Beiträge von edy

    Hallo homidor,


    Trennungsunterhalt steht dir ab dem Zeitpunkt zu, ab dem dein RA deinen
    Nochehemann in Verzug gesetzt hat( wegen Trennungsunterhalt angeschrieben hat).
    Dieser steht dir also rückwirkend zu, endet aber zum Zeitpunkt der
    rechtskräftigen Scheidung.
    Dann wird evtl.wegen Ehegattenunterhalt neu verhandelt.


    Und den Kredit von der Tochter ( wenn er ihn nachweisen kann),
    kann er doch an sie zurückzahlen,wenn er bei der Bank einen neuen aufnimmt und den dann in kleinen Raten zurück zahlt.




    lg
    edy

    Hallo oldisoft,


    Zitat

    Siet letzer Woche habe ich die Scheidung durch


    Warum wurde der Punkt Unterhalt nicht im Scheidungsverfahren behandelt?


    Musstest du Trennungsunterhalt zahlen?


    Fordert deine Ex Unterhalt von dir und wenn ja, wie viel?


    lg
    edy

    Hallo M.W.,


    Wenn jemand auf meinen Namen einen Vertrag macht und mir daraus
    Verpflichtungen entstehen ( obwohl ich keinen Vertrag gemacht habe)
    dann weise ich jegliche Forderungen an mich zurück.


    Zitat

    Nun macht sie mir angst, das sie dadurch ihre Arbeitstelle verliert. Ich solle doch die Anzeige zurück nehmen.


    also spricht sie doch mit dir,andernfalls schreibe ihr einen Brief.


    Sie soll alles in Ordnung bringen,dann nimmst du von der Anzeige abstand.


    lg
    edy

    Hallo Schalkequeen,


    Dein Mann ist deinen Kindern zu Unterhalt verpflichtet.
    Und so lange dein Kind noch nicht 3 Jahre alt ist auch dir.( wenn leistungsfähig).



    Wenn er Sozialleistungen erhält, wird man ihm nahe legen sich eine
    angemessene Wohnung ( für 1 Person) zu suchen.


    Gehe mal zum Jugendamt und lass dich beraten.


    lg
    edy

    Hallo,


    Zitat

    Wie hoch wird die gebühr von dem scheidungsverfahren sein?



    Meine EX hatte RA über PKH für mich fielen nur ca.165€ Gerichtskosten an.


    Zitat

    Kann das sein das ich nur trennungsunterhalt zahlen muss, danach aber nicht mehr weil ich nicht der vater vom kind bin?


    Ja kann sein.


    Hast du überhaupt genug Einkommen um Unterhalt bezahlen zu können?


    lg
    edy

    Hallo jessy2506,


    Zitat

    es heisst immernur gehen sie zum Anwalt..klar..wovon soll ich den bitte zahlen??.


    Ruf doch mal beim Amtsgericht wegen eines Beratungsscheines ( 10€) an.


    Deinen Kindern steht evtl. VKH ( früher PKH,Prozesskostenbeihilfe ) zu.


    Unter bestimmten Voraussetzungen kostet euch der RA gar nichts.


    Aber immer erst wegen der Kosten fragen.


    lg
    edy

    Hallo thunder81,


    Also während der Trennungszeit bis zur Scheidung kann deine Frau
    Trennungsunterhalt fordern.


    Wenn ihr euch einig seid,benötigt ihr nur einen Anwalt.
    Wenn deiner Frau VKH ( PKH) bewilligt wird dann soll Sie die Scheidung
    einreichen.( dann enstehen für dich keine RA Kosten sondern nur eine
    Gebühr für das Scheidungsverfahren).


    Und wenn's knapp mit dem Geld wird,muss man darüber nachdenken,ob ich
    wirklich eine 64 m2 Wohnung oder ein teures Auto brauche( Wohnung wechseln,Auto verkaufen und kleineres zu legen).


    lg
    edy

    Hallo Christina,


    Wenn dein Partner geschieden ist, und alle finanzielle Dinge die mit
    der Scheidung zusammen hängen, hinter sich hat,dann kann er neu
    beginnen.


    Wenn ihr euch dann zusammen ein neues Haus kauft,dann wird jeder im
    Verhältnis ( was er zum Kauf dazu gibt) ins Grundbuch eingetragen.


    Es gehört dann euch beiden ( evtl.50/50 ).


    Die Kinder könnten dann den Teil erben der dem jeweiligen Elternteil gehört.


    Er kann natürlich noch ein Testament machen,damit auch du noch
    von seinem Teil erben kannst.


    lg
    edy

    Hallo,


    Der Vater muss m.E. Betreungsunterhalt bezahlen bis das Kind 3 Jahre alt ist.


    Warum sollte das bei einer Kurzehe anders sein?


    Wenn dem nicht so wäre,dann müsste
    doch der Steuerzahler dafür aufkommen.


    lg
    edy

    Hallo juli2010,



    Fordere schriftlich oder durch RA Trennungsunterhalt von ihr.
    Achtung RA sind teuer.


    Vielleicht könnt ihr euch einigen.Wenn nicht RA.


    M.E. stehen dir 400-500€ zu.



    Zu den Kindern:
    ihr habt sie zwar geteilt,aber die Höhe des Kindesunterhalts hängt immer vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab.


    D.h. wer ein höheres Einkommen hat muss auch mehr bezahlen.


    Könnt sich auch günstig für dich erweisen.


    lg
    edy

    Hallo juli2010,



    Zitat

    Trennungsunterhalt ginge doch nur, wenn ich alleine nicht klar käme, oder?


    Trennungsunterhalt soll besonders nach der Trennung die finanziellen
    Unterschiede der Partner ausgleichen.
    Steht dir also zu.


    Wenn sie 1000€ mehr als du verdienst würde sich das für dich lohnen.


    Wie hoch sind denn die beiden Einkommen?( oder Beipielbeträge ).


    Wer wohnt in der evtl.eigenen Wohnung?


    Schulden?


    lg
    edy

    Hallo nifa,


    Eine erschöpfende Antwort kann ich dir auch nicht geben.


    Wenn du Trennungsunterhalt bezahlen musst,dann wird von deinem
    bereinigtem, unterhaltsrelevanten Einkommen erstmal der Natural und
    Betreuungsunterhalt den du für beide Kinder leistest abgezogen.


    Der Trennungsunterhalt wird dann berechnet im Verhältnis eurer beiden
    Einkommen.


    Durch den TU wird sein Einkommen höher,so das er den KU leisten kann.


    Dies müsste dann gepfändet werden können.


    Ob man diese Gelder nun gegenrechnen kann?


    lg
    edy