Beiträge von edy

    Hallo Vatersein,


    Achtung! So lange der Titel noch besteht,kann deine Frau bei dir
    pfänden lassen.


    Lass dir möglichst alles schriftlich geben.


    Mit dem Kindergeld würde ich bei der Kindergeldkasse nachfragen,und das KG
    an den Elternteil auszahlen lassen bei dem das Kind wohnt ( also an dich).


    In der Übergangszeit kann deine Frau natürlich nicht sofort,z.b. eine
    kleinere Wohnung finden usw.


    Und du brauchst doch auch nicht sofort eine größere Wohnung?


    lg
    edy

    Hallo Vatersein,


    wenn ein Titel besteht dann muss dieser auf jeden Fall bedient werden.


    Ist deine Frau denn leistungsfähig ?


    Du müsstest deine Frau in Verzug setzen ( z.B. schreiben durch RA usw.)


    ab in "Verzugsetzung" müsste sie dann den Unterhalt und das Kindergeld
    ( auch rückwirkend ) an dich zahlen.


    Der Titel müsste abgeändert werden durch Zurückgabe oder Abänderungsklage.


    lg
    edy

    Hallo Sandra,


    Zitat

    Bei Kurzehen heisst es weiter, dass Unterhalt für das Kind nur für die Dauer der Ehe weiterbesteht. Ich bin seit 1 1/2 Jahren verheiratet und hab ein 1 1/2 Jahre altes Kind.


    Wo steht denn so was ?
    Ich gehe davon aus das dein Mann der Vater deines Kindes ist.


    Der Vater ist dem Kind unterhaltspflichtig,bis das Kind eine Ausbildung
    hinter sich hat ( also ca. 20 Jahre).


    Und der Mutter ( also dir ) mindestens bis das Kind 3 Jahre alt ist.


    In beiden Fällen ist es egal wie lange oder ob ihr überhaupt verheiratet wart .


    lg
    edy

    Hallo mrarts,


    Zitat

    Für meine Freundin würde dann als Basis für die Ermittlung des Betreuungshaltes ihr Einkommen aus Elternzeit + Kindergeld herangezogen werden. Dürfte auch richtig sein.


    Kindergeld ist nicht als Einkommen anzurechnen.
    Dein KU lt.DT 333€ minus hältiges Kindergels = 241 Zahlbetrag.
    Vom Kindergeld hast du + deine Freundin die Hälfte.


    Zur Immobilie:


    Wer die Immobilie bewohnt dem wird der Wohnwert auf sein Einkommen
    aufgeschlagen ( das Einkommen wird also größer).
    Schuldzinsen können dann aber wieder abgezogen werden.


    Kann denn einer die Immobilie alleine halten?
    Was wäre bei einem Verkauf?
    Oder bei einer gemeinsamen Vermietung?


    lg
    edy

    Hallo seni,
    Grundsätzlich kann man den Zugewinn nicht für einzelne Posten
    berechnen wie hier das Haus.
    Es gehört alles zusammen(Haus,Sparbücher Lebensversicherungen,Aktien,
    Bauspar. usw.).


    Jeder hat ein Anfangs-.und ein Endvermögen.


    Wäre nur das Haus vorhanden würde wie folgt berechnet:


    Haus Wert 1995 kommt in dein Anfangsvermögen,also


    Anfangsvermögen Frau: 100 000€
    Anfangsvermögen Mann 0€


    Wert des Hauses am Ende der Ehe 400000€ minus Kredit 30000€=270000€


    davon jedem die Hälfte 135000€


    Endvermögen Frau 135000€minus Anfangsverm 100000€=35000€ Zugewinn


    Endvermögen Mann 135000 minus Anfangsvermögen 0€ = 135000€ Zugewinn.


    Mann hat 100000€ höheren Zugewinn und muss der Frau 50000€ geben.


    Zitat

    . Das gemeinsame Einkommen, das mein Mann regelmäßig auf sein Visa-Kartenunterkonto überweist, wird das sein alleiniges Eigentum?


