Beiträge von edy

    Hallo kwyjibo90,


    Wenn du nicht zahlen kannst,wird das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss
    leisten,den musst du evtl.zurückzahlen ( nicht immer).


    Ich würde mich mal bei der ARGE informieren, was euch als Familie zu-
    steht.


    lg
    edy

    Hallo Cicero4,


    In einem Ehevertrag kann man alles vereinbaren( was nicht gegen die guten
    Sitten verstößt).


    Zitat

    Allerdings habe ich Aktiendepot, welches (auch aufgrund der starken Schwankungen) nicht am Zugewinnausgleich teilnehmen soll.


    Was soll das für einen Sinn haben?


    Wenn bei einer Scheidung die Kurse hoch sind, bekommt Sie die Hälfte.( viel)
    Wenn sie gefallen sind bekommt sie auch die Hälfte.(dann halt weniger).


    D.h. aber nicht das Ihr die Hälfte des A-Depot zusteht,sondern eben nur der
    Wert und dieser wird mit anderen Werten verrechnet ( z.b. einem Haus).


    lg
    edy

    Hallo Colline,


    Zitat

    ist mein noch ehemann dann berechtigt, seine unterhaltszahlungen sofort einzustellen ?


    Das kommt darauf an ob es ein gerichtlicher Titel besteht und dieser


    befristet ist.


    Kann ein eheähnliches Verhältnis nachgewiesen werden,dann könnte die
    Unterhaltszahlung entfallen.


    lg
    edy

    Hallo Fritz01,


    lies mal hier:


    Berechnung Zugewinnausgleich


    Ich denke die Berechnung ist so komplex das man das nicht über ein Forum
    machen kann.


    Ich habe meinen Zugewinnausgleich gerade hinter mir und kenne mich nun
    einigermaßen aus.
    Habe aber mir diesen von einem Notar ausrechnen lassen.


    Aber wenn du weitere Fragen hast,bin ich gerne behilflich.


    lg
    edy

    Hallo pv544grau,


    Deine Ex wird sich wundern, ab 18 Jahre sind beide Eltern bar-
    unterhaltpflichtig.


    Wie hoch ist dein Einkommen? wie viel Unterhalt bezahlst du?


    Macht der 18 Jährige Schule oder eine Ausbildung?


    lg
    edy

    Hallo Charlie ,


    Ich nehme an das du Trennungsunterhalt/ und oder KU zahlst?


    Der Unterhaltsbetrag ist von deinem Netto abhängig.


    Wenn die Abfindung angemessen auf Monate verteilt wird,dann erhöht
    sich für diese Monate rein rechnerisch dein "Nettoeinkommen".


    Folge der Unterhalt steigt.


    lg
    edy

    Hallo Tommy,
    zum einlesen siehe hier;
    Höhe Trennungsunterhalt


    grob bedeutet das in eurem Fall:


    1900-1200=700 davon 3/7=300€ zu zahlen an Frau.


    natürlich sind beide Einkommen noch zu bereinigen,und andere Sachen
    noch zu berücksichtigen,


    Trennungsunterhalt wird bis zur Scheidung bezahlt,dann wird evtl. neu
    verhandelt.


    lg
    edy

    Hallo Micha,

    Zitat

    es geht darum, das sie mir 50% als Mietanteil abziehen kann.


    die 50% sind wohl rein zufällig,es kommt auch die m2 an und die m2 Miete
    in deinem Ort/Stadt an.


    Allerdings Schuldzinsen können gegen gerechnet werden.
    Dann sieht die Sache schon wieder etwas anders aus.


    lass es mal ruhig angehen.



    lg
    edy

    Hallo Micha,


    wenn du kein Geld für einen RA hast, kannst du PKH ( Prozesskostenbeihilfe)
    beantragen.Dies würde dein RA für dich machen.


    Unbedingt zu einem RA für Familienrecht gehen.


    Deine Frau muss ihr Einkommen offen legen.


    Mietvorteil kann tatsächlich beim Unterhalt berücksichtigt werden.


    Deine Frau muss dir erst Unterhalt zahlen wenn du sie in "Verzug" gesetzt hast.


    Du musst dir eine Arbeit suchen, denn du bist ja deinem Kind unterhalts-
    pflichtig.


    lg
    edy

    Hallo jamalino,


    Zitat

    weil ich das gefühl habe, er wird das nicht schafen bis hier zu kommen das sind 550 KM bis hier und falls er das nicht schaft reicht einfach mein anwalt für die scheidung


    Fährt denn der Anwalt mit dem Fahrrad oder läuft er?


    Warum sollte er es nicht schaffen?


    Er stellt euch doch die Fahrtkosten in Rechnung.


    Was willst du denn wirklich wissen?


    lg
    edy

    Hallo Sanna,


    Dein Mann hat für dich und deinen Sohn Unterhalt zu zahlen.


    Wenn du irgendwelche Anträge beim "Amt" stellen willst,kannst du auf
    Unterhalt nicht verzichten.


    Was dir zusteht kommt auf das Einkommen deines Mannes an.
    Wie hoch ist sein Einkommen ?



    lg
    edy

    Hallo reimann70,


    Also, Unterhalt der gezahlt wurde gilt als verbraucht.


    Kann der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlen,so wird Unterhalt
    vom Jugendamt bezahlt, welchen der Unterhaltspflichtige evtl.wieder an das
    Jugendamt zurück zahlen muss.


    Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen kann,dann setze dich mit der
    Unterhaltskasse vom Jugendamt in Verbindung.


    lg
    edy

    Hallo Melli86,


    Zitat

    Aber es ist ihm gegenüber ja auch nicht fair wenn er dafür auch noch zahlen soll obwohl er hier nicht mehr wohnt oder?


    Die Bank wird Ihn wahrscheinlich nicht aus dem Kreditvertrag rauslassen.


    Aber vielleicht könnt ihr euch einigen,das du mit deinen Eltern den Kredit ab bezahlt,und er im Gegenzug keinerlei Ansprüche mehr auf die Wohnung hat.
    Wenn dir etwas an einer fairen Lösung liegt.


    Was die Kosten für Miete usw. angeht, würde ich mich mal mit dem Amt in Verbindung setzen.


    lg
    edy

    Hallo Melli86,


    Dein Mann ist deiner Tochter unterhaltspflichtig.
    Dir gegenüber ist er erstmal unterhaltspflichtig bis das Kind 3 Jahre alt ist.


    Wie hoch ist denn sein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate?


    lg
    edy