Beiträge von edy

    Hallo Zounds,


    Zuerst wird sein Einkommen bereinigt.
    Davon wird der Unterhalt für sein Kind abgezogen.


    Dann werden beide Einkommen zusammen gerechnet (grobe Rechnung,was noch übrig bleibt) und so geteilt das jedem die gleiche Summe zur Verfügung steht.


    Der Selbstbehalt muss natürlich berücksichtigt werden.


    In der Trennungszeit zumindest 1. Jahr muss die Frau ihre Arbeitsleistung
    nicht erhöhen.


    lg
    edy

    Hallo,




    Zitat

    ich dachte, dies sei ein FORUM mit verschiedenen usern und meinungsaustausch. aber das nächste mal frage ich dich sicherlich. und ich bespreche auch vorher mit dir, ob ich diese und jene meinung vertreten darf...


    Für Meinungsaustausch gibt es sogar ein Unterthema hier im Forum.


    Nichts zum Thema
    Hier kann alles gepostete werden, was in keine andere Kategorie past.


    In manchen Foren gibt es Moderatoren die auf freundliches Miteinander achten,
    ob es hier Mod's gibt?


    lg
    edy

    Hallo Coldplay,


    Was hat Gast09 denn verbrochen?


    Willst du hier helfen oder eine gewisse "Gesinnung" verbreiten?
    Und Hilfe bedeutet nicht nur persönliche Meinungen von sich zu geben.


    Und berechtigte Fragen: warum bist du berechtigt solche Fragen zu stellen?
    Eine Antwort bekamst du ja:



    Zitat

    Am besten sie werden kastriert oder sterilisiert. Wie vor 70 Jahren.


    lg
    edy

    Hallo,


    Zitat

    selbst hartzIV empfänger dürfen eine karre fahren wenn sie es sich leisten können. sie darf nur einen wert von ca. 4000 ocken nicht überschreiten.

    recherchieren wäre besser, es sind nämlich 7500€.


    Und User die hier Hilfe suchen und nicht den Staat bescheissen wollen,


    oder sich vor etwas drücken wollen, sollte man helfen und nicht mit solchen


    Zitat

    eine andere sache wäre mal die frage an dich, weshalb du überhaupt eine neue familie gegründet hast, wenn du nichtmal dein 1. kind ausreichend versorgen kannst?? darüber schon mal nachgedacht?


    Kommentaren vergraulen.


    lg
    edy

    Hallo Gast09,


    Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.


    Wer fordert denn den 2 Job von dir?
    Verlangen kann man viel,doch was nicht geht,geht eben nicht.( musst du
    aber darlegen).


    Wenn man von dir eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit verlangt,dann
    kann man dies von der Mutter ebenso, z.B. Zeitungen austragen.


    Gibt es für deine Tochter evtl.die Möglichkeit von Bafög usw.?


    Bei niedrigem Einkommen besteht die Möglichkeit einen Beratungsschein
    vom Amtsgericht für einen RA zu bekommen.Evtl.kannst du PKH bekommen.


    lg
    edy

    Hallo Thomsen73,


    Für Kinder deren leiblicher Vater du nicht bist,musst du nichts zahlen.


    Du darfst auf keinen Fall die Vaterschaft anerkennen( dein RA wird dich beraten).Vaterschaftstest.


    Den Trennungsunterhalt müsstet du zahlen.


    Sollte der Vater des ungeborenen bekannt sein,dann muss er für das Kind
    Kindesunterhalt und für die Mutter bis das Kind 3 Jahre alt ist, Betreuungsunterhalt zahlen.Dadurch könnte der Trennungsunterhalt verkürzt werden.


    Es wird normalerweise der durchschnittliche Verdienst der letzten 12 Monate
    als Berechnungsgrundlage genommen.


    Wenn du allerdings nicht schuldhaft weniger verdienst, kann dieser Verdienst
    als Grundlage herangezogen werden.


    lg
    edy

    Hallo Armin,


    Bei deiner Einstellung wünsche ich dir einen guten Anwalt.


    Du solltest auf deinen Umgang achten ( besonders Frauen).


    Ach ja, danke für deinen Vortrag.


    lg
    edy

    Hallo Dieter,


    Also ich denke auch,dass es für dich ganz gut aussieht.


    Hoffentlich bist du bei einem Fachanwalt für Familienrecht.


    Dein Haus wird dir als Wohnvorteil angerechnet,Schuldzinsen und evtl. Abtrag
    kannst du gegenrechnen.


