Hallo homidor,
Trennungsunterhalt steht dir ab dem Zeitpunkt zu, ab dem dein RA deinen
Nochehemann in Verzug gesetzt hat( wegen Trennungsunterhalt angeschrieben hat).
Dieser steht dir also rückwirkend zu, endet aber zum Zeitpunkt der
rechtskräftigen Scheidung.
Dann wird evtl.wegen Ehegattenunterhalt neu verhandelt.
Und den Kredit von der Tochter ( wenn er ihn nachweisen kann),
kann er doch an sie zurückzahlen,wenn er bei der Bank einen neuen aufnimmt und den dann in kleinen Raten zurück zahlt.
lg
edy