Hallo Colline,
Zitatwie geht das weiter, wenn er sich dann scheiden lässt, ist er ja finanziell nicht mehr für mich zuständig, oder?
Es wird geprüft ob dir ein Ehegattenunterhalt zusteht, und ob dein dann-ex
leistungsfähig ist.
siehe hier:
In welcher Höhe Unterhalt nach der Scheidung zu zahlen?
Zitatdaß man als hartz 4 empfänger nicht mehr aus wohneigentum ausziehen muß
Es können dann angemessene Leistungen bezahlt werden.
lg
edy