Beiträge von edy

    Hallo,

    Das Jugendamt ist auch im Rahmen der Unterhaltsberatung nach § 18 SGB VIII nicht neutral.

    Ich würde mir wünschen, das Jugendämter "neutral" sind, und aktiv für eine gerechte Berechnung sorgen.


    Alleine schon der "Waffengleichheit" wegen. Der Elternteil bei dem das KInd wohnt bekommt eine kostenlose Interessenvertretung, der andere darf sich einen Anwalt nehmen ? ( ja es ist nicht die Vetretung des einen Elternteils, sondern die Vertretung des Kindes,).


    edy

    Hallo,

    Wenn hier darüber fabuliert wird, das den Beiständen die entsprechenden Kenntnisse fehlen würden, erfolgt das regelmäßig von Schreibern, welchen selbst die notwendigen Kenntnisse fehlen u

    dieser Satzt trieft m.E. nach nur so von Überheblichkeit.


    Wir sind ein Laienforum, und das sollte auch so bleiben.


    edy (Admin).

    Hallo Samuel,


    Bis 18 Jahre wird die Hälfte seinens Netto-EK (nach Abzug Ausbildungpauschale) auf seinen Bedard angerechnet. hier ca. 200€


    Beim EK deiner Nochfrau, wirst du m.E. keinen Unterhalt von ihr bekommen.


    Bis 18 besteht jedoch die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen.


    edy

    Hallo Rosi 70,


    ich denke auch das es bis zum 18.Geburtstag nur noch wenige Monate sind ( wann wird er 18 ?)


    Ich bin kein Fan von Jugendämtern, aber ich glaube , wenn es der Wille des Sohnes ist, dann könnte es die bessere Lösung sein.


    edy

    Hallo,


    ca. 50.000 bis 70.000 € schätze ich mal.

    man kann sich leicht verschätzen.


    Natürlich fließen auch noch andere Werten in die Zugewinnberechnung ein. Hattest du und deine Nochfrau noch andere finanz. Werte am Hochzeitstag?


    Und je eher du den Scheidungsantrag stellst, desto besser wirst du m.E. aus der Sache rauskommen.


    Mache mal einen Termin mit einem Fachanwalt für Familienrecht aus ( du wirst einen brauchen), gebe mal ca. 200€ für ein Beratungsgespräch aus.


    edy

    Halli Franky,



    Zitat von aus dem Net:

    Beide Seiten sollen von Wertsteigerung profitieren

    Auch wenn nur einer der Ehepartner die Immobilie besitzt, kann bei einer Wertsteigerung des Wohneigentums ein Zugewinnausgleich geltend gemacht werden. Denn dem Gesetzgeber geht es letztlich darum, beide Seiten davon profitieren zu lassen, wenn das Haus oder die Wohnung während der Ehe wertvoller geworden ist. Etwa indem das Wohneigentum zwischenzeitlich ausgebaut oder modernisiert wurde oder die Marktpreise für Immobilien gestiegen sind. Die daraus resultierende Wertschöpfung wird im Falle der Scheidung dem persönlichen Zugewinn des Besitzers zugerechnet, was sich wiederum auf die Höhe der Ausgleichzahlung auswirkt.


    Wie hoch ist den der Wert des Hauses in den letzten 5 Jahren gestiegen ?


    edy

    Holla,



    Aber ist es wirklich so, dass der Wertzuwachs des Hauses unter meinen Bedingungen nicht mit angerechnet werden da

    der Wertzuwachs vom Tag der Ehe bis zur Einreichung der Scheidung, wird bei einer Zugewinngemeinschaft immer angerechnet.


    Bei 5 Jahren Ehe, dann die Steigerung der 5 Jahre,


    Du solltest mit der Einreichung der Scheidung nicht länger warten ( 2.Stichtag)., oder einen vorgezogenen Gewinnausgleich beantragen.


    Am besten natürlich man kann sich ohne Anwälte einigen.


    edy

    Hallo Franky,


    Zu einem Zugewinn kommt es wenn das Endvermögen zum Stichtag "Scheidungseinreichung" höher ist, als Anfangsvermögen zum Stichtag , " Tag der Eheschließung ".,.


    Auch ein negatives Anfangsvermögen, kann zum Zugewinn führen.


    I.d.R. bleibt dir mindestens der Wert den das Haus am Hochzeitstag hatte (minus Kredit).


    edy

    Hallo Majo75,


    Hier wird wohl der Begriff "Zugewinn" etwas strapaziert?


    Stehen beide zu gleichen Teilen im Grundbuch, dann gehört beiden das Haus je zur Hälfte.


    Den möglichen Verkaufspreis des Hauses minus Restkredit, bekommt jeder zur Hälfte in sein Endvermögen.


    Beim Zugewinn wird für jeden eine Berechnung angestellt ( also eine für dich, und eine für deine Nochfrau)


    Bei jeder Berechnung wird das Endvermögen mit dem jeweiligen Anfangsvermögen verglichen. ( das Anfangsvermögen kann z.B. durch einen Kredit auch negativ sein).


    Hat am Ende jemand mehr als am Anfang, dann hat er einen Zugewinn.


    Jeder Zugewinn ist mit dem anderen Partner zur Hälfte zu teilen.


    Ich denke wenn die Kinder 11+ 15 Jahre alt sind, kann man deiner Nochfrau eine Arbeit zumuten, und sie kann selbst für sich sorgen? ( muss sie aber im Trennungsjahr nicht).


    Kindesunterhalt muss an den Partner gezahlt werden, bei dem die Kinder wohnen.


    Ich würde hier ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Familienrecht empfehlen, also vorerst nur Beratung ( ca. 200€).


    edy