Beiträge von edy

    Hallo Hansi,


    Zitat

    Meine EX verdient ca. 1200€ netto und gibt keinen Unterhalt für meine Kids.


    Ist doch schön für sie,wenn du dir das gefallen lässt.


    Ich würde Sie auffordern Unterhalt für die Kids zu bezahlen,
    ansonsten ab zum Anwalt.
    Dann werden ihr nochmals 2000€ RA-Gebühren auferlegt.
    Wenn sie doch Geld verdient muss sie sich auch an den Schulden beteiligen.
    Würde mal mit der Bank reden was passiert,wenn du zahlungsunfähig bist,
    ob die Bank dann bei deiner Frau pfänden kann.?


    lg
    edy

    Hallo blondehexe_2,


    Du bist durch deinen Ehemann versorgt,und dir steht ein "Taschengeld" von
    ihm zu.


    Du hast außerdem einen Mini-Job.


    Das "Taschengeld" + das Geld aus dem Mini-Job musst du für den Unterhalt
    aufwenden.


    Es kann von dir verlangt werden dass du mehr Stunden arbeitest um den
    KU zu bezahlen ( Erwerbsobliegenheit).


    lg
    edy

    Hallo Abgezockt? ,


    Da die Kinder bei dir wohnen und du den Naturalunterhalt für die Kinder
    leistest ( Betreuung,Wohnung,Essen, usw.) ,muss deine Ex
    für den Barunterhalt sorgen.


    Für beide Kinder müsste sie ca.540€ an dich zahlen.


    Ihr kann also zugemutet werden, sich einen besser bezahlten Job zu suchen,


    evtl. mehr Stunden arbeiten,oder noch einen Zweitjob annehmen.


    lg
    edy

    Hallo Sabi,


    Zitat

    ja die Möglichkeit besteht der Einmalzahlung


    dann besteht evtl.die Möglichkeit diesen Betrag in den Zugewinnausgleich
    zu stellen.
    Wenn du den Nachweis erbringen kannst ( Bestätigung des Vaters)
    dann würde dieser Betrag als Schenkung in dein Anfangsvermögen ge-
    stellt werden.
    100 % sicher bin ich mit meiner Aussage allerdings nicht.


    Bei einer größeren Summe lohnt sich ein Fachanwalt für Familienrecht
    bestimmt.


    lg
    edy

    Hallo Rosi,


    Diese Vereinbarungen sind nur so lange gültig bis eine Person
    "bedürftig" wird.
    D.h. solltest du oder dein Kind staatliche Unterstützung benötigen
    (z.B. Hartz4 usw.) dann sind diese Verträge hinfällig.


    lg
    edy

    Hallo Bono,


    Beim Zugewinnausgleich gibt es für jeden der Partner


    Anfangsvermögen


    und
    Endvermögen


    Diese Vermögen werden zum jeweiligen Stichtag ( Hochzeitsdatum und
    Datum Zugangs des Scheidungsantrages beim Partner) bewertet.


    Hat deine Frau dir das Geld vor dem Heiratsdatum gegeben dann fällt es
    genaugenommen nicht in den Zugewinnausgleich.


    Dann besteht wohl ein Extra-Vertrag ( mündlich/schriftlich).


    Mein Vorschlag zu einer fairen Lösung wäre:
    Deine Frau bekommt ihre 20 000 plus Inflationsausgleich ( Indexierung)
    zurück und dir steht das ganze Haus zu.


    Die erste Frage ist halt, liegt dir was an einer fairen Lösung?


    lg
    edy

    Hallo Rosi,

    Zitat

    Der Vater hat für den Naturalunterhalt zu sorgen


    Einmal gibt es den Barunterhalt und dann den Natural/Betreuungsunterhalt.


    Der Partner bei dem das Kind wohnt, der leistet Unterhalt durch Betreuung und
    durch Naturalien also Naturalunterhalt:


    Unterkunft
    Nahrungsmittel
    Bekleidung
    Unterricht und Erziehung
    Freizeitgestaltung
    Taschengeld


    Der andere Elternteil leistet Barunterhalt durch zahlen eines Geldbetrages.
    lg
    edy

    Hallo Rosi,


    Zitat

    Nun verlangt mein Mann aus Rache von mir nachträglich Unterhaltszahlungen für den Sohn


    also nachträglichen Unterhalt bekommt er nur, wenn er dich durch


    z.B. einen RA " in Verzug" gesetzt hat und der notarielle Vertrag ungültig wäre.


    Hat er das nicht,kann er den "abgelaufenen" Unterhalt nicht nachfordern.


    Ansonsten könntest du ja auch deinen Unterhalt nachfordern.


    lg
    edy

    Hallo B1980,


    Wovon sollten dann die Mutter und das Kind leben?
    Mutter kann nicht arbeiten, weil sie sich um das Kind kümmern muss
    ( mindestens 3 Jahre).Kind kostet viel Geld.


