Beiträge von edy
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Hallo susannfi,
würde hier einfach mal anrufen,die können dich evtl.beraten oder
weitervermitteln.
lg
edy -
Hallo RB29,
ZitatKauft sich X von seinem Ersparten vor der Ehe alleinig ein Haus, bliebe es auch nach einer evtl. Scheidung seins ohne dass er auszahlen muss?
X muß hier nicht auszahlen.
ZitatErwirbt X in der Ehe das Haus vom alleinigen Geld, muss er dann im Falle der Trennung zahlen?
Wenn das Geld nachweislich aus der Zeit vor der Ehe stammt,dann steht
x dieses Geld auch nach der Scheidung zu.Wenn das Geld jedoch während der Ehe von einem Partner verdient wurde,
oder von beiden,dann gehört es ja beiden,und muß geteilt werden.Dies ist nur Sinngemäß,und eine grobe Wiedergabe .
Die ganzen Zusammenhänge sind in einem Forum nicht zu erklären.hier ein Link:
Ich würde hier einen Notar ( der sich in Zugewinnausgleich) auskennt empfehlen.
lg
edy -
Hallo RB29,
Zu 1):
Beim Zugewinnausgleich fließt der Wert des Hauses in das Anfangsvermögen
und in das Endvermögen der Partei.( es wird also nur ein möglicher Zugewinn
gewertet).zu 2):
Das Haus wird beiden ins Endvermögen eingestellt ( weil das Geld aus ge-
meinsamen Einkommen(Haushaltseinkommen) bezahlt) wurde,wird also geteilt.Wenn aber das Geld für das Haus aus 2) schon vor der Ehe vorhanden war,
oder durch Schenkung von Eltern usw. dann dürfte sich das bei der Teilung
nicht bemerkbar machen.
Ist vielleicht etwas kopliziert ?!!lg
edy -
Hallo msonline,
ZitatWir haben übrigens bei der Scheidung keine Unterhaltsregelung getroffen
Für den Kindesunterhalt braucht ihr keine Unterhaltsregelung das kann
man von der DT ablesen.Wenn es für den Ehegattenunterhalt keinen -Titel- gibt,ist die
Frage ob du den z.Zt. überhaupt bezahlen mußt?Ansonsten schließe ich mich Alexandra an.
würde mal googeln unter Ehegattenunterhalt.
lg
edy -
Hallo Ironeagle,
wie hoch ist der Verdienst deiner Frau?lg
edy -
Hallo TiTo,
Warum bezahlt er denn 900€ Unterhalt?
Laut DT müßte er doch weniger bezahlen.
Wie hoch ist denn das durschnittliche Netto-Einkommen der letzten 12
Monate + Urlaubsgeld+Weihnachsgeld+Steuerrückerstattung?Diesen Betrag siehe D-Tabelle für jedes Kind abzüglich 1/2 Kindergeld.
Das sind bei 2 Kindern 170€
Thema 2 Job:
So lange er den Betrag lt.Tabelle zahlt,ist nichts mit 2 Job.Evtl.beim Jugendamt beraten lassen ( erstmal telefonisch).
lg
edy -
Hallo raklie,
Wenn euch nachdem dein Partner den vollen Betrag für
seine Kinder als Unterhalt zahlt nicht mehr genug Geld zum leben habt,
dann sieht die Sache anders aus.Aber woher soll die Arge wissen ob dein Partner nicht ein "Großverdiener" ist?
Deshalb müßt ihr Auskunft geben.
lg
edy
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Hallo raklie ,
Wenn die Ex Leistungen vom Amt bezieht, muss Sie den gesamt möglichen Unterhalt von deinem Partner fordern.
Absprachen unterhalb sind nicht möglich.
Sie kann doch nicht auf Geld verzichten was ihr zusteht,und dann dies
vom Staat einfordern.
Und hier in diesem Fall doppelt kassieren.Das Amt verlangt die Auskunft,damit solche Absprachen nicht statt-
finden können.lg
edy -
Hallo Ron0815,
Trennungsunterhalt muß immer gezahlt werden.
Grobe Rechnung ist folgende:
Differenz zwischen dem durchschnittlichen EK der letzten 12 Mt. +
Urlaubs-,Weihnachtsgeld+ Steuerrückerstattung und dem Einkommen deiner Frau (hier auch Durchschnitt ) geteilt durch 2=?und dies ist als Ausgleich zu zahlen.
Du hast allerdings einen Selbstbehalt deiner Frau gegenüber von 1000€.
ZitatMacht es einen Unterschied bezüglich der Höhe des Unterhaltes ob ich jetzt, wo sie noch ein regelmäßiges Einkommen hat, sofort den Beginn des Trennungsjahres aktenkundig mache oder ist es irrelevant?
