Hallo,
Kann es dann sein, dass weitere Kosten innerhalb der letzten 4 Jahre zurückgefordert werden? (Anwaltskosten wurden auch alle über Beratungsschein abgerechnet)
Hier wurden m.E. nicht die Kosten über Beratungsschein, sondern über VKH abgerechnet.
Und wurde der Anwalt beauftragt, verlangt er seine Kosten.(Eine Rücknahme ändert daran nichts.
lg
edy