Hallo larun2710,
um welchen Unterhalt geht es denn hier eigentlich?
Kindesunterhalt ?
Trennungsunterhalt ?
nachehelicher Unterhalt ?
lg
edy
Hallo larun2710,
um welchen Unterhalt geht es denn hier eigentlich?
Kindesunterhalt ?
Trennungsunterhalt ?
nachehelicher Unterhalt ?
lg
edy
Hallo Bellavista,
O.k. ist erst eine Woche her,die Trennung.
Setz du dich doch mal für deine Tochter mit dem JA in Verbindung( frag doch
mal telefonisch nach).
Und dann geht ihr vielleicht zusammen zum JA,je früher desto besser.
lg
edy
Hallo Bellavista,
ich sagte bereits: erste Anlaufstelle Jugendamt.Da werden viele offene
Fragen geklärt.
ZitatIch bin aber sicher, der wird alles unter den Tisch fallen lassen, was möglich ist: Überstunden, Spesen, Tankkarte etc. Sein Grundgehalt ist nicht sehr hoch und was ist dann, wenn meine Tochter wirklich kaum Unterhalt bekommt? Wer ist dann zuständig???
Alles was in der Lohn/Gehaltsbescheinigung steht kann er nicht unter den
Tisch fallen lassen.
Ab dem Zeitpunkt,wo er Post vom Anwalt deiner Tochter bekommt,gerät
er in "Verzug" d.h. muss er Unterhalt nachzahlen.
Vorerst erstmal Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen,das Amt wird sich diese Leistung beim Nochehemann zurückholen.
Wieso weiß der Anwalt deiner Tochter das nicht?
lg
edy
Hallo Monika,
Wenn Anwalt,dann zuerst ein Beratungsgespräch und nachfragen ob
überhaupt Chancen bestehen.
Gehe unbedingt zu einem RA für Familienrecht.
( Vorher fragen was die Beratung kostet).
Wenn der RA sich der Sache annimmt, dann sind die Kosten vom Streit-
wert abhängig.
Frage nach was jeder: du und dein Nochehemann bezahlen müßt.
Bei mir war der Streitwert 16000€ ,raus kam nichts,aber die Kosten beliefen
sich auf ca.5500€, für jeden die Hälfte.
lg
edy
Hallo Nora,
ZitatHallo so jetzt habe ich den Zugewinn beantragt
Wo hast du denn den Zugewinnausgleich beantragt ?
Wenn bei einem Rechtsanwalt dann kann der dich doch bestens
beraten.
Zitatund was ist mit den Mieteinnahmen
Mieteinnahmen sowie Einnahmen aus der Firma ( Gewinn) sind nur für
den Trennungsunterhalt oder für den Nachehelichen Unterhalt von
Bedeutung, aber nicht für den Zugewinn.
lg
edy
Hallo Bellavista,
Erste Anlaufstelle ist das zuständige Jugendamt.
Hier wird geklärt was mit Unterhalt ( für die Kinder ) und Umgangsrecht ist, usw.
Wenn die Tochter dann noch einen Rechtsanwalt braucht,
kann Sie evtl. Beratungshilfe oder Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Wird Ihr aber alles beim Jugendamt erklärt.
lg
edy
Hallo Toni,
bezahlst du den Unterhalt für deine Frau oder für dein Kind?
edy
Hallo Franz,
stelle doch einfach,deine weiteren Fragen unter:
Thema anzeigen - Unterhalt Stiefvater / Kind lebt beim KV
Ich bin in verschiedenen Foren unterwegs,bin der Meinung bei sind
im Moment mehr Fachleute gern bereit Auskunft zu geben als in anderen Foren.
Die Mods dieses Forums werden mir verzeihen.
lg
edy
Hallo Franz,
http://www.treffpunkteltern.de…aa56825a376eafb20b71a27be
denke mal das hier schon Leute mit Sachverstand geantwortet haben.
lg
edy
Hallo Dimannia,
Die Allgemeine Sozialberatung der Caritas nimmt mit ihrem generalistischen Handlungsansatz im komplexen System vernetzter sozialer Hilfen eine koordinierende Steuerungsfunktion nach dem "Hausarztprinzip" wahr.
Menschen ...
in persönlichen Konflikten
in finanziellen Schwierigkeiten
mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
ohne festen Wohnsitz
denen die Decke auf den Kopf fällt
die nicht mehr Ein noch Aus wissen
also einfach mal Allgemeine Sozialberatung der Caritas
anklicken.
lg
edy
Hallo Bambini,
Ich würde sagen:
die Tochter bekommt Unterhalt von Ihrem leiblichen Vater.
Der Frau steht Trennungsunterhalt durch den 2. Mann zu.
lg
edy
Hallo Flashking,
hast du schon mal nachgedacht das Du der Vater der beiden
Jungs 3und 4 Jahre bist ?
Den beiden schuldest Du Unterhalt,wenn dein Einkommen nicht reicht
( dein Selbstbehalt ist 900€) kann dir ein zweiter Job zugemutet werden.
Warum bezahlt der Vater der Kinder deiner Freundin keinen Unterhalt ?
lg
edy
Hallo Nora,
Sofort zur Bank und Geld vom gemeinsamen
Sparkonto abheben ( mit der Bank besprechen ) und auf ein neues Konto
einzahlen.( Geld nur sichern--nicht ausgeben ).
Wann wurden die 2 Häuser erworben, in eurer Ehezeit oder hat die
dein Mann schon vor der Ehe gehabt?
Habt Ihr Kinder ?
Bekommst du Trennungsunterhalt?
lg
edy