Beiträge von edy

    Hallo pv544grau,


    Deine Ex wird sich wundern, ab 18 Jahre sind beide Eltern bar-
    unterhaltpflichtig.


    Wie hoch ist dein Einkommen? wie viel Unterhalt bezahlst du?


    Macht der 18 Jährige Schule oder eine Ausbildung?


    lg
    edy

    Hallo Charlie ,


    Ich nehme an das du Trennungsunterhalt/ und oder KU zahlst?


    Der Unterhaltsbetrag ist von deinem Netto abhängig.


    Wenn die Abfindung angemessen auf Monate verteilt wird,dann erhöht
    sich für diese Monate rein rechnerisch dein "Nettoeinkommen".


    Folge der Unterhalt steigt.


    lg
    edy

    Hallo Tommy,
    zum einlesen siehe hier;
    Höhe Trennungsunterhalt


    grob bedeutet das in eurem Fall:


    1900-1200=700 davon 3/7=300€ zu zahlen an Frau.


    natürlich sind beide Einkommen noch zu bereinigen,und andere Sachen
    noch zu berücksichtigen,


    Trennungsunterhalt wird bis zur Scheidung bezahlt,dann wird evtl. neu
    verhandelt.


    lg
    edy

    Hallo Micha,

    Zitat

    es geht darum, das sie mir 50% als Mietanteil abziehen kann.


    die 50% sind wohl rein zufällig,es kommt auch die m2 an und die m2 Miete
    in deinem Ort/Stadt an.


    Allerdings Schuldzinsen können gegen gerechnet werden.
    Dann sieht die Sache schon wieder etwas anders aus.


    lass es mal ruhig angehen.



    lg
    edy

    Hallo Micha,


    wenn du kein Geld für einen RA hast, kannst du PKH ( Prozesskostenbeihilfe)
    beantragen.Dies würde dein RA für dich machen.


    Unbedingt zu einem RA für Familienrecht gehen.


    Deine Frau muss ihr Einkommen offen legen.


    Mietvorteil kann tatsächlich beim Unterhalt berücksichtigt werden.


    Deine Frau muss dir erst Unterhalt zahlen wenn du sie in "Verzug" gesetzt hast.


    Du musst dir eine Arbeit suchen, denn du bist ja deinem Kind unterhalts-
    pflichtig.


    lg
    edy

    Hallo jamalino,


    Zitat

    weil ich das gefühl habe, er wird das nicht schafen bis hier zu kommen das sind 550 KM bis hier und falls er das nicht schaft reicht einfach mein anwalt für die scheidung


    Fährt denn der Anwalt mit dem Fahrrad oder läuft er?


    Warum sollte er es nicht schaffen?


    Er stellt euch doch die Fahrtkosten in Rechnung.


    Was willst du denn wirklich wissen?


    lg
    edy

    Hallo Sanna,


    Dein Mann hat für dich und deinen Sohn Unterhalt zu zahlen.


    Wenn du irgendwelche Anträge beim "Amt" stellen willst,kannst du auf
    Unterhalt nicht verzichten.


    Was dir zusteht kommt auf das Einkommen deines Mannes an.
    Wie hoch ist sein Einkommen ?



    lg
    edy

    Hallo reimann70,


    Also, Unterhalt der gezahlt wurde gilt als verbraucht.


    Kann der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlen,so wird Unterhalt
    vom Jugendamt bezahlt, welchen der Unterhaltspflichtige evtl.wieder an das
    Jugendamt zurück zahlen muss.


    Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen kann,dann setze dich mit der
    Unterhaltskasse vom Jugendamt in Verbindung.


    lg
    edy

    Hallo Melli86,


    Zitat

    Aber es ist ihm gegenüber ja auch nicht fair wenn er dafür auch noch zahlen soll obwohl er hier nicht mehr wohnt oder?


    Die Bank wird Ihn wahrscheinlich nicht aus dem Kreditvertrag rauslassen.


    Aber vielleicht könnt ihr euch einigen,das du mit deinen Eltern den Kredit ab bezahlt,und er im Gegenzug keinerlei Ansprüche mehr auf die Wohnung hat.
    Wenn dir etwas an einer fairen Lösung liegt.


