltsberechtigte?


    2 Stufen in der DT wären möglich.



    Zitat

    2. Ehegattenunterhalt: hat dieser Umstand, dass sowohl meine Lebenspartnerin als auch das weitere Kind von mir Unterhalt erwarten dürfen, potentiell Auswirkungen auf die Höhe des Aufstockungsunterhaltes


    Kommt auf dein Einkommen und die Höhe der Aufstockung an.


    lg
    edy

    Hallo michars,


    Du schreibst was von Rechtsverständnis.


    I

    Zitat

    st es tatsächlich in diesem Land so, dass ich meine hochschwangere Frau hungern lassen muss, bzw. meiner ungeborenen Tochter nicht die benötigten Dinge kaufen kann, weil meiner "Ex" sonst das Hundefutter ausgehen könnte (salopp ausgedrückt)??


    Das klingt nach einseitiger Sichtweise.


    Oft gibt es gebrauchte ( fast neue) Sachen fürs Kind. Kinderbasare ?


    Zitat

    Mitte letzten Jahres habe dann eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ca. 6500€ wegen Unterhaltsrückstand bekommen, was mich ganz schön umgehauen hat, da ich ja meiner Unterhaltspflicht immer nachgekommen bin.


    Die Höhe ( der Unterhaltszahlungen) hast du aber selbst bestimmt?


    Ich würde die Situation darlegen, und kleine Abzahlungsraten vereinbaren.


    Und in eine Privat-Inso gerät man auch nur, wenn man mehr Geld ausgibt als einnimmt.


    lg
    edy

    Hallo Marlow,


    Zitat

    keiner hat die Berechnung gemacht. Es wurde einfach die DT genommen und ich habe brav bezahlt.


    Dann aber auch alles lesen was bei der DT noch erklärt/ beschrieben ist.


    Ich denke du musst für beide Kinder zusammen ca. 668€ zahlen.


    Das wird die Mutter aber nicht so einfach anerkennen?


    Sie soll eine Berechnung beim Jugendamt durchführen lassen,ist das Ergebnis nicht o.k, kannst du immer
    noch zu einem Fachanwalt gehen.


    lg
    edy

    Hallo Andrea,


    Ich denke Anwälte die wirklich gut sind,


    benötigen keine Werbung durch die Hintertür.


    Oft geht es hier um RA die nicht den besten Ruf haben,


    oder noch unerfahren sind.


    Unterm Strich sind diese auch nicht billiger.


    Du hast die Forenregeln gelesen?


    Freue dich auf deine nächste Post.


    lg edy

    Hallo,





    Wie kann es denn angehen, dass der KV das ganze Jahr über Kinderfrei hat und wenn ich aus gesundheitlichen Gründen, die von diesen ganzen Belastung herrühren( die er mit seinem Verhalten ja zu verantworten hat) mal 12 Tage im Jahr kinderfrei haben möchte, dann muss ich das auch noch bezahlen?
    Obwohl ich weniger Geld habe?
    Na das nenn ich Gerechtigkeit.


    Du solltest andersrum vorgehen.


    Wenn du aus gesundheitlichen Gründen eine Erholung brauchst, dann musst du eine Kur beantragen.


    Wer sich dann um die Kinder kümmert, kann die Krankenkasse evtl. beantworten.


    lg
    edy