Hallo oplatini,
Besteht ein Titel ( Festlegung durch Gericht/Jugendamt) ?
lg
edy
Hallo oplatini,
Besteht ein Titel ( Festlegung durch Gericht/Jugendamt) ?
lg
edy
Hallo kaku,
Wie viel Unterhalt bekommst du zur Zeit von ihm ?
Oder bekommst du Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt?
Wenn du eher ein kleines Einkommen hast, steht dir evtl. VKH ( früher
Prozesskostenhilfe zu) Im Netz googlen unter Prozesskostenrechner.
lg
edy
Hallo wer auch immer,
Dann würde ich zum JA gehen, die Damen und Herren bitten, eine Vereinbarung
zu entwerfen, und würde die dann unterschreiben.
lg
edy
Hallo,
Und wer ist nun oplatini ?
lg
edy
Hallo loroschek,
Besteht ein Titel ( gerichtlich/ Jugendamt festgelegt) ?
Wenn nein gibst du ihr einfach den gewünschten Betrag ( bar oder Überweisung).
Beachte: eine Vereinbarung müsste notariell vorgenommen werden.
Aber selbst dann:
Sollte Frau/Kind staatliche Leistungen beantragen, wird diese Vereinbarung
automatisch ungültig.
lg
edy
Hallo tnschultz,
ZitatVom Einkommen lag ich bisher immer ganz knapp über der Grenze des Eigenbehalts, sodaß ich immer den Vollen Satz gezahlt habe.
D.h. du hast bisher 225 € gezahlt?
Du hast nun eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ( mehr Stunden / Nebenjob).
Wenn das Jugendamt eine Neuberechnung verweigert,
steht dann dem anderen Kind ein Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes zu?
Was sagt das JA ?
lg
edy
Hallo kaku,
Wenn er Wohneigentum hat, dann kann ihm ein Wohnwert angerechnet werden,
d.h. die "gesparte Miete" wird seinem Einkommen zugeschlagen.
Kreditzinsen könnte er aber gegenrechnen.
lg
edy
Hallo kaku,
Hat er Wohneigentum oder wohnt er in Miete?
lg
edy
Hallo kaku,
Als erstes müsste man wissen wie hoch sein Unterhalt relevantes Einkommen
ist.( seit 2002 verdient er ja vielleicht mehr).
Arbeitet er Vollzeit? Wie viel Stunden?
lg
edy
Hallo herbyhd9,
Urteile wären Einzelfallentscheidungen.
Es dürfte aber überobligatorisch sein, du musst die Tätigkeit ja nicht machen.
Wenn du aber von einem gemeinnützigen Verein/ Einrichtung eine Aufwands-
entschädigung erhältst, entstehen dir ja tatsächlich Kosten.
Und im Steuerbescheid wurden diese doch auch berücksichtigt.
lg
edy
Hallo Anonym123,
wenn jemand so geheimnisvoll tut,könnte doch der
"King of Rock´n´Roll" dahinter stecken?
lg
edy
Hallo,
Elvis Presley - "King of Rock´n´Roll" ?
lg
edy
Hallo Dieter,
Deine Frau setzt doch nur ihr Recht durch, laut Gesetz.
Genau genommen hast du dich nicht ans Gesetz gehalten.( Zahlung eingestellt).
Moral ist wieder etwas anderes.
Du musst also nun 1000€ und die Gerichtsvollzieher Kosten nachzahlen.
Wie sieht es mit einem Kredit bei der Bank aus?
Und was die Titel-Abänderung angeht? gab es keinen RA in deiner Nähe?
Was ist mit einem Telefongespräch mit deinem RA?
guten Rutsch
lg
edy
Hallo Dieter,
Hab mir alles nochmals durchgelesen.
Ich glaube hier wird einiges vermischt.
Es besteht immer noch ein Titel, den du nicht bedient hast ( Zahlung einfach
eingestellt)?
Darauf hin wird gepfändet.
Dein RA kann eine Änderungsklage führen damit der Titel abgeändert wird.
Dafür steht dir PKH zu.Dann wird man weiter sehen.
Das Geld ( Einstellung des Unterhaltes) musst du aber noch zahlen ( hier
Pfändung).
Hier steht dir aber keine PKH zu, da an der Sache nichts zu rütteln ist,
ich nehme an das dies der gegnerische RA ablehnt.
Warum lässt du dir nicht einen neuen Termin bei deinem RA geben?
lg
edy
Hallo Michaela,
Die Zeit vom Einreichen der Scheidung bis zum Termin, wird bestimmt mindestens 6-8 Monate dauern (oder länger).
Du hast also genügend Zeit dir eine eigene Wohnung zu suchen.
Für die Trennungszeit steht dir Trennungsunterhalt zu.
Ich würde dir empfehlen für weitere Info's mal mit der ARGE einen Termin
zu vereinbaren ( wegen Wohnung usw).
Ich denke er könnte dich jetzt schon aus der Wohnung schmeißen.
lg
edy
Hallo Safira,
Am Trennungsunterhalt wirst du nicht vorbei kommen.
Auf Trennungsunterhalt kann/darf er nicht verzichten,wenn er staatliche
Leistungen erhält.
Sind die 1600€ durchschnittlich der letzten 12 Monate?
Hast du Schulden die während oder vor der Ehe aufgenommen wurden?
Vom bereinigtem Einkommen bleiben dir in 2011 ein Selbstbehalt von 950€,
d.h. eine mögliche Unterhaltsverpflichtung könnte 500€ bedeuten, bis
zur Scheidung.
lg
edy
Hallo Nancy,
Zitatbzgl. Kreditabzahlung, Kontenauflösungen sowie die Aufteilung der Wohnungseinrichtung vereinbart!
Den Kreditvertrag habt ihr aber mit der Bank,den könnt ihr mit einer
anderen Vereinbarung nicht außer Kraft setzen.
Wird der Kredit nicht getilgt, kann sich die Bank an den halten der
am zahlungskräftigsten ist.
lg
edy
Hallo brainage,
Zitatweshalb ich mich von daheim distanziere, welche Ansprüche auf Unterhalt habe ich dann, seites meiner Eltern ?
Anspruch hättest du nur,wenn du in Schule- oder Ausbildung bist.
Du hast einen Unterhaltsanspruch von 640€, wovon das Kindergeld und
der Azubi- Lohn abgezogen werden.
Deine Eltern müssen leistungsfähig sein.
lg
edy
Hallo Kwonni,
Da hat er wohl was falsch verstanden.
Selbst wenn er den vollen Kindesunterhalt zahlen würde,hätte er keinen
Anspruch auf das Kindergeld.
Er meint wohl den Betrag lt.Düsseldorder Tabelle,von diesem Betrag könnte
er das hälftige Kindergeld abziehen,müsste also weniger bezahlen als
diesen der Betrag der in der Tabelle steht.
lg
edy
Hallo Michaela1970,
Was spricht dagegen wenn du dir den RA nimmst? Und ihr mit den Kosten euch
einigt?
Wenn nur 1 RA zu der Scheidung bei Gericht ist,dann kann nicht auf
weitere Rechtsmittel verzichtet werden.
D.h. nach dem Scheidungsurteil besteht 4 Wochen Zeit dem Urteil zu
widersprechen.
Kannst ja mal beim zuständigen Amtsgericht ( Familiengericht ) anrufen und
zur Sicherheit nochmal nachfragen.
lg
edy