    Nein es wird nicht sein Geld,aber wenn nichts mehr vorhanden ist ist nichts mehr da.( Also die Hälfte auf dein Visakonto überweisen lassen).


    Man kann einen vorgezogenen Zugewinnausgleich durchführen( z.B.
    Trennungsstichtag).
    Aber mit einvernehmlich ist das so eine Sache.


    Lass dich mal von einem guten RA für Familienrecht beraten
    ( vorher nach den Beratungskosten fragen).


    lg
    edy

    Hallo cocobella81,


    also für die Tochter müsste er z.Z. 273€ Kindesunterhalt zahlen.
    Weiterhin bekommst du das Kindergeld.


    Für dich muss er wahrscheinlich ca. 900€ Betreungsunterhalt zahlen ( zumindest bis die Tochter 3 Jahre alt ist).
    Am besten du gehst zum Jugendamt und lässt es berechnen.



    lg
    edy

    Hallo Gast09,


    Zu aller erst die Frage: besteht ein Titel? Besteht dieser weiterhin über
    das Alter von 18 Jahren hinaus?
    Wenn ja muss dieser bedient- oder abgeändert werden.
    Ab 18 Jahren muss der Sohn folgendes nachweisen:
    Schule/Ausbildung ( Unterhaltsanspruch besteht nur wenn er sich in Schule oder Ausbildung befindet).
    Sein evtl.Einkommen ( Bafög/Ausbildungsvergütung usw.)


    Einkommen der Mutter
    Einkommen des Vaters.


    Hat der 18 Jährige Anspruch auf KU ist dieser von beiden Eltern als
    Barunterhalt im Verhältnis ihres Einkommens zu leisten.


    Wohnt der Sohn bei einem Elternteil,dann kann dieser Elternteil von ihm einen Betrag für Kost und Logis verlangen.


    lg
    edy

    Hallo Anna 2401,


    Zitat

    Eine Scheidung käme nicht in Frage, weil auch diese zu teuer wäre


    Da würde ich mal zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein holen.


    Für die Scheidung kann evtl. VKH ( früher Prozesskostenhilfe) gewährt werden.


    Außerdem würde ich mich mal mit der ARGE in Verbindung setzen.
    Von der Arge könnte Sie evtl. die Miete für eine kleine Wohnung bekommen.



    Bei einer Rente von 900€ wird dein Vater keinen Unterhalt zahlen müssen/
    können.


    lg
    edy

    Hallo HIGHLANDER,


    Zitat

    Was genau bedeutet 3/4 Regel?
    Versteh ich nicht.


    ich auch nicht,meinte 3/7.


    Der Steuerklassenwechsel erfolgt dem Folgejahr der Trennung ( also 1.1.2011)


    Zitat

    Kann man eigentlich schon im Trennungsjahr die Scheidung klarmachen,
    damit aus dem Jahr nicht 1,5 Jahre werden?


    Das Trennungsjahr ist einzuhalten ( ausser die Partner legen das Trennungsdatum weiter zurück).


    Die Berechnung sieht in etwa so aus:


    Dein Einkommen minus Selbstbehalt (1000€) = 750€
    Das deiner Frau 400€
    Differenz 750-400=350 davon 3/7 = Unterhalt.


    lg
    edy

    Hallo HIGHLANDER,




    Zitat

    Sie zieht zum 1.11.10 aus der gemeinsamen Wohnung aus und hat auch schon eine neue gefunden.
    Sie wird zur ARGE gehen und Grundsicherung beantragen.


    Ich nehme an die Frau, oder die Tochter?


    Für die Tochter ist der leibliche Vater zuständig ( Unterhalt).


    Im Trennungsjahr muss deine Frau keinen besser bezahlten Job annehmen.
    Hier zählt die 3/4 Regel.( von der Differenz deinem Einkommen/Einkommen der Frau).


    Sind deine 1650€ durchschnittlich /Mt.?( inclusiv Urlaubs-Weihnachtsgeld/
    Steuerrückerstattung?).


    Liegen Schulden vor die in der Ehe entstanden sind?


