Hallo kwyjibo90,
Wenn du nicht zahlen kannst,wird das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss
leisten,den musst du evtl.zurückzahlen ( nicht immer).
Ich würde mich mal bei der ARGE informieren, was euch als Familie zu-
steht.
lg
edy
Hallo kwyjibo90,
Wenn du nicht zahlen kannst,wird das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss
leisten,den musst du evtl.zurückzahlen ( nicht immer).
Ich würde mich mal bei der ARGE informieren, was euch als Familie zu-
steht.
lg
edy
Hallo Cicero4,
In einem Ehevertrag kann man alles vereinbaren( was nicht gegen die guten
Sitten verstößt).
ZitatAllerdings habe ich Aktiendepot, welches (auch aufgrund der starken Schwankungen) nicht am Zugewinnausgleich teilnehmen soll.
Was soll das für einen Sinn haben?
Wenn bei einer Scheidung die Kurse hoch sind, bekommt Sie die Hälfte.( viel)
Wenn sie gefallen sind bekommt sie auch die Hälfte.(dann halt weniger).
D.h. aber nicht das Ihr die Hälfte des A-Depot zusteht,sondern eben nur der
Wert und dieser wird mit anderen Werten verrechnet ( z.b. einem Haus).
lg
edy
Hallo Colline,
Zitatist mein noch ehemann dann berechtigt, seine unterhaltszahlungen sofort einzustellen ?
Das kommt darauf an ob es ein gerichtlicher Titel besteht und dieser
befristet ist.
Kann ein eheähnliches Verhältnis nachgewiesen werden,dann könnte die
Unterhaltszahlung entfallen.
lg
edy
Hallo Fritz01,
lies mal hier:
Ich denke die Berechnung ist so komplex das man das nicht über ein Forum
machen kann.
Ich habe meinen Zugewinnausgleich gerade hinter mir und kenne mich nun
einigermaßen aus.
Habe aber mir diesen von einem Notar ausrechnen lassen.
Aber wenn du weitere Fragen hast,bin ich gerne behilflich.
lg
edy
Hallo Fritz01,
Wie hoch ist der Verkehrswert des Hauses?
Was würdet ihr realistisch bei einem Verkauf bekommen?
lg
edy
Hallo pv544grau,
Warum musst du deiner Frau Unterhalt zahlen ?
Besteht ein Titel?
Hattest du einen eigenen Anwalt?
Hat deine EX einen neuen Partner?
lg
edy
Hallo pv544grau,
http://www.familienrecht-heute…/volljaehrige-kinder.html
ZitatUnterhalt zahle ich für beide seit 15 Jahren anstandslos.Meine Frau arbeitete immer nur halbtags und verdiente ca. 750 € netto, jetzt hat sie nur noch einen 400 € Job.
Was heißt für beide?
lg
edy
Hallo kwyjibo90,
lies dich doch erstmal hier im Forum ( obere Zeile) durch.
Scheidung Unterhalt Kindesunterhalt usw.
oder http://www.familienrecht-heute.de/kindesunterhalt/
Ein RA kann dir alles erklären, aber wie viel kannst du dir " behalten" ?
Möglich wäre auch ein Buch über Unterhalt siehe google Buch Unterhalt.
lg
edy
Hallo pv544grau,
Deine Ex wird sich wundern, ab 18 Jahre sind beide Eltern bar-
unterhaltpflichtig.
Wie hoch ist dein Einkommen? wie viel Unterhalt bezahlst du?
Macht der 18 Jährige Schule oder eine Ausbildung?
lg
edy
Hallo Charlie ,
Ich nehme an das du Trennungsunterhalt/ und oder KU zahlst?
Der Unterhaltsbetrag ist von deinem Netto abhängig.
Wenn die Abfindung angemessen auf Monate verteilt wird,dann erhöht
sich für diese Monate rein rechnerisch dein "Nettoeinkommen".
Folge der Unterhalt steigt.
lg
edy
Hallo Tommy,
zum einlesen siehe hier;
Höhe Trennungsunterhalt
grob bedeutet das in eurem Fall:
1900-1200=700 davon 3/7=300€ zu zahlen an Frau.
natürlich sind beide Einkommen noch zu bereinigen,und andere Sachen
noch zu berücksichtigen,
Trennungsunterhalt wird bis zur Scheidung bezahlt,dann wird evtl. neu
verhandelt.
lg
edy
Hallo Micha,
Zitates geht darum, das sie mir 50% als Mietanteil abziehen kann.
die 50% sind wohl rein zufällig,es kommt auch die m2 an und die m2 Miete
in deinem Ort/Stadt an.
Allerdings Schuldzinsen können gegen gerechnet werden.
Dann sieht die Sache schon wieder etwas anders aus.
lass es mal ruhig angehen.
lg
edy
Hallo Micha,
wenn du kein Geld für einen RA hast, kannst du PKH ( Prozesskostenbeihilfe)
beantragen.Dies würde dein RA für dich machen.
Unbedingt zu einem RA für Familienrecht gehen.
Deine Frau muss ihr Einkommen offen legen.
Mietvorteil kann tatsächlich beim Unterhalt berücksichtigt werden.
Deine Frau muss dir erst Unterhalt zahlen wenn du sie in "Verzug" gesetzt hast.
Du musst dir eine Arbeit suchen, denn du bist ja deinem Kind unterhalts-
pflichtig.
lg
edy
Hallo jamalino,
Wenn ihr euch in allen Punkten einig seid, genügt auch 1 Anwalt.
lg
edy
Hallo jamalino,
Zitatweil ich das gefühl habe, er wird das nicht schafen bis hier zu kommen das sind 550 KM bis hier und falls er das nicht schaft reicht einfach mein anwalt für die scheidung
Fährt denn der Anwalt mit dem Fahrrad oder läuft er?
Warum sollte er es nicht schaffen?
Er stellt euch doch die Fahrtkosten in Rechnung.
Was willst du denn wirklich wissen?
lg
edy
Hallo Sanna,
Dein Mann hat für dich und deinen Sohn Unterhalt zu zahlen.
Wenn du irgendwelche Anträge beim "Amt" stellen willst,kannst du auf
Unterhalt nicht verzichten.
Was dir zusteht kommt auf das Einkommen deines Mannes an.
Wie hoch ist sein Einkommen ?
lg
edy
Hallo reimann70,
Also, Unterhalt der gezahlt wurde gilt als verbraucht.
Kann der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlen,so wird Unterhalt
vom Jugendamt bezahlt, welchen der Unterhaltspflichtige evtl.wieder an das
Jugendamt zurück zahlen muss.
Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen kann,dann setze dich mit der
Unterhaltskasse vom Jugendamt in Verbindung.
lg
edy
Hallo Melli86,
ZitatAber es ist ihm gegenüber ja auch nicht fair wenn er dafür auch noch zahlen soll obwohl er hier nicht mehr wohnt oder?
Die Bank wird Ihn wahrscheinlich nicht aus dem Kreditvertrag rauslassen.
Aber vielleicht könnt ihr euch einigen,das du mit deinen Eltern den Kredit ab bezahlt,und er im Gegenzug keinerlei Ansprüche mehr auf die Wohnung hat.
Wenn dir etwas an einer fairen Lösung liegt.
Was die Kosten für Miete usw. angeht, würde ich mich mal mit dem Amt in Verbindung setzen.
lg
edy
Hallo Melli86,
Dein Mann ist deiner Tochter unterhaltspflichtig.
Dir gegenüber ist er erstmal unterhaltspflichtig bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Wie hoch ist denn sein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate?
lg
edy