Hallo Zounds,
Zuerst wird sein Einkommen bereinigt.
Davon wird der Unterhalt für sein Kind abgezogen.
Dann werden beide Einkommen zusammen gerechnet (grobe Rechnung,was noch übrig bleibt) und so geteilt das jedem die gleiche Summe zur Verfügung steht.
Der Selbstbehalt muss natürlich berücksichtigt werden.
In der Trennungszeit zumindest 1. Jahr muss die Frau ihre Arbeitsleistung
nicht erhöhen.
lg
edy