Beiträge von edy

    Hallo Marvin,


    Zitat

    Jetzt ist die neue DüTa erschienen. Mit den Zahlungen laut Titel von 2008 (110%) komme ich mit dem errechneten Einkommen von knapp unter 1800,-- € weniger 2 x 377,--€ auf einen mir übrigbleibenden Betrag von 1050,--€ . Der Bedarfkontrollbetrag wird unterschritten


    es kommt nicht auf den Bedarfkontrollbetrag an, sondern auf den
    Selbstbehalt,und der ist gegenüber minderjährigen Kindern 900€.


    lg
    edy

    Hallo querida,


    Ich würde dir dringend empfehlen, einen Termin beim Jugendamt zu machen.


    Ruf heute noch an.


    Dort zeigt man dir Möglichkeiten auf, wie es weitergehen kann.


    Vorerst muß dein Mann noch nicht davon erfahren.


    Den Anwalt würde ich mir vorerst "aufsparen". weil teuer.


    Jugendamt kann weiter helfen.


    lg
    edy

    Hallo MadameMina ,


    Wenn ein Haus vorhanden ist usw.sollte die Frau sich mal von einem
    guten Anwalt für Familienrecht beraten lassen.


    Im Trennungsjahr ( wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten kann,steht ihr
    auf jeden Fall Unterhalt zu ).


    Ob der Mann zahlen will ist eine andere Sache.


    Sie sollte auf einen vorzeitigen Zugewinnausgleich bestehen.


    Also erstmal Beratungstermin beim Anwalt und die Chancen ausloten.



    lg
    edy

    Hallo ulika,


    Was ist mit dem Zugewinnausgleich ? Ist Vermögen vorhanden (Haus,Auto,
    Wertpapiere,Lebensversicherungen,Sparkonto? ).


    Solltet ihr geschieden sein und dein Mann stirbt,dann wird eure Tochter
    erben.


    Vielleicht kann Sie dich dann etwas unterstützen?



    lg
    edy

    Hallo licka19,


    Am einfachsten wäre es, wenn du beim zuständigen Amtsgericht(Familien-
    gericht) anrufen würdest.Tel.Nr.steht auf Scheidungssache.
    Bei uns am Familiengericht sind die Leute sehr nett und geben Auskunft.


    Aber warum willst du denn den Termin verschieben ?


    Meine Meinung ist,das deinem Mann kein Unterhalt zusteht.


    Warum verlangst du keinen Zugewinnausgleich?
    Wurde das auch im Ehevertrag vereinbart ?



    lg
    edy

    Hallo Licka19,
    Wenn dein Mann Unterhalt von dir einfordert,dann wirst du erstmal
    ein Schreiben von seinem Anwalt bekommen.


    Aberw enn im Ehevertrag der Unterhalt ausgeschlossen wurde,dann kann
    er auch keinen fordern.
    Was ist mit dem Zugewinn? Wurde der auch ausgeschlossen ?, sonst
    würde dir noch einiges zu stehen.


    [QUOTE dass ich ihm während des Ehe schon immer ausgenutzt habe (was überhaupt nicht stimmt).
    ][/QUOTE]


    Ausnutzen ist kein Verbrechen,bleib also gelassen.


    lg
    edy

    Hallo larun 2710,


    Wieviel Kinder hast du (bist du der leibliche Vater) ?


    Wie alt sind diese ?


    Wo wohnen diese ( bei dir oder bei der EX ) ?


    Wie hoch ist dein durchschnittliches Nettoeinkommen plus Urlaubsgeld
    plus Weihnachtsgeld plus Steuerrückerstattung ?( alles zusammen durch 12)


    Mit "eheprägend" hat Kindesunterhalt nichts zu tun.



    lg
    edy

    Hallo Bellavista,
    O.k. ist erst eine Woche her,die Trennung.
    Setz du dich doch mal für deine Tochter mit dem JA in Verbindung( frag doch
    mal telefonisch nach).
    Und dann geht ihr vielleicht zusammen zum JA,je früher desto besser.


    lg
    edy

    Hallo Bellavista,
    ich sagte bereits: erste Anlaufstelle Jugendamt.Da werden viele offene
    Fragen geklärt.

    Zitat

    Ich bin aber sicher, der wird alles unter den Tisch fallen lassen, was möglich ist: Überstunden, Spesen, Tankkarte etc. Sein Grundgehalt ist nicht sehr hoch und was ist dann, wenn meine Tochter wirklich kaum Unterhalt bekommt? Wer ist dann zuständig???


    Alles was in der Lohn/Gehaltsbescheinigung steht kann er nicht unter den
    Tisch fallen lassen.
    Ab dem Zeitpunkt,wo er Post vom Anwalt deiner Tochter bekommt,gerät
    er in "Verzug" d.h. muss er Unterhalt nachzahlen.


    Vorerst erstmal Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen,das Amt wird sich diese Leistung beim Nochehemann zurückholen.
    Wieso weiß der Anwalt deiner Tochter das nicht?


    lg
    edy

    Hallo Monika,


    Wenn Anwalt,dann zuerst ein Beratungsgespräch und nachfragen ob
    überhaupt Chancen bestehen.
    Gehe unbedingt zu einem RA für Familienrecht.


    ( Vorher fragen was die Beratung kostet).


    Wenn der RA sich der Sache annimmt, dann sind die Kosten vom Streit-
    wert abhängig.
    Frage nach was jeder: du und dein Nochehemann bezahlen müßt.


    Bei mir war der Streitwert 16000€ ,raus kam nichts,aber die Kosten beliefen
    sich auf ca.5500€, für jeden die Hälfte.


    lg
    edy

    Hallo Nora,

    Zitat

    Hallo so jetzt habe ich den Zugewinn beantragt


    Wo hast du denn den Zugewinnausgleich beantragt ?


    Wenn bei einem Rechtsanwalt dann kann der dich doch bestens
    beraten.

    Zitat

    und was ist mit den Mieteinnahmen


    Mieteinnahmen sowie Einnahmen aus der Firma ( Gewinn) sind nur für
    den Trennungsunterhalt oder für den Nachehelichen Unterhalt von
    Bedeutung, aber nicht für den Zugewinn.



    lg
    edy

    Hallo Bellavista,


    Erste Anlaufstelle ist das zuständige Jugendamt.


    Hier wird geklärt was mit Unterhalt ( für die Kinder ) und Umgangsrecht ist, usw.


    Wenn die Tochter dann noch einen Rechtsanwalt braucht,
    kann Sie evtl. Beratungshilfe oder Prozesskostenbeihilfe beantragen.


    Wird Ihr aber alles beim Jugendamt erklärt.


    lg
    edy

    Hallo Dimannia,



    Die Allgemeine Sozialberatung der Caritas nimmt mit ihrem generalistischen Handlungsansatz im komplexen System vernetzter sozialer Hilfen eine koordinierende Steuerungsfunktion nach dem "Hausarztprinzip" wahr.
    Menschen ...


    in persönlichen Konflikten
    in finanziellen Schwierigkeiten
    mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
    ohne festen Wohnsitz
    denen die Decke auf den Kopf fällt
    die nicht mehr Ein noch Aus wissen


    also einfach mal Allgemeine Sozialberatung der Caritas


    anklicken.
    lg
    edy

    Hallo Bambini,


    Ich würde sagen:


    die Tochter bekommt Unterhalt von Ihrem leiblichen Vater.


    Der Frau steht Trennungsunterhalt durch den 2. Mann zu.


    lg


    edy