Hallo Bambini,
Ich würde sagen:
die Tochter bekommt Unterhalt von Ihrem leiblichen Vater.
Der Frau steht Trennungsunterhalt durch den 2. Mann zu.
lg
edy
Hallo Bambini,
Ich würde sagen:
die Tochter bekommt Unterhalt von Ihrem leiblichen Vater.
Der Frau steht Trennungsunterhalt durch den 2. Mann zu.
lg
edy
Hallo Flashking,
hast du schon mal nachgedacht das Du der Vater der beiden
Jungs 3und 4 Jahre bist ?
Den beiden schuldest Du Unterhalt,wenn dein Einkommen nicht reicht
( dein Selbstbehalt ist 900€) kann dir ein zweiter Job zugemutet werden.
Warum bezahlt der Vater der Kinder deiner Freundin keinen Unterhalt ?
lg
edy
Hallo Nora,
Sofort zur Bank und Geld vom gemeinsamen
Sparkonto abheben ( mit der Bank besprechen ) und auf ein neues Konto
einzahlen.( Geld nur sichern--nicht ausgeben ).
Wann wurden die 2 Häuser erworben, in eurer Ehezeit oder hat die
dein Mann schon vor der Ehe gehabt?
Habt Ihr Kinder ?
Bekommst du Trennungsunterhalt?
lg
edy