Beiträge von edy

    Hallo Colline,


    Zitat

    wie geht das weiter, wenn er sich dann scheiden lässt, ist er ja finanziell nicht mehr für mich zuständig, oder?


    Es wird geprüft ob dir ein Ehegattenunterhalt zusteht, und ob dein dann-ex


    leistungsfähig ist.


    siehe hier:
    In welcher Höhe Unterhalt nach der Scheidung zu zahlen?



    Zitat

    daß man als hartz 4 empfänger nicht mehr aus wohneigentum ausziehen muß


    Es können dann angemessene Leistungen bezahlt werden.


    lg
    edy

    Hallo Colline,


    bei einem Zugewinausgleich, steht dir wahrscheinlich die Hälfte des Wertes


    der Eigentumswohnung zu.


    D.h. du läßt dich von deinem Mann auszahlen.


    Oder die Wohnung wird verkauft und jeder bekommt die Hälfte.


    Wenn einer von euch beiden darin wohnt,steht dem anderen eine Miete zu.



    lg
    edy

    Hallo geschaft 53,


    hat dein Mann evtl. noch eine Vollmacht über euer gemeinsames Konto?


    Ansonsten würde ich mit der Bank reden und evtl. beim Vorgesetzten
    beschweren.


    lg
    edy

    Hallo geschaft 53,


    Der RA deines Mannes kann dich auffordern,dein Konto offen zu legen.
    D.h. er kann Kontoauszüge von dir verlangen.
    Wer hat ihm denn Auskunft gegeben? die Bank?


    lg
    edy

    Hallo malie04,


    Anspruch auf das Auto hat keiner von euch beiden.


    Möglich wäre eine Einigung:


    derjenige der das Auto behält,zahlt dem anderen die Hälfte des Wertes für
    das Auto aus.


    Mit diesem Betrag kann sich der andere vielleicht ein kleineres gebrauchtes
    zulegen.
    Was ist mit dem Wohnungsinventar? usw.


    lg
    edy

    Hallo AJB,


    Also grob, würde ich erst mal die Brandversicherungswerte
    a) Vor der Ehe
    b)bei Scheidungsantrag


    vergleichen.( sehr grober Anhalts Wert).


    Kann sein dass das Haus gar keine Wertsteigerung hat, und somit
    würde Ihr Garnichts gehören.


    Aber man muss die gesamt Situation berechnen
    Ansonsten z.bhttp://www.familienrecht-heute.de/zugewinnausgleich/berechnung-zugewinnausgleich.html
    Genaueres bei einem Fachanwalt für Familienrecht ( lass dir einen guten
    empfehlen) ..
    edy

    Hallo AJB,


    Hier geht es um den Zugewinnausgleich,


    Man kann das Haus nicht getrennt sehen.


    Gerechnet wird folgendermassen:
    Anfangsvermögen:


    Was hattest du vor der Heirat? ( Wert des Hauses) Bausparvetrag(Wert?)
    Lebensversicherungen usw.usw.


    Was hatte deine Frau vor Ehe?



    Endvermögen:


    Was habt ihr beide beim Zugang des Scheidungsantrages?



    Die Differenz also der Zugewinn,wird geteilt.


    Wenn nur das Haus vorhanden wäre,würde nur eine evtl.Wertsteigerung
    geteilt.



    lg
    edy

    Hallo marionette,


    Besteht denn ein Titel wegen des Unterhalts ?


    Wenn ja,käme eine Pfändung in Frage.


    Würde zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen.(vorher Kosten
    klären).
    Evtl.wird dir Prozesskostenhilfe gewährt.


    Briefe an den KV, durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen.


    lg
    edy

    Hallo Arn69,


    Hier handelt es sich um den Zugewinn,


    wie hoch war der Wert des Hauses am Anfang eurer Ehe,und wie
    hoch ist der jetzige Wert?


    Der Unterschied ist der Zugewinn, und von diesem steht jedem die Hälfte
    zu.


    lg
    edy

    Hallo TomStorm,


    Es könnte durchaus Sinn machen erstmal Trennungsunterhalt zu
    verlangen.


    Verzichten kannst du auf alles, so lange du nicht irgendwelche Leistungen
    von Ämtern in Anspruch nehmen musst,denn ab diesem Zeitpunkt wäre
    die Abmachung nicht mehr gültig.



    lg
    edy

    Hallo Anton,


    Selbstbehalt für den Kindesunterhalt beträgt 900€.


    Unterhaltspflichtiger ist der Partner bei dem die Kinder nicht wohnen.


    Z.B.
    durchschnittliches Netto der letzten 12 Mt.= 1150€


    Kind 6 Jahre alt.


    Kindesunterhalt lt. DT = 364€ - halbes Kindergeld= 272€ (Unterhalt).


    1150-272€= 878€


    da aber ein Selbstbehalt von 900€ dem Kind gegenüber besteht, muss
    er nur 250€ bezahlen.


    Ihm könnte aber eine zusätzliche Arbeit zu gemutet werden, um den
    Mindestunterhalt leisten zu können.



    lg
    edy

    Hallo Tollepommes,


    nimm dir unbedingt einen RA für Familienrecht und erkundige dich ob


    dieser dann seine Arbeit auch ordentlich macht.( z.b. bei Bekannten).


    Nicht jeder der vorgibt er sei Fachanwalt,ist auch wirklich einer.


    lg
    edy

    Hallo Tollepommes,


    Die Miete müsstet du von dem Selbstbehalt (1000€) bezahlen.
    Wenn deine Frau den Mietvertrag mit unterschrieben hat,dann muss sie
    natürlich auch die Hälfte der Mietkosten tragen.


    Redet mit dem Vermieter über einen Mietaufhebungsvertrag,evtl.
    gibst du dem Vermieter einen Geldbetrag oder so und der Vertrag
    wird aufgehoben.



    lg


    edy

    Hallo Tollepommes,


    Der Kindesunterhalt beträgt lt.DT 349€ minus hälftiges Kindergeld = 259€


    Dann 2089-259=1830€, dein Selbstbehalt deiner Frau gegenüber ist 1000€


    es könnte also möglich sein das du 830 € an deine Frau bezahlen musst.


    Das Amt wird die Kosten nur übernehmen wenn bei dir nichts zu holen ist.


    Verzichten kann deine Frau auf deine Unterhaltszahlung nicht ( wenn sie
    Geld vom Amt will).


    Deine Frau muss wenn das Kind 3 Jahre alt ist, sich eigene Arbeit suchen,
    dann wird neu gerechnet.


    Mietvertrag:Gibt es hier einen Kündigungsausschluss?
    Wohnt ihr erst 6 Monate in der Wohnung?


    Dies ist natürlich nur ein grober Überschlag, genaueres ist nur bei
    mehr INFO möglich.


    lg
    edy