Hallo HannesW,
Natürlich dürft ihr auch als Verheiratete in getrennten Wohnungen wohnen.
Bei einer Scheidung muss jedoch ein Trennungsjahr ( offiziell) vorausgehen.
edy
Hallo HannesW,
Natürlich dürft ihr auch als Verheiratete in getrennten Wohnungen wohnen.
Bei einer Scheidung muss jedoch ein Trennungsjahr ( offiziell) vorausgehen.
edy
Hallo,
Fahrtkosten zur Arbeit usw. evtl. der Kredit an die ING usw.
edy
Hallo Jacson777,
Ich Grüsse euch Jungs.
was ist mit den Mädels?
Kann Jobcenter von mir Unterhalt für die Frau verlangen? Trennungsjahr ist schon vorbei. Die Kinder sind tagsüber in Kita.
Trennungunterhalt kann bis zur rechtskräftigen Scheidung anfallen.
JC schaut natürlich, ob es jemanden gibt ,der vorrangig für den Unterhalt der Noch-Frau zuständig ist.
Ich denke aber, nach Bereinigung deines Nettos und nach Zahlung des Kindesunterhalts wird für einen Trennungsunterhalt nichts über bleiben.
Wenn ich es richtig verstehe, darf Frau in Trennungsjahr Zuhause bleiben wenn sie in der Ehe Arbeitslos war
Sie darf zu Hause bleiben, wenn ihr euch während der Ehe darauf geeinigt habt (vor der Trennung) .
edy
Hallo,
diese Erstberatung ist aber letztlich sehr eng gefasst. Ist völlig ausreichend für Standartfälle.
habe mich nur über den Preis der anderen Erstberatung gewundert.
Hallo,
hat leider außer einer satten Rechnung von 3000 EUR nichts gebracht
Unbedingt immer v o r h e r nach den Kosten fragen, denn:
Zitat von aus dem WWWBenötigst Du als Privatperson einen Rat vom Anwalt oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, also insgesamt 226,10 Euro (§ 34 RVG).
edy
Hallo Kermit,
Eine Generalvollmacht kling für mich eher "bedrohend".
Meine Empfehlung zu diesem Fall ( was das Sorgerecht und die Finanzen der Tochter im Erbfall angeht),
gehe zu einer Erstberatung bei einen Fachanwalt für Familienrecht (ca.200€).
edy
Hallo,
Es scheint mir als müsste dies entweder dem Jugendamt oder einem Anwalt übergeben werden damit eine korrekte und faire Berechnung stattfinden kann.
ja das solltest du dem Jugendamt übergeben.
edy
Hallo ,
weiterhin lebt ein 4jähriges Kind in ihrem Haushalt.
Wer ist der Vater des Kindes ?
Ist von der Kindesmutter zu erwarten, dass sie dem Kindsvater Unterhalt leistet?
Hat der neue Ehemann genügend eigenes Einkommen?
edy
Hallo Strandliebhaber,
Ein evtl. Zugewinn steht dir zur Hälfte zu.
Die Frage ist natürlich, ob es einen Zugewinn gibt.
Was war die Immobllie am Hochzeitstag wert? wie hoch war der Resrtkredit am Hohzeitstag?
Was ist die Immobilie zum jetzigen Zeitpunkt wert? wie hoch ist der Restkredit?
edy
Hallo Nicki,
Bei einem Titel/Jugendamtsurkunde kann immer vollstreckt werden so lange der/die nicht abgelaufen ist.
Bei Nicht-Leistungsfähigkeit muss man dies abändern. ( die Frage ist hier alledings, ob eine neue Ausbildung als Grund
anerkannt wird).
und weil diese Ausbildung bereits seine 2. Ausbildung sei.
Bei der Ausbildung geht es nicht um den Zahler, sonderen um den Berechtigten.
Was macht die 17 Jährige Tochter Schule/Ausbildung ?
Hat die Mutter der Tochter eigenes Einkommen ? wie hoch ca. Netto?
edy
Hallo,
Dann würde ich das Beispiel aber nicht als korrekt verstehen.
sehe ich auch so.
edy
Hallo ,
Bei der Verteilung bleibt die Mutter mit 40€ am Start, frank müßte also 515 zahlen.
