Beiträge von edy

    Hallo kaku,


    Wie viel Unterhalt bekommst du zur Zeit von ihm ?
    Oder bekommst du Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt?


    Wenn du eher ein kleines Einkommen hast, steht dir evtl. VKH ( früher
    Prozesskostenhilfe zu) Im Netz googlen unter Prozesskostenrechner.




    lg
    edy

    Hallo loroschek,


    Besteht ein Titel ( gerichtlich/ Jugendamt festgelegt) ?


    Wenn nein gibst du ihr einfach den gewünschten Betrag ( bar oder Überweisung).


    Beachte: eine Vereinbarung müsste notariell vorgenommen werden.


    Aber selbst dann:
    Sollte Frau/Kind staatliche Leistungen beantragen, wird diese Vereinbarung
    automatisch ungültig.


    lg
    edy

    Hallo tnschultz,


    Zitat

    Vom Einkommen lag ich bisher immer ganz knapp über der Grenze des Eigenbehalts, sodaß ich immer den Vollen Satz gezahlt habe.


    D.h. du hast bisher 225 € gezahlt?


    Du hast nun eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ( mehr Stunden / Nebenjob).


    Wenn das Jugendamt eine Neuberechnung verweigert,
    steht dann dem anderen Kind ein Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes zu?


    Was sagt das JA ?


    lg
    edy

    Hallo kaku,


    Wenn er Wohneigentum hat, dann kann ihm ein Wohnwert angerechnet werden,
    d.h. die "gesparte Miete" wird seinem Einkommen zugeschlagen.


    Kreditzinsen könnte er aber gegenrechnen.


    lg
    edy

    Hallo kaku,


    Als erstes müsste man wissen wie hoch sein Unterhalt relevantes Einkommen
    ist.( seit 2002 verdient er ja vielleicht mehr).


    Arbeitet er Vollzeit? Wie viel Stunden?


    lg
    edy

    Hallo herbyhd9,


    Urteile wären Einzelfallentscheidungen.


    Es dürfte aber überobligatorisch sein, du musst die Tätigkeit ja nicht machen.



    Wenn du aber von einem gemeinnützigen Verein/ Einrichtung eine Aufwands-
    entschädigung erhältst, entstehen dir ja tatsächlich Kosten.


    Und im Steuerbescheid wurden diese doch auch berücksichtigt.


    lg
    edy

    Hallo Anonym123,


    wenn jemand so geheimnisvoll tut,könnte doch der


    "King of Rock´n´Roll" dahinter stecken?


    lg
    edy

    Hallo Dieter,


    Deine Frau setzt doch nur ihr Recht durch, laut Gesetz.


    Genau genommen hast du dich nicht ans Gesetz gehalten.( Zahlung eingestellt).


    Moral ist wieder etwas anderes.


    Du musst also nun 1000€ und die Gerichtsvollzieher Kosten nachzahlen.


    Wie sieht es mit einem Kredit bei der Bank aus?


    Und was die Titel-Abänderung angeht? gab es keinen RA in deiner Nähe?
    Was ist mit einem Telefongespräch mit deinem RA?


    guten Rutsch
    lg
    edy

    Hallo Dieter,


    Hab mir alles nochmals durchgelesen.


    Ich glaube hier wird einiges vermischt.


    Es besteht immer noch ein Titel, den du nicht bedient hast ( Zahlung einfach
    eingestellt)?


    Darauf hin wird gepfändet.


    Dein RA kann eine Änderungsklage führen damit der Titel abgeändert wird.


    Dafür steht dir PKH zu.Dann wird man weiter sehen.


    Das Geld ( Einstellung des Unterhaltes) musst du aber noch zahlen ( hier
    Pfändung).
    Hier steht dir aber keine PKH zu, da an der Sache nichts zu rütteln ist,
    ich nehme an das dies der gegnerische RA ablehnt.


    Warum lässt du dir nicht einen neuen Termin bei deinem RA geben?


    lg
    edy

    Hallo Michaela,


    Die Zeit vom Einreichen der Scheidung bis zum Termin, wird bestimmt mindestens 6-8 Monate dauern (oder länger).


    Du hast also genügend Zeit dir eine eigene Wohnung zu suchen.


    Für die Trennungszeit steht dir Trennungsunterhalt zu.


    Ich würde dir empfehlen für weitere Info's mal mit der ARGE einen Termin
    zu vereinbaren ( wegen Wohnung usw).


    Ich denke er könnte dich jetzt schon aus der Wohnung schmeißen.


    lg
    edy

    Hallo Safira,


    Am Trennungsunterhalt wirst du nicht vorbei kommen.


    Auf Trennungsunterhalt kann/darf er nicht verzichten,wenn er staatliche
    Leistungen erhält.


    Sind die 1600€ durchschnittlich der letzten 12 Monate?


    Hast du Schulden die während oder vor der Ehe aufgenommen wurden?


    Vom bereinigtem Einkommen bleiben dir in 2011 ein Selbstbehalt von 950€,
    d.h. eine mögliche Unterhaltsverpflichtung könnte 500€ bedeuten, bis
    zur Scheidung.


    lg
    edy

    Hallo Nancy,


    Zitat

    bzgl. Kreditabzahlung, Kontenauflösungen sowie die Aufteilung der Wohnungseinrichtung vereinbart!


    Den Kreditvertrag habt ihr aber mit der Bank,den könnt ihr mit einer


    anderen Vereinbarung nicht außer Kraft setzen.


    Wird der Kredit nicht getilgt, kann sich die Bank an den halten der


    am zahlungskräftigsten ist.


    lg
    edy

    Hallo brainage,


    Zitat

    weshalb ich mich von daheim distanziere, welche Ansprüche auf Unterhalt habe ich dann, seites meiner Eltern ?


    Anspruch hättest du nur,wenn du in Schule- oder Ausbildung bist.


    Du hast einen Unterhaltsanspruch von 640€, wovon das Kindergeld und
    der Azubi- Lohn abgezogen werden.


    Deine Eltern müssen leistungsfähig sein.


    lg
    edy

    Hallo Kwonni,


    Da hat er wohl was falsch verstanden.


    Selbst wenn er den vollen Kindesunterhalt zahlen würde,hätte er keinen
    Anspruch auf das Kindergeld.


    Er meint wohl den Betrag lt.Düsseldorder Tabelle,von diesem Betrag könnte
    er das hälftige Kindergeld abziehen,müsste also weniger bezahlen als
    diesen der Betrag der in der Tabelle steht.


    lg
    edy

    Hallo Michaela1970,


    Was spricht dagegen wenn du dir den RA nimmst? Und ihr mit den Kosten euch
    einigt?


    Wenn nur 1 RA zu der Scheidung bei Gericht ist,dann kann nicht auf
    weitere Rechtsmittel verzichtet werden.


    D.h. nach dem Scheidungsurteil besteht 4 Wochen Zeit dem Urteil zu
    widersprechen.


    Kannst ja mal beim zuständigen Amtsgericht ( Familiengericht ) anrufen und
    zur Sicherheit nochmal nachfragen.


    lg
    edy