Beiträge von edy

    Hallo marionette,


    Besteht denn ein Titel wegen des Unterhalts ?


    Wenn ja,käme eine Pfändung in Frage.


    Würde zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen.(vorher Kosten
    klären).
    Evtl.wird dir Prozesskostenhilfe gewährt.


    Briefe an den KV, durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen.


    lg
    edy

    Hallo Arn69,


    Hier handelt es sich um den Zugewinn,


    wie hoch war der Wert des Hauses am Anfang eurer Ehe,und wie
    hoch ist der jetzige Wert?


    Der Unterschied ist der Zugewinn, und von diesem steht jedem die Hälfte
    zu.


    lg
    edy

    Hallo TomStorm,


    Es könnte durchaus Sinn machen erstmal Trennungsunterhalt zu
    verlangen.


    Verzichten kannst du auf alles, so lange du nicht irgendwelche Leistungen
    von Ämtern in Anspruch nehmen musst,denn ab diesem Zeitpunkt wäre
    die Abmachung nicht mehr gültig.



    lg
    edy

    Hallo Anton,


    Selbstbehalt für den Kindesunterhalt beträgt 900€.


    Unterhaltspflichtiger ist der Partner bei dem die Kinder nicht wohnen.


    Z.B.
    durchschnittliches Netto der letzten 12 Mt.= 1150€


    Kind 6 Jahre alt.


    Kindesunterhalt lt. DT = 364€ - halbes Kindergeld= 272€ (Unterhalt).


    1150-272€= 878€


    da aber ein Selbstbehalt von 900€ dem Kind gegenüber besteht, muss
    er nur 250€ bezahlen.


    Ihm könnte aber eine zusätzliche Arbeit zu gemutet werden, um den
    Mindestunterhalt leisten zu können.



    lg
    edy

    Hallo Tollepommes,


    nimm dir unbedingt einen RA für Familienrecht und erkundige dich ob


    dieser dann seine Arbeit auch ordentlich macht.( z.b. bei Bekannten).


    Nicht jeder der vorgibt er sei Fachanwalt,ist auch wirklich einer.


    lg
    edy

    Hallo Tollepommes,


    Die Miete müsstet du von dem Selbstbehalt (1000€) bezahlen.
    Wenn deine Frau den Mietvertrag mit unterschrieben hat,dann muss sie
    natürlich auch die Hälfte der Mietkosten tragen.


    Redet mit dem Vermieter über einen Mietaufhebungsvertrag,evtl.
    gibst du dem Vermieter einen Geldbetrag oder so und der Vertrag
    wird aufgehoben.



    lg


    edy

    Hallo Tollepommes,


    Der Kindesunterhalt beträgt lt.DT 349€ minus hälftiges Kindergeld = 259€


    Dann 2089-259=1830€, dein Selbstbehalt deiner Frau gegenüber ist 1000€


    es könnte also möglich sein das du 830 € an deine Frau bezahlen musst.


    Das Amt wird die Kosten nur übernehmen wenn bei dir nichts zu holen ist.


    Verzichten kann deine Frau auf deine Unterhaltszahlung nicht ( wenn sie
    Geld vom Amt will).


    Deine Frau muss wenn das Kind 3 Jahre alt ist, sich eigene Arbeit suchen,
    dann wird neu gerechnet.


    Mietvertrag:Gibt es hier einen Kündigungsausschluss?
    Wohnt ihr erst 6 Monate in der Wohnung?


    Dies ist natürlich nur ein grober Überschlag, genaueres ist nur bei
    mehr INFO möglich.


    lg
    edy

    Hallo AlexaD,


    Zitat

    Aber ich glaube da müßte ich wohl einen Anwalt fragen, der vielleicht eine Finte kennt...


    Wenn doch jeder für sich einen Anwalt hat,warum fragt nicht jeder einfach
    seinen Anwalt?


    Warum musst Du einen Anwalt fragen?


    lg
    edy

    Hallo AlexaD,


    hat jeder von beiden einen Anwalt? Was sagen denn die Anwälte?


    Anspruch auf Zugewinnausgleich hat man auch noch nach der Scheidung.


