Hallo Snowfall,
Keine Ahnung wie lange deine Bald-EX die letzten 2 Jahre "zusammenhängend" gearbeitet hat?
Ihr würde evtl. Arbeitslosengeld (1) zustehen?
Dieses Geld würde in die Berechnung des Ehegattenuntehalts mit einfließen.
edy
Hallo Snowfall,
Keine Ahnung wie lange deine Bald-EX die letzten 2 Jahre "zusammenhängend" gearbeitet hat?
Ihr würde evtl. Arbeitslosengeld (1) zustehen?
Dieses Geld würde in die Berechnung des Ehegattenuntehalts mit einfließen.
edy
Hallo,
Zutreffend beträgt der Bedarfskontrollbetrag der 2. Einkommensgruppe 1400 €.
Allerdings wird der Bedarf des gemeinsamen Kindes korrekt aus der Summe der Einkommen beider Elternteile ermittelt und dann anteilig auf beide Elternteile verteilt.
Bleibt dann der Bedarfskontrollbetrag nicht erhalten, erfolgt eine Rückstufung in der Einkommensgruppe.
das gemeinsame Kind ist 12 ?
Trotha , lies deine Konversation (PN).
edy
Hallo Smitty,
Dein Selbstbehalt ist 1160€
ZitatGgü. nicht privilegierten Volljährigen Kindern liegt der Selbstbehalt bei 1.400 Euro,
Die Düsseldorfer T. zeigt nicht das Netto-EK, sondern das bereinigte Netto-EK an.
Alles was bereinigt über 1160€ liegt, kann für den Kindesunterhalt herangezogen werden.
edy
Hallo Trotha,
lies bitte mal deine "Koversation" hier im Forum.
edy
Hallo lurchi,
Timekeeper, ich weiß zwar nicht warum hier links nicht gerne gesehen werden, schließlich sind sie praktisch und hilfreich, aber dann solltet ihr sie Technisch unterbinden.
es steht doch in den Forenregeln.
4) Links: es wird den Mitgliedern untersagt Verlinkungen zu anderen Foren, so wie z.B. Links die auf die Homepage eines dieses Forum konkurrierenden Anwaltes, zu setzen. Verlinkungen auf Bundesveröffentlichungen zum Thema Familienrecht sind erlaubt-
Das Moderatoren Team muss hier des öfteren Links zu Anwälten, und auch sonstigen Unternehmen löschen.
Besonders ausländische Unternehmen, wollen gerne ein Forum als Werbe-platform nutzen.
Hier erhält jeder kostenlose Hilfe ( wir sind ein Laienforum), Werbung für Jedermann ist hier aber nicht erlaubt.
edy
Admin
Hallo Thomas,
Hat deine Bald-Ex-Frau ein eigenes Einkommen ?
Habt ihr Kinder?
Sind eure Einkommen in der Höhe sehr unterschiedlich ?
Eine Verrechnung der Mietschulden wird m.E. nicht gehen.
edy
Hallo Thomas,
ob wer dem anderen Unterhalt zahlen muss, kommt auf das jeweilige Einkommen an.
edy
Hallo MrKnitler,
zu deiner Frage gibt es unterschiedliche Antworten/Auslegungen.
lies bitte selbst :
google:" studentenjob überobligatorisch unterhalt"
https://www.google.com/search?…ByAEIwAEB&sclient=gws-wiz
edy
Hallo Gina16,
"viel Text".
Warum soll dein Partner die Trennung voranbringen? stelle doch du einen Scheidungsantrag.
Es ist zu klären ob der Tochter noch Unterhalt zusteht.
Je mehr Unterhalt er an die Tochter zahlen muss, je weniger wird er an dich zahlen können.
Ab wann ist ein Verkauf des gemeinsamen Hauses an den Ehepartner sinnvoll?
Ihr steht beide zu 50:50 im Grundbuch ?
edy
Es muss nicht nur aus den Köpfen der Mütter raus. Auch aus den Köpfen von Verfahrensbevollmächtigten, Richtern, Umgangspflegern, Gutachtern, Jugendämtern...
wer schrieb hier "es muss aus den Köpfen der Mütter raus? ".
edy
Dein ausschweifendes Fabulieren geht wie so oft am Thema vorbei.
wir wollen aber uns alle gegenseitig respektieren ?
edy
edy nein weil er NIE seine wirklichen Einkünfte oder Einkommenssteuererklärung abgeben hat,trotz Anwalt .
ab 18 muss aber dein Einkommen in die Berechnung mit einfließen-
edy
und anteilig hälftig 142,25€ ( ich leiste meinen Teil in Naturalform) ab 18 .
das Einkommen beider Elterteile wurde addiert?
edy
Hallo ,
Der ..... reagiert 0. Jemand ne Idee was ich unternehmen kann außer Polizei ( Strafantrag ist gestellt) ?
dafür gibt es doch den Titel, der kann doch vollstreckt werden (aber immer Vorsicht).
edy
Hallo Schnippi,
bestand ein Titel/Jugendamtsurkunde ?
war der/die auf das 18 Lebensjahr beschränkt?
edy
Hallo,
Wenn die Mutter sich nach der Scheidung entschließt, verkürzt zu arbeiten, muss sie eben mit diesem Einkommen leben, mithin eben mit den benannten 1200 €.
Es kommt doch m.E. darauf an, ob das Kind wirklich noch zusätzliche Betreuung braucht. Dann wäre es allerdings Betreuungsunterhalt.
Wir wissen nicht wie die Arbeitszeit der Mutter in der Ehe war, die Mutter möchte z.Zt. ihre Arbeitszeit auf halbtags beschränken?. Der Vater fordert eine höhere Arbeitszeit.
edy
Hallo Melisse,
Ich würde erstmal ausrechnen, wie hoch der nacheheliche Unterhalt ausfallen würde ?
edy
Hallo,
wenn das Kind mit 3 1/2 noch Betreuung braucht, dann wird die Mutter ihre Arbeitszeit nicht erhöhen müssen.
Wer würde sich um das Kind kümmern wenn die Mutter 75-100% arbeiten würde? Wer würde evtl. KITA-Gebühren zahlen ?
edy
Hallo Simon,
erkundige dich mal bei der Diakonie oder Caritas, oder über eine kostenlose Familienberatungsstelle.
Deine ganzen Einzel- Aufzählungen hier sind eigentlich nicht nötig.
Wenn deine Frau krank ist, dann wird es eine Zeit dauern, bis sie wieder gesund ist. Gegen Krankheit hift nur gesund werden.
edy
Ja ein Titel ist da! Das mußte ja alles über Anwalt gehen
dann ist dieser gültig bis er abgeändert wird. Ich würde mich beruhigt zurück lehnen.