    Evtl. bestehen noch ehebedingte Schulden? ( könnten sich positiv auswirken).


    Ansonsten dem RA "Dampf" machen, jeder Monat zählt.


    lg
    edy

    Hallo Pellenzer,


    Mit deinem Einkommen liegst du unter dem Selbstbehalt,bist also nicht
    unterhaltspflichtig.
    Aber so lange der Titel nicht abgeändert ist,zahlst du halt "freiwillig".


    Zitat

    Ich muss noch nachtragen, das sie vollkommen gesund ist und ganztags arbeiten könnte, was sie nicht tut.


    Warum sollte sie? wenn sie doch ihr Auskommen hat? ( Ironie).



    lg
    edy

    Hallo Pellenzer,


    Das Problem ist doch eigentlich nicht die Möglichkeit einer Pfändung.


    Du hast in Zeiten mit höherem Einkommen einen Titel unterschrieben und
    dich zur Summe XXX verpflichtet.


    Nun wo du weniger Einkommen hast,kannst du natürlich nicht einfach die
    Zahlung einstellen.


    Du musst den Titel abändern lassen.



    lg
    edy

    Hallo HIGHLANDER,


    Also die ARGE fordert Leistungsempfänger, die Anspruch auf Unterhalt haben,immer auf, diesen geltend zu machen.
    Nur deiner Frau und deren RA sollte klar sein,das sie am Ende nicht mehr Geld
    hat( was du mehr bezahlst,bekommt sie weniger von der ARGE).
    Vielleicht besteht hier eine Möglichkeit?


    Einkommen bereinigen bedeutet:vom Netto werden Fahrtkosten zur Arbeit,
    evtl.Schuldentilgungen,Zahlungen in die freiwillige Altersvorsorge usw.abgezogen.
    Dadurch verringert sich das unterhaltsrelevante Einkommen d.h. du hast dann
    evtl. nur noch ein Nettoeinkommen von z.B. 1150€.


    Der Selbstbehalt für 2011 beträgt 1050€.


    Es währen dann evtl.nur 100€ Unterhalt zu leisten.


    Es gibt im Netz PKH-Rechner


    PKH-fix - Prozeßkostenhilfeberechnung


    lg
    edy

    Hallo HIGHLANDER,


    Ich nehme an, deine Nochehefrau wurde von der ARGE aufgefordert dich
    auf Unterhalt zu verklagen.Oder die Arge wird sie noch auffordern.


    Alles was du ihr an Unterhalt zahlst wird auf das ALG2-Geld angerechnet,


    d.h. diesen Betrag bekommt sie weniger.


    Kindergeld wird bei ALG2 auch angerechnet.


    Die Berechnung sollte vom niedrigeren Netto (1300€) ausgehen .
    Diese werden dann bereinigt.
    Bestehen ehebedingte Schulden?


    lg
    edy

    Hallo Monica Poalas,


    die Kosten werden meistens geteilt.



    Aber es gilt abzuschätzen wie viel TU gezahlt wird und wie lange es noch bis zur Scheidung dauert.


    Würde den Partner schon mal schriftlich per Einschreiben in Verzug setzen,
    denn ab dann läuft der Trennungsunterhalt und kann evtl. nachgefordert werden.
    Lass dich von einem RA für Familienrecht erstmal beraten( nach den Kosten
    fragen).
    Wenn du dir keinen RA leisten kannst, besteht die Möglichkeit auf VKH
    Verfahrenskosten Hilfe.


    lg
    edy

    Hallo lalelu,


    Seid ihr schon geschieden?


    Bei einem Zugewinnausgleich bekommt jeder was er in die Ehe mitgebracht
    hat (oder während der Ehe geerbt hat) wieder zurück.


    Vorausgesetzt, es ist noch genügend Vermögen vorhanden.




    lg
    edy

    Hallo birosi,


    Zitat

    D.h. wenn man nur das Haus sieht ist kein Zugewinn auszugleichen.


    damit meinte ich natürlich Haus+Grundstück.


    Hattest du zum Zeitpunkt der Eheschließung irgendwelche Werte? ( Lebensversicherungen,
    Bausparvertrag, Sparkonten,Aktien usw?)


    lg
    edy

    Hallo birosi,


    laut meinem Programm ist das Haus von 1990 = 115000€, inflationsbereinigt ca. 160 000€ wert.


    D.h. wenn man nur das Haus sieht ist kein Zugewinn auszugleichen.


    Dein Geld zählt nur, wenn du nachweisen kannst,das du es mit in die Ehe eingebracht hast.



    lg
    edy