Hallo,
Dann wäre ihr Endvermögen vielleicht schon gepfändet und sie würde beim Zugewinnausgleich noch meine Hälfte zur Hälfte erhalten?
Besprich das mit deinem Anwalt.
Du hast die Möglichkeit einen vorgezogenen Zugewinnausgleich zu fordern. Stichtag evtl. Tag der Trennung.
edy