Das wirst du nicht steuern können,ab dem Zeitpunkt wo du "in Verzug" gesetzt wirst ( z.B. Schreiben vom RA deiner Frau )wird "verhandelt".
lg
edylg
edy -
Hallo Libertine,
Als wenn ihr euch scheiden lassen wollt,müßt ihr erstmal 12 Mt.
"getrennt" leben.Dann die Scheidung bei einem RA einreichen.
In dieser Trennungszeit muß Trennungsunterhaltgezahlt werden ,
Vorraussetzung das einer von euch "Leistungsfähig" ist.Deinem Noch-Ehemann kann ein Job zugemutet werden.
Der Trennungsunterhalt ist abhänging von deinem Einkommen( oder seinem).
Zugewinn kann nur verteilt werden,wenn auch vorhanden.
Also wie hoch ist dein Einkommen ?
lg
edy -
Hallo schrauberin,
deinen Angaben zu folge,bist du nun ca.24 Jahre alt.
Unterhalt könnte dir nur zustehen wenn du noch in einer Ausbildung
bist.
lg
edy -
Hallo Marvin,
ZitatJetzt ist die neue DüTa erschienen. Mit den Zahlungen laut Titel von 2008 (110%) komme ich mit dem errechneten Einkommen von knapp unter 1800,-- € weniger 2 x 377,--€ auf einen mir übrigbleibenden Betrag von 1050,--€ . Der Bedarfkontrollbetrag wird unterschritten
es kommt nicht auf den Bedarfkontrollbetrag an, sondern auf den
Selbstbehalt,und der ist gegenüber minderjährigen Kindern 900€.lg
edy -
Hallo querida,
Ich würde dir dringend empfehlen, einen Termin beim Jugendamt zu machen.
Ruf heute noch an.
Dort zeigt man dir Möglichkeiten auf, wie es weitergehen kann.
Vorerst muß dein Mann noch nicht davon erfahren.
Den Anwalt würde ich mir vorerst "aufsparen". weil teuer.
Jugendamt kann weiter helfen.
lg
edy -
Hallo MadameMina ,
Wenn ein Haus vorhanden ist usw.sollte die Frau sich mal von einem
guten Anwalt für Familienrecht beraten lassen.Im Trennungsjahr ( wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten kann,steht ihr
auf jeden Fall Unterhalt zu ).Ob der Mann zahlen will ist eine andere Sache.
Sie sollte auf einen vorzeitigen Zugewinnausgleich bestehen.
Also erstmal Beratungstermin beim Anwalt und die Chancen ausloten.
lg
edy -
Hallo ulika,
Was ist mit dem Zugewinnausgleich ? Ist Vermögen vorhanden (Haus,Auto,
Wertpapiere,Lebensversicherungen,Sparkonto? ).Solltet ihr geschieden sein und dein Mann stirbt,dann wird eure Tochter
erben.Vielleicht kann Sie dich dann etwas unterstützen?
lg
edy -
Hallo licka19,
Am einfachsten wäre es, wenn du beim zuständigen Amtsgericht(Familien-
gericht) anrufen würdest.Tel.Nr.steht auf Scheidungssache.
Bei uns am Familiengericht sind die Leute sehr nett und geben Auskunft.Aber warum willst du denn den Termin verschieben ?
Meine Meinung ist,das deinem Mann kein Unterhalt zusteht.
Warum verlangst du keinen Zugewinnausgleich?
Wurde das auch im Ehevertrag vereinbart ?lg
edy -
Hallo Larun2710,
Unterhaltszahlung an Kinder und Düsseldorfer Tabelle
Aber bedenke, es sind beide auch deine Kinder.
lg
edy -
Hallo Licka19,
Wenn dein Mann Unterhalt von dir einfordert,dann wirst du erstmal
ein Schreiben von seinem Anwalt bekommen.Aberw enn im Ehevertrag der Unterhalt ausgeschlossen wurde,dann kann
er auch keinen fordern.
Was ist mit dem Zugewinn? Wurde der auch ausgeschlossen ?, sonst
würde dir noch einiges zu stehen.[QUOTE dass ich ihm während des Ehe schon immer ausgenutzt habe (was überhaupt nicht stimmt).
][/QUOTE]Ausnutzen ist kein Verbrechen,bleib also gelassen.
lg
edy -
Hallo larun 2710,
Wieviel Kinder hast du (bist du der leibliche Vater) ?
Wie alt sind diese ?
Wo wohnen diese ( bei dir oder bei der EX ) ?
Wie hoch ist dein durchschnittliches Nettoeinkommen plus Urlaubsgeld
plus Weihnachtsgeld plus Steuerrückerstattung alles zusammen durch 12)Mit "eheprägend" hat Kindesunterhalt nichts zu tun.
lg
edy