Hallo Toluolman,
Wie alt sind die beiden Kinder?
Hat deine Frau ein eigenes Einkommen?
lg
edy
Hallo Toluolman,
Wie alt sind die beiden Kinder?
Hat deine Frau ein eigenes Einkommen?
lg
edy
Hallo skyman,
z.B.
Unterhalt nach Familienrecht: bereinigtes Nettoeinkommen
ein kleines "hallo" am Anfang des Beitrages wäre sehr freundlich.
lg
edy
Hallo Skyman,
Ich gehe mal von einem bereinigtem Einkommen von 1800€ aus.
Achtung sehr grobe Rechnung:
1800 minus Kindesunterhalt 291€ ( ab Alter des Kindes 6 Jahre)=1501€
Dein Einkommen 1500€
Einkommen Frau 1200€
Unterschied 300€
Auszugleichen 150€ ( als Trennungsunterhalt) an Frau.
Vorraussetzung du darfst die Lstkl.4 beibehalten.
lg
edy
Hallo Skyman,
Wie Coldplay schrieb, hängt es auch von deinem Einkommen ab.
Wie hoch ist denn dein durchschnittliches mtl. Netto-Einkommen?
lg
edy
Hallo ivonne,
Klingt ja für's Erste ganz gut.
d.h. das Jugendamt wird wohl nicht gegen euch vorgehen.
Lasst euch die Neuberechnung des JA zeigen ( mit allen Nachweisen).
Der Sohn müsste schon selbst einen RA bemühen.Will er PKH (Prozesskostenhilfe) wird vorher überprüft ob eine Chance auf Erfolg für ihn besteht.
Dann müssen alle beschriebenen Nachweise erbracht werden, ( auch Nachweis
der Mutter) usw., denke daran wird's schon scheitern.
Zitatnur sollte er Gewinnen müssten wir die Kosten tragen ...
Davon sollte man sich nicht einschüchtern lassen.
Sollte ein Schreiben seines RA usw. kommen, könnt ihr euch auch von
einem RA beraten lassen ( ca.150€) und dann entscheiden ob er euch in
dieser Sache vertreten soll.
Aber vom Familienrecht her, wird er keine Chance haben.
lg
edy
Hallo ivonne,
Wie schon geschrieben: Jugendamt ist nicht das Gericht.
Für eine Neuberechnung benötigt auch das Jugendamt die entsprechenden
Nachweise.
Auch die müssen sich an geltendes Recht halten.
Ob ihr dann noch einen RA benötigt wird man sehen ,aber dann nur wenn
die Sache vor Gericht geht.
lg
edy
Hallo ivonne,
Tut er nichts, kriegt er nichts. (unabhängig vom Haus).
Zum Haus: Schulden die noch in der Ehe mit der Ex entstanden, könnten
in die Berechnung mit einfließen, Nachher entstandene nicht mehr.
Sonst könnte ja jeder "schulden machen" um den Unterhalt zu mindern.
Die Dame vom JA würde ich fragen, ob sie "Faulenzen" noch unterstützen will.
lg
edy
Hallo ivonne,
dann "shit happens" für Ihn.
Mit 18 ist man erwachsen.
Seine Möglichkeiten: Ausbildung, Regale auffüllen im Supermarkt, Zeitungen/
Prospekte verteilen.
Freiwilliges soziales Jahr usw.
Er sollte dringend zur Arge gehen und sich ausbildungssuchend melden
(viele Bewerbungen schreiben, 1€ Jobs).
Und das Jugendamt ist nicht das Gericht, also nur was unterschreiben was auch aus eurer Sicht o.k. ist.
lg
edy
Hallo ivonne,
Zitatweisst du ob unsere schulden vom haus mit in die berechnung fallen?
Ich nehme an das wurde während der Ehe mit der EX gebaut?
Das sind oft Einzelentscheidungen, aber eigentlich ja.
Die Kreditzinsen für das Haus auf jeden Fall.
Aber diese Frage stellt sich ja erst wirklich wenn der Sohn die geforderten
Nachweise erbringen kann.
lg
edy
Hallo ivonne,
ZitatWas ist wenn der Junge nix arbeiten will denn so sieht das leider aus
dann wird es sein Privatvergnügen ( d.h. er bekommt keinen Unterhalt).
Nur wenn er wieder eine Schule oder Ausbildung beginnt.
