Hallo Pallmall,
bestand in der Zeit, für die du nun nachzahlen sollst ein Titel ?
Kindesunterhalt ist i,d,R. steuerlich nicht absetzbar.
ZitatFalls du keinen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind hast, kannst du gezahlten Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen. Kindesunterhalt ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
edy