Hallo,
I
Bei einer Auseinandersetzungsversteigerung wird der Käufer, egal ob der ex mitsteigert , die Schulden mitersteigern müssen.
Oder liege ich hier falsch?
die Schulden gehen den Ersteigerer nicht an.
Da Haus sollte verkauft werden, der Erlös sollte die Schulden und den bereits getätigten Abtrag
möglichst übersteigen.
edy