Beiträge von edy

    Hallo Michael,


    Bei einer siebzehnjährigen: Nettoeinkommen minus 100€ ( Arbeitsaufwandspauschale) /2 also: 520-100=420/2= 210€ anrechenbar.


    Bedenke aber, dass die Tochter nicht zur Arbeit verpflichtet werden kann ( sie könnte die Arbeit aufgeben).


    Ab 18 wird neu gerechnet.


    Schön dass du einerseits den Führerschein zahlst, andererseits aber ihr Einkommen anrechnen willst? verzichte auf die Anrechnung und lass sie den Führerschein selbst zahlen?


    edy

    Hallo LilaLaune,


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht seinem Antrag folgen könnte.


    Er hat doch zunächst die Möglichkeit mit dem betreuten Umgang.


    Er muss nachweisen ob er dies zunächst auf "die Reihe" bekommt?


    edy

    Hallo,


    Und was ist mit seinem Sohn? Könnte ihm deswegen eine größere Wohnung zustehen, damit er ihm was bieten kann?


    Man liest sehr oft von getrennt lebenden Vätern, dass ihnen eine Wohnung zugemutet wird, in der es keine Kinderzimmer gibt.


    Viele Väter zahlen Unterhalt bis zum Selbstbehalt, haben also kein Geld um den Kindern etwas bieten zu können.


    Der Sohn ( stellvertretend die Mutter), bekommt Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.


    edy

    Hallo Connor,


    der Sohn bekommt also 613€/mtl. ? ist das richtig?


    Die Unterhaltsberechnung ( unverbindlich) :


    Bedarf (bei eigener Wohnung ) 860€ minus BAFöG=613€ =247€ minus Kindergeld= 219€= zu zahlender Unterhalt 28€


    Wo steht im Bescheid, was du laut BAFöG-Amt zahlen sollst?


    edy

    Hallo,

    Nun wurde ich aufgefordert durch das BAföG Amt alles offen zu legen. Ich habe alles ausgefüllt, meine Exfrau ist Rentnerin, dass ihm 800 € Bafög zusteht und ich ihm 200 € zahlen muss. Nach Rücksprache mit dem Amt wurde mir mitgeteilt, dass ich die 200 € nicht zahlen muss,

    Der Sohn mit eigener Wohnung hat einen gesamt Bedarf von 860€ ( wie Gaus schon schrieb), davon geht das volle KG und das volle BAfÖG ab. Du musst also keinen Unterhalt mehr zahlen. Lass dir den BAFöG-Bescheid vorlegen.


    edy

    Hallo,


    Da die Fragestellerin die Einkommenssteuerbescheinigungen und nicht etwa die Einkommensabrechungen als Berechnungsgrundlage nahm, hat der Vater wohl kaum zu viel gezahlt.

    Zitat von aus dem Netz

    Das Finanzamt erkennt für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte pro Arbeitstag jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke als Fahrtkosten an,

    Im Unterhaltsrecht wird mit der Fahrtstrecke hin und zurück gerechnet.


    Kreditkosten tauchen meist nicht in der Einkommensteuer auf ? .


    edy

    Hallo Benny82,


    ich würde beiden den Urlaub gönnen.


    Du kannst ihr doch eine Vollmacht schreiben ?


    Ich war oft mit meinen Kindern (ohne die Mutter) in Urlaub, hatte nie eine Vollmacht dabei.


    edy

    Hallo DirkH,


    deiner Ex gehört die Hälfte vom Haus, sie kann also für ihren Teil des Hauses Nutzungsentschädigung von dirfordern.


    Zahlt ein Partner Kindesunterhalt? ( könnte bei größeren Einkommenunterschieden anfallen) .


    .


    edy

    Hallo Kfroel1,


    Du hast dafür gesorgt dass der Umgang Vater-Kind erschwert wurde.


    Nun sorgt der Vater dafür, dass auch du eine kürzere Fahrtstrecke ( wie vereinbart) hast. Ich wäre einfach dankbar dafür.


    edy

    Hallo,


    Ok also wenn der uvsatz 232€ ist und ich 165€bezahle steht im 67€ uv zu?da ja Unterhalt zahle was ich finanziell kann,muss der Differenz Betrag dann auch irgendwann von mir zurück gezahlt werden?


    Wenn du nachweislich zum Zeitpunkt des Unterhaltsvorschusses nicht leistungsfähig bist/warst , dann musst du nichts zurück zahlen.


    edy

    Hallo Palme,


    Ich hatte schon verher Bedenken dass das nicht klappt aber ich wollte nichts unversucht lassen und dem Vater und dem Kind das Recht geben auf regelmäßigen Kontakt, anstatt alle zwei Wochen, ein Wochenende.


    Bei der Gestaltung der Umgangszeiten habt ihr freie Wahl.


    Ob du für Zeiten von Dienstreisen des Vaters einspringen kannst, hängt wesentlich von deinen beruflichen Verpflichtungen ab.


    Alles andere ist Verhandlungssache.


    Hat dann ein solches Modell Sinn, wenn ich immer wieder einspringen muss?


    Wie oft ist dies der Fall, wie lange der jeweilige Zeitraum ?


    Natürlich steht dir auch eine Planbarkeit von Beruf und Freizeit zu.


    Ich würde dem WM unbedingt eine Chance geben. Was sagt der Sohn dazu ?


    edy

    Hallo Melisse,


    So langsam kommen verschieden Zweifel auf:


    Kommen die Schreiben wirklich von einem Fachanwalt für Familienrecht?


    Würde ihm mitteilen, dass die Einkommen der Eltern nicht addiert werden, und fragen, was mit der Bereinigung deines Einkommen ist?


    edy

    Hallo,


    Das zusammenge-

    rechnete Einkommen der Eltern von 3.950,00 € ist der Berechnung des Kindesun-

    terhalts zugrunde zu legen.

    geht es hier um das Netto ( zusammen beider Eltern), oder um das bereinigte Netto (beider Eltern).


    Zusammen gerechnet werden die Einkommen beider Eltern nur, wenn der Unterhaltsberechtigte über 18 Jahre alt ist, oder wenn ein Wechselmodell vorliegt.


    edy