    Krankenvers. läuft weiter bis Scheidung.


    Nach Scheidung bis du warscheinlich nicht mehr unterhaltspflichtig.


    lg
    edy

    Hallo TOM180,


    Solange das Kind keine 3 Jahre alt ist muss die Mutter nicht arbeiten
    gehen und du müsstet auch Unterhalt für die Mutter zahlen.( vorraus-
    gesetzt du bist leistungsfähig).


    Dieser Unterhalt wird z.Z. nicht von dir gefordert.


    d.h mit 50€ die du der Mutter zahlen sollst, kommst du " gut mit weg" .


    lg
    edy

    Hallo pavus,


    Ich glaube nicht das der RA deiner Frau diese Entscheidung treffen kann.



    Würde das mit deiner Frau und dem Psychiater besprechen.


    Du kamst mit der Situation nicht zu recht aber du hast doch nicht deine Frau
    noch deinen Sohn bedroht.


    Die letzte Entscheidung würde ein Richter fällen.


    lg
    edy

    Hallo Marie,


    Bekommst du Trennungsunterhalt?


    Evtl.steht dir nach der Scheidung Ehegattenunterhalt zu!


    Beim Zugewinn:
    Gibt es Werte die du zum Hochzeitstermin hattest?( Bankkonto,Immobilien) ?


    Der Zugewinn endet mit Zustellung des Scheidungsantrages beim Partner.


    Wenn du der Meinung bist es könnte noch etwas vorhanden sein ( Geld usw)
    dann stelle den Antrag ohne das er vorher informiert ist.


    lg
    edy

    Hallo mrarts,


    Dein durchschnittliches Gehalt ( letzten 12 Monate + Urlausgeld+Weihnachts-
    geld+Steuerrückerstattung) / 12= Nettogehalt.
    Dieses wird bereinigt.


    Davon wird der Kindesunterhalt lt. DT ermittelt und abgezogen.


    Was übrig bleibt ist die Basis für den Betreuungsunterhalt.


    lg
    edy

    Hallo Coldplay,


    Ziemlich kompliziert zu rechnen ( habe allerdings ein echtes Zugewinn Programm)
    Wenn du einen Denkfehler entdeckst, lass es mich wissen.


    Wenn das Depot nicht in die Zugewinnrechnung einbezogen wird:


    Angenommen das Depot ist bei Heirat 100 000€ wert.


    Nach 15 Jahren ist Scheidung.


    Zusammen wurde ein Haus gebaut Verkehrswert 250 000€


    Anfangswert bei jedem 0€


    Es stehen also jedem 125 000€ zu.


    Depotwert bei Scheidung 50000€ ( z.B. wegen einer neuen Finanzkrise)


    Cicero4 hätte dann also 125Tsd.+50Tsd.= 175 000€


    Seine Frau dann 125 000€


    Wenn Cicero4 aber ein Anfangsvermögen von 100 000€ hätte dann würde dies indexiert- inflationsbereinigt( dh. er hätte ein rechn.Anfangsvermögen von ca.123 000€)


    Die Frau hätte einen Zugewinn von 125 000€
    Er hätte aber nur einen Zugewinn von 1967€
    Also müsste seine Frau im einen Zugewinnausgleich von 61516€ zahlen.


    Sie hätte dann ein Vermögen von 63484€.


    Cieciero4 hätte 125000€(Haushälfte) plus 61516=186516€


    Wenn aber das Depot steigt und steigt dann hat er es richtig gemacht.


    lg
    edy

    Hallo cicero4,


    Ihr könnt auch vereinbaren das dass A-Paket aus dem Zugewinn bleibt.
    Ihr könnt auch vereinbaren wie viel du mtl.für das Depot aufwenden darfst.


    Es ist halt so:


    Wenn das A-Paket rausgenommen wird,dann zählt es warscheinlich nicht
    mehr zu deinem Anfangsvermögen und dies könnte sich bei einer Scheidung
    negativ für dich auswirken.


    Aber machbar ist (fast ) alles.


    lg
    edy