Das ist dann aber keine Verbesserung für ihn.
In diesem Fall trifft laut Leitlinien des OLG FFM folgendes zu:
Zitat von Leitlinien OLG Frankfurt/Main13.1.1Alles anzeigen
Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die
Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1),
ist der Bedarf des Kindes in der Regel nach dem zusammengerechneten Einkommen zu
bemessen. Hierbei findet bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber nur einem Kind eine
Höherstufung um eine Einkommensgruppe nicht statt (vgl. entsprechend beim früheren
Zuschnitt der Tabelle auf drei Unterhaltsberechtigte OLG Hamm FamRZ 1993, 353, 355,
bestätigt durch BGH FamRZ 1994, 696, 697). Für die Haftungsquote gilt Nr.13.3. Ein
Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem
Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.
Dies gilt auch für ein Kind im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB
Bei 2800€ (Netto bereinigt) ist der Bedarf 655€ minus volles KG 219€ = Zahlbetrag 436€
edy
Hallo Frase,
im Beispiel geht man vom " verfügbaren/verteilbaren EK" nach Abzug des Selbstbehaltes (1160€) aus.
edy
allo franf,
je stärker sich beide Einkommen nähern, je "günstiger" ist es für den jeweiligen Zahler.
Einkommen Vater 3000€ ( bereinigt)
Einkommen Mutter 3000€ (bereinigt).
Gesamt laut DT = 6000€ . Bedarf 956€ minus KG 219€ = zu verteilender Zahlbetrag 737€ .
Der zahlbetrag wird auf beide aufgeteilt Alsoauf je 368,50€
Und ja , wenn es deinem alleinigen Einkommen nach 436€ wären, musst du wenn die Mutter die Offenlegung verweigert, nur 436€ zahlen.
edy
Hallo frankf,
Das aufgeführte Beispiel ist richtig.
Du musst nur zahlen was du auch bei Berücksichtigung nur deines Einzeleinkommens zahlen müsstest.
Das könnte aber mehr sein als nötig ( wenn du das Einkommen der Mutter wüsstest).
Das volle KG wird auf den Bedarf angerechnet . Ob das KG nun formell weitergeleitet wird oder nicht, dürfte egal sein,
denn die Mutter kann Kost und Logis vomSohn verlangen. ( die Höhe entscheidet die Mutter).
edy
Hallo Tausfr,
bei den meisten Pauschalen wird eine gewisse Summe einfach angenommen, sind die Kosten höher muss man diese
nachweisen. Ja höhere Aufwände können berücksichtigt werden.
edy
Hallo Svenja,
Unterhaltsvorschuss wird bis zum 18 Lebensjahr gezahlt.
Wird bei einer Heirat dann das Gehalt von meinem Freund in irgendeiner Weise mit angerechnet?
Dein Selbstbehalt von z.Zt. 1160€ (bereinigtes Netto), könnte etwas heruntergesetzt werden ( da Kostenersparnis im gemeinsamen Haushalt).
edy
Hallo Svenja,
man muss grundsätzlich nur fürseine leiblichen Kinder aufkommen (oder bei Adption).
Wer ist 17 wer 18 ?
edy
Hallo frankf,
Wichtig scheint mir in deinem Fall die abschätzbare Höhe des Einkommen der Mutter zu sein.
Hat sie denn genug Einkommen dass Sie nach Bereinigung des EK noch leistungsfähig ist?
Und die Mutter ist natürlich nicht verpflichtet, den Sohn bei sich wohnen zu lassen.
edy
Hallo frankf,
Zitat1. Ab der Volljährigkeit des Kindes richtet sich sein Bedarf nach dem zusammenaddierten Nettoeinkommen beider Eltern. Dadurch erhöht sich der Unterhaltsbedarf.
Es könnte sein dass du weniger als 436€ zahlen müsstest.
Der Sohn muss dir die Höhe des Einkommen der Mutter mitteilen.
Dein Einkommen ist bereinigt?
Das Kindergeld wird auf den Bedarf ( laut zusammenaddierten bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern). angerechnet.
edy