Morgen TK,
könnte es auch sein, dass der Verdienst der Tochter überobligatorisch ist, also nicht angerechnet wird?
ja , das könnte auch sein.
edy
Morgen TK,
könnte es auch sein, dass der Verdienst der Tochter überobligatorisch ist, also nicht angerechnet wird?
ja , das könnte auch sein.
edy
Hallo Michael,
Bei einer siebzehnjährigen: Nettoeinkommen minus 100€ ( Arbeitsaufwandspauschale) /2 also: 520-100=420/2= 210€ anrechenbar.
Bedenke aber, dass die Tochter nicht zur Arbeit verpflichtet werden kann ( sie könnte die Arbeit aufgeben).
Ab 18 wird neu gerechnet.
Schön dass du einerseits den Führerschein zahlst, andererseits aber ihr Einkommen anrechnen willst? verzichte auf die Anrechnung und lass sie den Führerschein selbst zahlen?
edy
Hallo LilaLaune,
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht seinem Antrag folgen könnte.
Er hat doch zunächst die Möglichkeit mit dem betreuten Umgang.
Er muss nachweisen ob er dies zunächst auf "die Reihe" bekommt?
edy
Hallo,
Und was ist mit seinem Sohn? Könnte ihm deswegen eine größere Wohnung zustehen, damit er ihm was bieten kann?
Man liest sehr oft von getrennt lebenden Vätern, dass ihnen eine Wohnung zugemutet wird, in der es keine Kinderzimmer gibt.
Viele Väter zahlen Unterhalt bis zum Selbstbehalt, haben also kein Geld um den Kindern etwas bieten zu können.
Der Sohn ( stellvertretend die Mutter), bekommt Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.
edy
Hallo Connor,
der Sohn bekommt also 613€/mtl. ? ist das richtig?
Die Unterhaltsberechnung ( unverbindlich) :
Bedarf (bei eigener Wohnung ) 860€ minus BAFöG=613€ =247€ minus Kindergeld= 219€= zu zahlender Unterhalt 28€
Wo steht im Bescheid, was du laut BAFöG-Amt zahlen sollst?
edy
Hallo Connor.
wie viel BAFöG bekommt er denn ?
Ja, den Bescheid kannst du gerne mal hochladen.
edy
Hallo,
Nun wurde ich aufgefordert durch das BAföG Amt alles offen zu legen. Ich habe alles ausgefüllt, meine Exfrau ist Rentnerin, dass ihm 800 € Bafög zusteht und ich ihm 200 € zahlen muss. Nach Rücksprache mit dem Amt wurde mir mitgeteilt, dass ich die 200 € nicht zahlen muss,
Der Sohn mit eigener Wohnung hat einen gesamt Bedarf von 860€ ( wie Gaus schon schrieb), davon geht das volle KG und das volle BAfÖG ab. Du musst also keinen Unterhalt mehr zahlen. Lass dir den BAFöG-Bescheid vorlegen.
edy
Hallo,
Da die Fragestellerin die Einkommenssteuerbescheinigungen und nicht etwa die Einkommensabrechungen als Berechnungsgrundlage nahm, hat der Vater wohl kaum zu viel gezahlt.
Zitat von aus dem NetzDas Finanzamt erkennt für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte pro Arbeitstag jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke als Fahrtkosten an,
Im Unterhaltsrecht wird mit der Fahrtstrecke hin und zurück gerechnet.
Kreditkosten tauchen meist nicht in der Einkommensteuer auf ? .
edy
Hallo Marta,
was viele nicht wissen: die Düsseldorfer Tabelle zeigt die bereits
"bereinigten" Nettoeinkommen an. Wenn ihr also nur nach dem Netto das auf
dem Gehaltszettel steht gegangen seid, dann hat er evtl zu viel gezahlt.
edy
Hallo Benny,
Es geht mir nur einfach darum das sie sich auch an Richtlinien zu halten hat.
dann lass vom Familiengericht die Richtlinien festlegen.
Ich sehe hier von der Mutter keinen schwerwiegenden Vestoß.
edy
Hallo Benny82,
ich würde beiden den Urlaub gönnen.
Du kannst ihr doch eine Vollmacht schreiben ?
Ich war oft mit meinen Kindern (ohne die Mutter) in Urlaub, hatte nie eine Vollmacht dabei.
edy
Hallo DirkH,
deiner Ex gehört die Hälfte vom Haus, sie kann also für ihren Teil des Hauses Nutzungsentschädigung von dirfordern.
Zahlt ein Partner Kindesunterhalt? ( könnte bei größeren Einkommenunterschieden anfallen) .
.
edy
Hallo Kfroel1,
Du hast dafür gesorgt dass der Umgang Vater-Kind erschwert wurde.
Nun sorgt der Vater dafür, dass auch du eine kürzere Fahrtstrecke ( wie vereinbart) hast. Ich wäre einfach dankbar dafür.
edy
Hallo,
Ok also wenn der uvsatz 232€ ist und ich 165€bezahle steht im 67€ uv zu?da ja Unterhalt zahle was ich finanziell kann,muss der Differenz Betrag dann auch irgendwann von mir zurück gezahlt werden?
Wenn du nachweislich zum Zeitpunkt des Unterhaltsvorschusses nicht leistungsfähig bist/warst , dann musst du nichts zurück zahlen.
edy
Hallo Palme,
Ich hatte schon verher Bedenken dass das nicht klappt aber ich wollte nichts unversucht lassen und dem Vater und dem Kind das Recht geben auf regelmäßigen Kontakt, anstatt alle zwei Wochen, ein Wochenende.
Bei der Gestaltung der Umgangszeiten habt ihr freie Wahl.
Ob du für Zeiten von Dienstreisen des Vaters einspringen kannst, hängt wesentlich von deinen beruflichen Verpflichtungen ab.
Alles andere ist Verhandlungssache.
Hat dann ein solches Modell Sinn, wenn ich immer wieder einspringen muss?
Wie oft ist dies der Fall, wie lange der jeweilige Zeitraum ?
Natürlich steht dir auch eine Planbarkeit von Beruf und Freizeit zu.
Ich würde dem WM unbedingt eine Chance geben. Was sagt der Sohn dazu ?
edy
Ihr Anwalt ist eigentlich für Verkehrsrecht zuständig.
Hallo,
Melisses Partner ist anwaltlich vertreten. Melisse sollte diesen seine Arbeit machen lassen und sich dort nicht reinhängen,
Habe nichts vön persönlich geschrieben!
edy
Hallo Melisse,
So langsam kommen verschieden Zweifel auf:
Kommen die Schreiben wirklich von einem Fachanwalt für Familienrecht?
Würde ihm mitteilen, dass die Einkommen der Eltern nicht addiert werden, und fragen, was mit der Bereinigung deines Einkommen ist?
edy
Hallo,
Das zusammenge-
rechnete Einkommen der Eltern von 3.950,00 € ist der Berechnung des Kindesun-
terhalts zugrunde zu legen.
geht es hier um das Netto ( zusammen beider Eltern), oder um das bereinigte Netto (beider Eltern).
Zusammen gerechnet werden die Einkommen beider Eltern nur, wenn der Unterhaltsberechtigte über 18 Jahre alt ist, oder wenn ein Wechselmodell vorliegt.
edy
Hallo Snowfall,
Keine Ahnung wie lange deine Bald-EX die letzten 2 Jahre "zusammenhängend" gearbeitet hat?
Ihr würde evtl. Arbeitslosengeld (1) zustehen?
Dieses Geld würde in die Berechnung des Ehegattenuntehalts mit einfließen.
edy