    Sollte dann einfach der Steuerzahler dafür aufkommen?


    wenn's so leicht wäre.


    Zitat

    Hat man als Vater eigentlich irgendwelche Rechte/Möglichkeiten oder darf man ausschließlich bezahlen


    Du hast z.B. das Recht auf Umgang mit dem Kind.



    lg
    edy

    Hallo biene maya,


    Zitat

    Will kein Streit, kein Stress, nur unauffällig verschwinden und dass es den anderen nix kostet.


    Dann willst du doch sicher auch nicht,das die Allgemeinheit dafür auf-
    kommen muss.


    Frage bei Sozialamt, beim Jugendamt oder bei der ARGE nach.


    lg
    edy

    Hallo biene maya,


    Wenn du doch bei einem Freund unterkommst und seine Mutter pflegst,
    hast du doch keine Mietkosten.
    Und da du 400€ verdienst mit denen du doch auch ganz gut auskommen
    kannst,ist doch alles geregelt.
    Wenn das KInd bei deinem Ex bleibt und du keinen Unterhalt verlangst,
    können doch alle gut damit leben.
    Und du hast keinen Streit,Stress usw.



    lg
    edy

    Hallo Mahidi,


    Sind keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen, gilt folgendes:


    Wenn dein Freund die Scheidung einreicht, ist automatisch das


    Amtsgericht am Wohnort seiner Noch-Frau zuständig.


    Zitat

    d.h. hätte Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe.
    Aber wie sieht es aus mit der Wahl des Anwaltes?


    er kann den RA frei wählen.


    Zitat

    und er zwischendurch hin muss (das musste ich bei meinem öfter)


    Es wäre doch bestimmt auch telefonisch gegangen? Unterlagen per Post.


    lg
    edy

    Hallo acacia,


    Wenn du noch zur Schule gehst oder in Ausbildung bist,kann dein Vater
    noch Unterhalt für dich verlangen.



    Zitat

    das sie in islovenz geht

    ich nehme an hier geht es um
    deine Mutter?


    Sie kann nur Unterhalt zahlen wenn Sie leistungsfähig ist,d.h wenn Sie


    genug Geld verdient.


    lg
    edy

    Hallo bobokaminsky,


    Was zahlt denn der KV für die 2 Kinder die bei dir leben?


    Zitat

    Rückwirkend ab Februar 09 . Der Antrag wurde aber erst Oktober 09 gestellt .


    Ich würde sagen: zu zahlen wäre ab " in Verzug Setzung " d.h. ab Okt.09.


    Zitat

    Meine Anwältin ist selber ratlos


    Ist deine RA spezialisiert auf Familienrecht? Mich wundert diese Aussage.


    lg
    edy

    Hallo Dahli,


    Diese Frage hatte ich mir auch gestellt.
    Meine beiden waren zu diesem Zeitpunkt allerdings schon 15 +16/2
    Jahre alt.
    Meine Ex und ich waren uns einig das zum Wohl der Kinder diese selbst
    entscheiden können, bei wem sie leben wollen.


    Sie haben sich für mich entschieden.
    Also erst mal mit deiner Frau reden und das Wohl der Kinder immer vor
    Augen haben.


    Vielleicht können ja 2 bei dir und 2 bei deiner Frau wohnen.


    lg
    edy

    Hallo bamaz,


    grundsätzlich sind, wenn der Unterhaltsberechtigte bereits 18 Jahre alt ist,


    beide Eltern barunterhaltspflichtig.( Kindergeld wird hiervon abgezogen).


    Unterhalt kannst du natürlich nur zahlen,wenn du leistungsfähig bist, dies
    ist bei Hartz4 wohl nicht der Fall).


    Und ob die Tochter überhaupt noch unterhaltsberechtigt ist ( nach 2
    Ausbildungsabbrüchen) sollte ein Anwalt für Familienrecht prüfen.



    lg
    edy

    Hallo Colline,


    Zitat

    wie geht das weiter, wenn er sich dann scheiden lässt, ist er ja finanziell nicht mehr für mich zuständig, oder?


    Es wird geprüft ob dir ein Ehegattenunterhalt zusteht, und ob dein dann-ex


    leistungsfähig ist.


    siehe hier:
    In welcher Höhe Unterhalt nach der Scheidung zu zahlen?



    Zitat

    daß man als hartz 4 empfänger nicht mehr aus wohneigentum ausziehen muß


    Es können dann angemessene Leistungen bezahlt werden.


    lg
    edy

    Hallo Colline,


    bei einem Zugewinausgleich, steht dir wahrscheinlich die Hälfte des Wertes


    der Eigentumswohnung zu.


    D.h. du läßt dich von deinem Mann auszahlen.


    Oder die Wohnung wird verkauft und jeder bekommt die Hälfte.


    Wenn einer von euch beiden darin wohnt,steht dem anderen eine Miete zu.



    lg
    edy