    Was die Kosten für Miete usw. angeht, würde ich mich mal mit dem Amt in Verbindung setzen.


    lg
    edy

    Hallo Melli86,


    Dein Mann ist deiner Tochter unterhaltspflichtig.
    Dir gegenüber ist er erstmal unterhaltspflichtig bis das Kind 3 Jahre alt ist.


    Wie hoch ist denn sein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate?


    lg
    edy

    Hallo Hansi,


    Zitat

    Meine EX verdient ca. 1200€ netto und gibt keinen Unterhalt für meine Kids.


    Ist doch schön für sie,wenn du dir das gefallen lässt.


    Ich würde Sie auffordern Unterhalt für die Kids zu bezahlen,
    ansonsten ab zum Anwalt.
    Dann werden ihr nochmals 2000€ RA-Gebühren auferlegt.
    Wenn sie doch Geld verdient muss sie sich auch an den Schulden beteiligen.
    Würde mal mit der Bank reden was passiert,wenn du zahlungsunfähig bist,
    ob die Bank dann bei deiner Frau pfänden kann.?


    lg
    edy

    Hallo blondehexe_2,


    Du bist durch deinen Ehemann versorgt,und dir steht ein "Taschengeld" von
    ihm zu.


    Du hast außerdem einen Mini-Job.


    Das "Taschengeld" + das Geld aus dem Mini-Job musst du für den Unterhalt
    aufwenden.


    Es kann von dir verlangt werden dass du mehr Stunden arbeitest um den
    KU zu bezahlen ( Erwerbsobliegenheit).


    lg
    edy

    Hallo Abgezockt? ,


    Da die Kinder bei dir wohnen und du den Naturalunterhalt für die Kinder
    leistest ( Betreuung,Wohnung,Essen, usw.) ,muss deine Ex
    für den Barunterhalt sorgen.


    Für beide Kinder müsste sie ca.540€ an dich zahlen.


    Ihr kann also zugemutet werden, sich einen besser bezahlten Job zu suchen,


    evtl. mehr Stunden arbeiten,oder noch einen Zweitjob annehmen.


    lg
    edy

    Hallo Sabi,


    Zitat

    ja die Möglichkeit besteht der Einmalzahlung


    dann besteht evtl.die Möglichkeit diesen Betrag in den Zugewinnausgleich
    zu stellen.
    Wenn du den Nachweis erbringen kannst ( Bestätigung des Vaters)
    dann würde dieser Betrag als Schenkung in dein Anfangsvermögen ge-
    stellt werden.
    100 % sicher bin ich mit meiner Aussage allerdings nicht.


    Bei einer größeren Summe lohnt sich ein Fachanwalt für Familienrecht
    bestimmt.


    lg
    edy

    Hallo Rosi,


    Diese Vereinbarungen sind nur so lange gültig bis eine Person
    "bedürftig" wird.
    D.h. solltest du oder dein Kind staatliche Unterstützung benötigen
    (z.B. Hartz4 usw.) dann sind diese Verträge hinfällig.


    lg
    edy

    Hallo Bono,


    Beim Zugewinnausgleich gibt es für jeden der Partner


    Anfangsvermögen


    und
    Endvermögen


    Diese Vermögen werden zum jeweiligen Stichtag ( Hochzeitsdatum und
    Datum Zugangs des Scheidungsantrages beim Partner) bewertet.


    Hat deine Frau dir das Geld vor dem Heiratsdatum gegeben dann fällt es
    genaugenommen nicht in den Zugewinnausgleich.


    Dann besteht wohl ein Extra-Vertrag ( mündlich/schriftlich).


    Mein Vorschlag zu einer fairen Lösung wäre:
    Deine Frau bekommt ihre 20 000 plus Inflationsausgleich ( Indexierung)
    zurück und dir steht das ganze Haus zu.


    Die erste Frage ist halt, liegt dir was an einer fairen Lösung?


    lg
    edy

    Hallo Rosi,

    Zitat

    Der Vater hat für den Naturalunterhalt zu sorgen


    Einmal gibt es den Barunterhalt und dann den Natural/Betreuungsunterhalt.


    Der Partner bei dem das Kind wohnt, der leistet Unterhalt durch Betreuung und
    durch Naturalien also Naturalunterhalt:


    Unterkunft
    Nahrungsmittel
    Bekleidung
    Unterricht und Erziehung
    Freizeitgestaltung
    Taschengeld


    Der andere Elternteil leistet Barunterhalt durch zahlen eines Geldbetrages.
    lg
    edy