Beiträge von edy

    Hallo,


    I

    Bei einer Auseinandersetzungsversteigerung wird der Käufer, egal ob der ex mitsteigert , die Schulden mitersteigern müssen.

    Oder liege ich hier falsch?

    die Schulden gehen den Ersteigerer nicht an.


    Da Haus sollte verkauft werden, der Erlös sollte die Schulden und den bereits getätigten Abtrag


    möglichst übersteigen.


    edy

    Hallo LadyGarland,


    Ich empfehle dir möglichst wenig schriftlich anfordern, besser einen persönlichen Termin ausmachen.


    Lass dir erklären für was die Betreuerin zuständig ist, und was aus ihrer Zuständigkeit fällt.


    Das Jobcenter zahlt den Umzug, wenn es Sinn macht, das weiß ich auch, aber ich müsste den Umzugswagen selbst fahren und zurückbringen, wie soll ich das machen? Ich trau mir das alles nicht zu.

    Vielleicht findest du einen guten Bekannten der dir helfen kann? evtl. gibt es kirchliche/caritative Vereine die einen Helfer (gegen ein Trinkgeld) stellen könnten ?


    edy

    Hallo Lady Garland,


    Ja bei Städten mit sehr hohen Mieten, kann sich der SB erhöhen.


    Ob du Unterhalt zahlen musst, hängt von deinem dir möglichen erzielbaren Einkommen ab.


    Der Vater sollte den Unterhalt übers Jugendamt fordern ( dann kannst du deine "Unterlagen" dort vorlegen).


    edy

    Hallo Rainer


    Vielleicht etwas doof formuliert.

    ist schon ok.


    Dein durchschnittliches Netto muss noch bereinigt werden. ( das bereinigte Netto dürfte dann bei 1900€ liegen?).


    Dein Selbstbehalt beträgt 1160€-


    Es steht also nur der Betrag zwischen deinem bereinigten Netto und dem Selbstbehalt zur Verfügung ( 740€).


    Dieser Betrag wird auf deine 5 Kinder aufgeteilt.


    Beim 18 Jährigen Kind kommt es auch auf das Einkommen der Mutter an.


    edy

    Hallo Rainer,


    und besitze 4 Kinder aus dieser Ehe und eines aus einer Beziehung vor 20 Jahren.

    schmunzel :):?:


    Unterhaltsrechner können nicht viel.


    Dort bin ich auf den Begriff Härtefall gestoßen, da mein Verdienst von 2000€ Netto nicht ausreicht um den vollen Unterhalt zu zahlen.

    meinst du vielleicht Mangelfall?


    ab 18 sind beide Eltern dem Kind Barunterhalt pflichtig.


    wohn das Kind bei der Mutter?


    edy

    Hallo beyondles,


    Das Geld will er auf das Konto des Kindes legen.


    Wenn die Mutter Zugriff auf das Konto des Kindes hat, kann sie sich das Geld "ausleihen".


    Sollte dann evtl. kein Geld mehr über sein, dann wird dem Kind dennoch Unterhalt zustehen.


    Spätestens wenn Mutter und Kind ALGII beantragen müssten, sehe ich hier Probleme.


    edy

    Hallo Addy,


    die Tabelle zeigt nicht das Netto, sondern das bereinigte Netto.


    Das Netto jedes Elternteils muss zunächst bereinigt werden.


    Dann werden beide bereinigte Netto zusammen gezählt und der Bedarf ermittelt. Dann wird das volle KG abgezogen (KG erhält das Kind). Der Rest wird gequotelt ( auf beide Eltern aufgeteilt).


    Jedem Elternteil muss aber der Selbstbehalt bleiben.


    edy

    Hallo Addy


    vorweg: ab 18 sind beide Elternteile barunterhalts pflichtig.


    Bei nichtvolljährigen ist es so: Es wird ein Bedarf ermittelt ( nach Alter des Kindes, und Einkommen des Zahlungspflichtigen) , wie in der DT.


    Da das Elternteil, bei dem das Kind wohnt das volle Kindergeld erhält, darf der Zahlungspflichtige das halbe Kindergeld vom Bedarf abziehen. (er holt sich also die Hälte des KG von der Mutter zurück).


    edy

    Hallo Oli,


    es ist zunächst zu prüfen, ob diese berufliche Ausbildung evtl. mit BAFöG gefördert wird? ( abhängig vom Einkommen der Eltern). Dies wäre dann vorrangig zu beantragen. Und natürlich sind nun beide Eltern dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.


    edy

    Hallo,


    warum werde die Monate mit deutlich geringerem Einkommen nicht auch im Jahreseinkommen berücksichtigt?


    Wenn die reale Chance besteht dass der "Verdienstausfall" nur 2 Monate angefallen ist,dann ist das zu vernachlässigen.


    Zum durchschnittlichen Netto-EK wird auch noch eine evtl. Steuerrückerstattung gezählt, die dürfte höher ausfallen als sonst.


    edy

    Hallo Henry,


    In Zukunft wenn du nicht mehr arbeitslos bist (werden wirst). dann hast du ein geregeltes Jahreseinkommen (12 Monate). Dein Jahres-EK (mit Arbeitslosigkeit), wird man hochrechnen, also die 10 Monatseinkommen (in denen du in Arbeit warst, mal 12). Oder anders ausgedrückt: man wird bei dir den Durchschnitt der letzten 10 Monate nehmen (in denen du gearbeitet hast .


    edy

    Hallo Grego,


    Bein Kindesunterhalt wird sich für dich nichts ändern.


    Wude der nacheheliche Unterhalt "festgesetzt", durch Vergleich,Notar/Gericht?


    Besteht ein Unterhaltstitel für den nachehelichen Unterhalt?


    edy