    Und mündliche Absprachen sind hier nicht geeignet.




    lg
    edy

    Hallo RB29,


    Zitat

    Kauft sich X von seinem Ersparten vor der Ehe alleinig ein Haus, bliebe es auch nach einer evtl. Scheidung seins ohne dass er auszahlen muss?


    X muß hier nicht auszahlen.


    Zitat

    Erwirbt X in der Ehe das Haus vom alleinigen Geld, muss er dann im Falle der Trennung zahlen?


    Wenn das Geld nachweislich aus der Zeit vor der Ehe stammt,dann steht
    x dieses Geld auch nach der Scheidung zu.


    Wenn das Geld jedoch während der Ehe von einem Partner verdient wurde,
    oder von beiden,dann gehört es ja beiden,und muß geteilt werden.


    Dies ist nur Sinngemäß,und eine grobe Wiedergabe .
    Die ganzen Zusammenhänge sind in einem Forum nicht zu erklären.


    hier ein Link:


    Berechnung Zugewinnausgleich


    Ich würde hier einen Notar ( der sich in Zugewinnausgleich) auskennt empfehlen.


    lg
    edy

    Hallo RB29,


    Zu 1):
    Beim Zugewinnausgleich fließt der Wert des Hauses in das Anfangsvermögen
    und in das Endvermögen der Partei.( es wird also nur ein möglicher Zugewinn
    gewertet).


    zu 2):


    Das Haus wird beiden ins Endvermögen eingestellt ( weil das Geld aus ge-
    meinsamen Einkommen(Haushaltseinkommen) bezahlt) wurde,wird also geteilt.


    Wenn aber das Geld für das Haus aus 2) schon vor der Ehe vorhanden war,
    oder durch Schenkung von Eltern usw. dann dürfte sich das bei der Teilung
    nicht bemerkbar machen.
    Ist vielleicht etwas kopliziert ?!!


    lg
    edy

    Hallo msonline,


    Zitat

    Wir haben übrigens bei der Scheidung keine Unterhaltsregelung getroffen


    Für den Kindesunterhalt braucht ihr keine Unterhaltsregelung das kann
    man von der DT ablesen.


    Wenn es für den Ehegattenunterhalt keinen -Titel- gibt,ist die
    Frage ob du den z.Zt. überhaupt bezahlen mußt?


    Ansonsten schließe ich mich Alexandra an.


    würde mal googeln unter Ehegattenunterhalt.


    lg
    edy

    Hallo TiTo,


    Warum bezahlt er denn 900€ Unterhalt?


    Laut DT müßte er doch weniger bezahlen.


    Wie hoch ist denn das durschnittliche Netto-Einkommen der letzten 12
    Monate + Urlaubsgeld+Weihnachsgeld+Steuerrückerstattung?


    Diesen Betrag siehe D-Tabelle für jedes Kind abzüglich 1/2 Kindergeld.


    Das sind bei 2 Kindern 170€


    Thema 2 Job:
    So lange er den Betrag lt.Tabelle zahlt,ist nichts mit 2 Job.


    Evtl.beim Jugendamt beraten lassen ( erstmal telefonisch).


    lg
    edy

    Hallo raklie,


    Wenn euch nachdem dein Partner den vollen Betrag für
    seine Kinder als Unterhalt zahlt nicht mehr genug Geld zum leben habt,
    dann sieht die Sache anders aus.


    Aber woher soll die Arge wissen ob dein Partner nicht ein "Großverdiener" ist?


    Deshalb müßt ihr Auskunft geben.



    lg


    edy

    Hallo raklie ,


    Wenn die Ex Leistungen vom Amt bezieht, muss Sie den gesamt möglichen Unterhalt von deinem Partner fordern.


    Absprachen unterhalb sind nicht möglich.


    Sie kann doch nicht auf Geld verzichten was ihr zusteht,und dann dies
    vom Staat einfordern.
    Und hier in diesem Fall doppelt kassieren.


    Das Amt verlangt die Auskunft,damit solche Absprachen nicht statt-
    finden können.


    lg
    edy