Bevor ihr euch auf irgend was einlasst ( Jugendamt) verlangt zu erst alle
wie oben bereits beschriebene Nachweise.
lg
edy
Hallo ivonne,
besteht denn ein Titel?
Ab 18 Jahren sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.
Dem 18 Jährigen steht nur Unterhalt zu wenn er in Ausbildung/Schule ist.
Er muss folgende Nachweise erbringen:
Nachweis über Schule/Ausbildung ( bei Ausbildung, wie hoch ist sein
Azubi-Lohn).
Einkommen der Mutter
Einkommen des Vaters
Dann wird gerechnet.
Einkommen von Mutter und Vater lt. Düsseldorfer Tabelle .
Von dem Betrag lt.DT wird sein Kindergeld sowie z.T sein Azubi-Lohn,
abgezogen.
Der Rest wird auf Vater und Mutter im Verhältnis ihrer Einkommen aufgeteilt.
Euer 2.Kind wird auch berücksichtigt ( fällt bei eurem EK hier nicht ins Gewicht).
lg
edy
Hallo ,
ZitatWas ist mit dem Ki.Geld wo die Alte bekommt
was meinst du damit?
lg
edy
Hallo Daywalker,
Achtung der Zugwinnausgleich kann verjähren!!!!!!!!
siehe hier:
Zugewinnausgleich Verjährung
ZitatVerdient zu wenig. Und hat mit neuen Lebenspartner noch ein Kind bekommen.
Der neue Partner ist ihr und seinem Kind zu Unterhalt verpflichtet,
somit ist sie evtl. gut versorgt.
Dann müsste sie evtl. ihren Verdienst ganz als Unterhalt zahlen.
lg
edy
Hallo RaidaBryeden,
Ich nehme an das du bald 18 Jahre alt wirst.
Dann kannst du sowieso wohnen wo du willst.
Vorher, stimmen vielleicht deine Eltern zu.
So lange du in Schule/Ausbildung bist, sind dir deine Eltern zu Unterhalt
verpflichtet.
lg
edy
Hallo activea,
Kann ich nicht genau beantworten,
Vielleicht war es mal euer gemeinsames Konto?
Die Bank der Ex kann evtl, nachprüfen von welchem Konto die Unterhalts-
zahlungen kamen ?
Der RA der EX hat evtl. bessere Möglichkeiten der Auskunft?
Der Gerichtsvollzieher?
lg
edy
Hallo activea,
Wenn ich richtig gelesen habe bestand doch zu dieser Zeit ein gültiger
Titel.
Wenn deine EX in dieser Zeit Einkommen hatte, dann wäre dies zu berück-
sichtigen gewesen.
Und der Titel hätte abgeändert werden müssen.
So lange man das nicht tut, muss man die Summe laut Titel zahlen.
Gezahlter Unterhalt gilt als "verbraucht".
lg
edy
Hallo activea,
So lange ein Titel besteht muss gezahlt werden.
Ändern sich die Voraussetzungen ( weniger Einkommen usw.) muss dieser
Titel abgeändert werden.
Und wenn man etwas einschlafen lässt... dann besteht der Titel halt weiter.
Und bei Nichtzahlung oder weniger, kann gepfändet werden.
Wenn noch Zahlungen offen sind , müssen diese nachgezahlt werden.
Es ergäbe also gar keinen Sinn, die zurückliegenden Einkommensverhätlnisse
der Ex zu erfahren.
Schön das nun die EX freiwillig verzichtet.
lg
edy
Hallo Miezekatz,
unter google findest du verschiedene PKH-Rechner.
Vom Amtsgericht einen Beratungsschein holen ca.10€,
Dann zu einem Beratungsgespräch bei einem RA.
Unbedingt immer nach allen Kosten für dich fragen.
lg
edy
Hallo oplatini,
Der Titel muss unbedingt bedient werden da sonst eine Pfändung droht.
Würde zum JA gehen und eine Neuberechnung vornehmen lassen.
Bei seinem Selbstbehalt wird er nichts zahlen müssen.
Er muss aber alles tun damit er für den Unterhalt Geld verdient.
D.h. viele Bewerbungen nachweisen, evtl. 2 Job ( Regale auffüllen,Zeitung austragen).
Die Mütter können Unterhaltsvorschuss beim JA beantragen, diesen muss
er evtl. später zurück zahlen).
Er ist auch der Mutter des 1 Jährigen Kindes zum Betreuungsunterhalt verpflichtet.
lg
edy