Hallo Nora,
ZitatHallo so jetzt habe ich den Zugewinn beantragt
Wo hast du denn den Zugewinnausgleich beantragt ?
Wenn bei einem Rechtsanwalt dann kann der dich doch bestens
beraten.
Zitatund was ist mit den Mieteinnahmen
Mieteinnahmen sowie Einnahmen aus der Firma ( Gewinn) sind nur für
den Trennungsunterhalt oder für den Nachehelichen Unterhalt von
Bedeutung, aber nicht für den Zugewinn.
lg
edy