Hallo,
. Zum Kindesunterhalt: wenn ich nichts überlesen habe, dann hast du zwar den zutreffenden Mindestunterhalt ermittelt, aber, du hast vergessen, die Hälfte des Kindergeldes zu seinen Gunsten anzurechnen.
nein das wurde berücksichtigt.
edy
Hallo,
. Zum Kindesunterhalt: wenn ich nichts überlesen habe, dann hast du zwar den zutreffenden Mindestunterhalt ermittelt, aber, du hast vergessen, die Hälfte des Kindergeldes zu seinen Gunsten anzurechnen.
nein das wurde berücksichtigt.
edy
Hallo AS-6,
Ich habe meine Antwort editiert, weil ich dein Einkommen "überlesen" hatte.
edy
Hallo AS-6,
Ja i.d.R. muss der Elternteil bei dem die Kinder nicht wohnen, bis zu seinem Selbstbehalt zahlen.
Die Differenz zu Düsseldorfer zahlt niemand.
Man könnte dem Zahlenden evtl. einen Zweitjob usw. zumuten?
Ein möglicher "Ausgleich" könnte bei Beantragung von ALGII ( Hartz4) bestehen. Bei deinem Einkommen eher nicht.
Zum Ehegattenunterhalt;
dieser wird erst nach Abzug des Kindesunterhalts berechnet, sein Einkommen wird dann in Höhe des Selbstbehaltes sein.
edy
Also auf der einen Seite gibt es den Wohnwert der Immobilie (wie wird dieser ermittelt?). Dagegen stehen dann Zinsen- und Tilgungsraten.
richtig. Wohnwert gleich Ortsübliche Miete.
Als Altervorsorge kannst du 4% deines gesamt-Einkommen rechnen.
edy
Hallo Hamburger,
Der Unterhaltzahlende wird nach seinem bereinigten Nettoeinkommen
und des Alters des Kindes/Kinder eingestuft.
Die Immo kannst du als Altersvorsorge ( 4%) bereinigend geltend machen.
Zu einer Sondertilgung bist du nicht verpflichtet, du würdest also Kapital auf Kosten des Kindes/Kinder bilden.
Ich denke nicht, dass du einen Sondertilgung bereinigend ansetzen kannst.
edy
Hallo Kallibri,
Ich nehme an du stehst alleine im Grundbuch?
Ja den Zugewinn musst du mit deiner Nochfrau teilen.
Du kannst evtl. deine bestehende Immobilie mit einem weitern Kredit belasten ( und damit den Zugewinn ausgleichen).
edy
Hallo Candy,
Ja, dann wirst du den KU nachzahlen müssen.
Der Hauskredit wird aber sicher mitberücksichtigt ( wenn es so ausgemacht war).
Ich rate dir zu einem Beratungsgspräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht. (ca. 200€).
edy.
Hallo Candy,
Kindesunterhalt ist zahlbar ab dem Zeitpunk an dem er gefordert wurde.
Wenn dein Ex nicht nachweisen kann Unterhalt von dir gefordert zu haben, dann musst du nichts
rückwirkend zahlen. Wenn er jetzt Unterhalt fordert, musst du ab jetzt Unterhalt zahlen.
Das mit dem Kredit müsst ihr neu regeln.
edy
Hallo Svenst,
Auf Trennungsunterhalt kann man nicht rechtswirksam verzichten.
Ein Vertrag wäre nur so lange "gültig" , bis es sich ein Partner anders überlegt.
Aud den nachechelichen Unterhalt könnte man ( hier) verzichten, Ich denke aber nach 3 Jahren Ehe (ohne Kinder) wird hier keiner anfallen. Ein evtl. Vertrag müsste vom Notar angefertigt werden
edy
Hallo Pocoyo,
Du solltest dich mal mit deinen Freunden/ guten Bekannten über dieses Thema austauschen.
Sinnvoll könnte es auch sein wenn du dich bei Caritas/Diakonie beraten lässt.
Wichtig ist m.E. eine "neutrale" Sicht, "wie sehen andere das Problem" ?
Das Jugendamt würde ich als allerletztes Mittel empfehlen.
edy
Hallo Weg_und_Vorbei,
Du fragst nach Trennungsunterhalt, dieser wird bis zur rechtskräftigen Scheidung
gezahlt ( ab Zeitpunkt der Forderung) , danach könnte nachehelicher/Ehegattenunterhalt gefordert werden.
Die Berechnung von deinem jetzigen Einkommen ist also richtig.
Du kannst den Trennungszeitpunkt belegen/nachweisen? ( Steuerklassenänderung/getrennte Konten?).
edy
Hallo Simone,
wenn du "Simone_Gehrke" als Nickname nutzt, bist du doch anonym ?
Hier besteht die Möglichkeit sich mit einem Nickname anzu melden, man sollte nie den Klarnamen verwenden.
edy
Hallo 4321,
ab 18 sind beide Elternteile dem Kind zu Barunterhalt verpflichtet, was ist hier mit der Mutter?
edy
Hallo,
Wie alt ist das Kind?
edy
Moin TK,
Habe den USER Adelbrecht23 in den Status "gesperrt" versetzt.
Der Tex von ihm wurde durch ein "Online-Übersetzungsprogramm" übersetzt.
Ich denke man kann den Beitrag als "Spam" bezeichnen.
edy
Hallo,
Wenn ich noch andere Fragen habe die Umgangsrecht betreffen muss ich da neu eröffnen im Forum.
ja, bitte in die entsprechende Kategorie.
edy
Hallo,
Den finde ich bestimmt bei Gericht oder?
Beim Amtsgericht gibt es eine Verteilstelle ( der Gerichtsvollzieher). Oft ist zunächst ein einfacher Anruf zu weiteren INFOs, beim Amtsgericht möglich.
edy
Hallo Mama2011,
Pfänden kann immer der, der den Titel in der Hand hält ( auf den er ausgestellt ist).
Jugendamt und Unterhaltsvorschusskasse, sind (eigentlich) 2 verschiedene Institutionen.
Ich denke die Unterhaltsvorschusskasse, will den an dich gezahlten Unterhaltsvorschuss, von deinem EX zurück haben ?
Der Titel ist auf deinen Namen ausgestellt ? dann kannst du ihn vom JA heraus verlangen.
Pfänden kannst du nach Herausgabe dann ohne Anwalt, du musst mit dem Titel nur einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Aus meiner Antwort ergeben sich bestimmt weitere Fragen?
edy
Hallo Maxx,
Was den Unterhalt betrifft, kann dir das Jugendamt kostenlos weiterhelfen.
Wenn du die Unterhaltsforderung der zurückliegenden Monate nachweisen kannst, dann steht dir dem Grunde nach
dieser auch rückwirkend zu. Vorausetzung ist natürlich, dass die Mutter leistungsfähig war/ist.
Es besteht die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen ( Jugendamt/Vorschusskasse).
edy