Hallo Meike,
Wurden dir die Kontostände zum Zeitpunkt "Zustellung des Scheidungsantrages" vorgelegt?
Ungewöhnlich ist hier:
Erbe/ Schenkungen gehen eigentlich ins Anfangsvermögen.
Ist das AV höher, ist der Zugewinn kleiner.
lg
edy
Hallo Meike,
Wurden dir die Kontostände zum Zeitpunkt "Zustellung des Scheidungsantrages" vorgelegt?
Ungewöhnlich ist hier:
Erbe/ Schenkungen gehen eigentlich ins Anfangsvermögen.
Ist das AV höher, ist der Zugewinn kleiner.
lg
edy
Hallo Phoebe,
Dann ist er dadurch wahrscheinlich einer fristlosen Kündigung entgangen?
lg
edy
Hallo wasnurmachen,
Wie hoch ist denn dein durchschnittliches mtl. Nettoeinkommen?
und das der Mutter?
lg
edy
Hallo Phoebe,
Das er auf Abfindung verzichtet hat kann er nachweisen? (Verzichtserklärung).
Vermögen spielt keine Rolle, nur evtl.Gewinn daraus ( Zinsen,Dividende usw.) sind zu berücksichtigen.
lg
edy
Hallo WettHag,
Die Mutter ist nicht leistungsfähig, kann also keinen Unterhalt leisten.
Du musst also für alle drei Kinder Unterhalt leisten,
Dein Selbstbehalt ist 1000€.
Dein Einkommen muss noch bereinigt werden.
Ich nehme an dein durchschnittliches EK beträgt ca, 1400€. Nach Bereinigung ca. 1300€.
Es bleiben also für 3 Kinder 300€ für Unterhaltzahlungen übrig.
1 Kind wohnt bei dir, du müsstest m.E. 200€ an die Mutter zahlen.
Da sie ALGII-Aufstockung erhält, wird ihr dieser Unterhalt angerechnet,D,h, sie bekommt weniger vom Amt.
Besteht über den Unterhalt schon ein Beschluss/Titel?
lg
edy
Hallo strubel,
Wenn er die Kreditzahlungen eingestellt hat, wird die Bank das Haus versteigern lassen.
Die Restschulden werden ihm/euch aber nicht erlassen. D.h. er hat dann auch nicht mehr Geld zur Verfügung.
Wenn ihr die Kredite beide unteschrieben habt, hält sich die Bank an den, der zahlen kann.
lg
edy
Hallo WettHag,
Wurde bei dir schon die Steuerklasse ( auf getrennt leben) geändert?
lg
edy
Hallo,K-Hammer,
google doch mal nach zuviel gezahlter unterhalt
wenn du diesen Unterhalt schon ausgegeben hast, dann gilt er als verbraucht,und kann i.d.R. nicht zurückgefordert werden.
lg
edy
Hallo K.Hammer,
ZitatFalls ich diesem nicht innerhalb von zwei Wochen zustimmen würde und den bis dato ,, zu viel " bezahlten Betrag zurück überweise würden die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.
Zu viel gezahlter Unterhalt kann nicht zurückgefordert werden.
lg
edy
Hallo K.Hammer,
google mal nach unterhaltsleitlinien OLG Frankfurt (anstelle Frankfurt dein OLG einsetzen)
hier ein Auszug:
13.1.2
Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der
Regel monatlich 670 € (darin sind enthalten Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 280 €),
ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ohne Studiengebühren. Von
diesem Betrag kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern
abgewichen werden
Unter eigenem Hausstand ist zu verstehen: er wohnt nicht mehr bei einem Elternteil.
lg
edy
Hallo girlnextdoor,
Ihr hättet ein " Und-Konto" einrichten müssen.( beide müssen unterschreiben bei Änderung/Abhebung usw.)
m.E. hast du einen Titel in der Hand, aus dem vollstreckt werden kann.
Allerdings müsste der Zeitpunkt des"18 .Geburtstags der Kinder eingetreten sein.
lg
edy
Hallo,
ZitatStimmt es jedoch, dass minderjährige Kinder bevorzugt Unterhaltsberechtigt sind? Da habe ich inzwischen unterschiedliche Aussagen gehört.?
Jein.
Volljährige Kinder die eine allgemeinbildende Schule besuchen + bei einem Elternteil wohnen+ noch keine 21 sind, werden
minderjährigen gleichgestellt.
lg
edy
Hallo,
Zitat?So die Trennung kostet mir 300€/Monade...
Ja ist klar, ist aber so. Steuerklasse muss geändert werden.
lg
edy
Hallo,
do we need to go to a special office ?
nein, nicht nötig.
Aber im Jahr nach der Trennung, muss die Steuerklasse geändert werden (Finanzamt).
lg
edy
Hallo trallallero,
In Deutschland muss man vor der Scheidung ein Trennungsjahr einhalten.
Das kann auch in gemeinsamer Wohnung durchgeführt werden.Wenn man sich nicht einig ist,sollte man die Trennung nachweisen können. (getrenntes Einkaufen,getrenntes kochen,getrennte Konten usw).
Für eine Scheidung wird mindestens 1 Anwalt benötigt.
lg
edy
Hallo trallallero,
Nach welchem Recht fand die Ehe statt?
nach deutschem Recht oder ausländisches Recht?
edy
Hallo strawhead,
ZitatKann man das mit dem Unterhalt außergerichtlich klären, z.B. mit Hilfe des Jugendamtes/Anwälten?
Man kann, nur die Gegenseite/Gegenseiten muss mitspielen.(bei ALGII-Bezug der Mutter, wird das JC auf eine offizielle Berechnung
bestehen)
SB wird auf 800€ bleiben (m.E.)
Du solltest dich sofort um eine Abänderung des Titels/Jugendamtsurkunde bemühen.
Wenn Sohn 18, sind beide für seinen Unterhalt barunterhaltspflichtig.
lg
edy
Hallo angel7,
Die Unterhaltsforderung muss der19 Jährige selbst stellen.
Er könnte beim Bafögamt einen Vorauszahlungsantrag stellen, das Bafögamt setzt sich dann mit den Eltern auseinander.
Für die Tochter, kannst du die Einkommensverhältnisse des Vaters fordern (Nachweise über sein Einkommen).
Bei aufstockendem ALGII wird der Unterhalt angerechnet.
lg
edy
Hallo Heiko,
Die Sache ist nicht einfach.
Geklärt werden müsste:
1. Wert des Hauses am Ehetag
2. Verkehrwert des Hauses zum Tag der Zustellung Scheidungsantrag
Ein erster Überblick könnte ein IMMO-Makler geben der in deiner Gegend Geschäfte macht.( gegen kleines Trinkgeld).
Ein Sachverständiger würde ca, 500€ kosten.( einfache Stufe).
Problem ist das Wohnrecht der Eltern, da ist ein Verkauf schwierig.
Du hättest du für dich keinen Zugewinn.
Der Zugewinn deiner Frau wäre die Differenz zwischen Scheidungszustellung und Ehetag,davon steht dir
die Hälfte zu.
lg
edy
Hallo antonwill,
der Beitrag ist vom Februar 2011.
das Forum wurde neu aufgesetzt, leider fehlen die Beiträge der letzten 2 Jahre.
lg
edy