Beiträge von edy

    Hallo fiax,


    Bekommst du ALG1 oder ALGII ( Jobcenter) ?


    Bei ALGII-Bezug (Jobcenter), muss Unterhaltsvorschuss vorrangig beantragt werden.(der wird aber voll auf das ALG-II angrechnet.)


    Wird der Vorschuss abgelehnt, dann bekommt du diesen Betrag vom Jobcenter.( aber nicht zusätzlich)


    Falls du aber normales Arbeitslosengeld bekommst (Agentur für Arbeit), kannst du einen Aufstockungsantrag beim Jobcenter stellen.


    edy

    Hallo,


    Ich habe mich über die Rechtslage natürlich informiert und es gibt Urteile die klar besagen, dass eine Zahlung des Unterhalts an die Ehefrau dann nicht mehr geleistet werden muss, wenn diese in einer gefestigten Beziehung lebt.

    Und du bist sicher dass ein Gericht nun zu deinen Gunsten entscheidet?


    Wenn der jetzige Freund einen Pool für 50.000€ bezahlt, dann sollte man eigentlich davon ausgehen, dass er dies nicht für eine kurze Liebelei tut.

    Und denn Pool kann sie bei einer Trennung mitnehmen? Sie steht dann mit im Grundbuch? Vielleicht wollter der "Millionär" schon immer gerne einen Pool?


    Wie ein Gericht letztendlich urteilt ist immer verschieden.


    Wenn du ein Immobiliengutachten hast, sie es nicht anerkennt, muss sie ein Gegengutachten beauftragen, und dies bezahlen.




    edy

    Hallo Atrimo,


    Gefühle sind nicht angebracht wenn es die Gesetzeslage anders sieht.


    Erkundige dich was z.Zt. geltenden Recht ist.


    Ein Hausgutachten ist bei Streitigkeiten eher der Normalfall. Den Wert des Hauses zum Hochzeitstag wird man ca. errechnen können.


    Natürlich könnte das Haus verkauft werden. (man wird dich nicht direkt dazu zwingenI, aber du könntest für den Zugewinnausgleich das Haus beleihen,Kredit aufnehmen usw.)


    Ob das mir dem zusammen wohnen schon eine gefestigte "eheähnliche"-Gemeinschaft ist ?




    Was sagt dein Rechtsbeistand? ( einen eigenen wirst du wohl brauchen).


    edy

    Hallo Hermine,


    nochmals .


    was wurde denn vom Gericht beschlossen, oder per Vergleich festgelegt?


    Wurde ein bestimmter Betrag für eine beistimmte Zeit festgelegt? was ist nach dieser Zeit?


    edy

    Hallo Hermine,


    wenn der Betrag vom Gericht festgesetzt ist, dann wird es bei diesem Betrag bleiben ?


    Dann ist es doch me.E. sinvoll, wenn du der Forderung des Partners ensprichst.


    edy

    Hallo,


    du merkst, ich kann dir keine genaue Auskunft geben.


    Einerseits könnte dein "Netto-Einkommen" durch die Steuerersparnis steigen, was mehr Unterhalt bedeuten könnte?


    Anderesseits , bekän der Empfänger evtl, mehr Unterhalt, müsste dann aber evtl. Steuern dafür zahlen.


    deshalb war meine Frage:


    Der nacheheliche Unterhalt wurde amtlich/ gerichtlich festgesetzt?


    oder steht eine endgültige Berechnung noch aus?


    edy

    Hallo Hermine,


    Der Unterhaltzahler hat davon den Vorteil, dass er weniger Steuern zahlen muss.


    Der Empfänger muss den Unterhalt dann aber versteuern.


    Möchtest du auf deinen V orteil verzichten?


    Der nacheheliche Unterhalt wurde amtlich/ gerichtlich festgesetzt?


    edy

    Hallo,


    Zugewinnberechnung wird für jeden Partner extra gemacht. Also eine für ihn, und eine für dich.


    Die Differenz der Werte zwischen "Heute" und Tag der Hochzeit werden jeweils ermittelt.


    Hat jemand einen höherern Wert, als am Hochzeitstag, dann hat er einen Zugewinn.


    Jeder muss seinen evtl. Zugewinn mit den anderen Partner zur Hälfte teilen.


    edy

    Hallo TK,


    die Bereinigung zur Berechnung des Kindesunterhaltes ,ist eher für die Zukunft interessant.


    Denn wenn der Kindesunterhalt kleiner wird, kann der Trennunsunterhalt steigen.


    edy

    Hallo Mogadischu,


    Deinen Angaben zu Folge beträgt dein bereinigtes Nettoeinkommen ,2700€-3100 € ?


    Wer hat die Bereinigung vorgenommen? wurde an alles gedacht?


    Ja, es können Umstände eintreten , die eine intensivere Betreuung des unter drei Jahre alten Kindes


    nötig machen.


    edy



    Hallo,


    lieber wärs mir allerdings ich würds ihnen direkt geben oder für sie anlegen, als indirekt über die Mutter.


    Willst du dann auch ihren Mietanteil direkt an den Vermieter überweisen?. die Nebenkosten? . Die Schuhe jeweils im Geschäft selbst bezahlen?. Geld anlegen? was bleibt denn vom Unterhalt übrig?


    Somit kann ich wohl nur anhand der Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle ablesen und das überweisen, richtig?



    Ich nehme an dass du dann zu viel bezahlst.


    edy

    Hallo Frank,


    Nun, aus meiner ist es ja so, dass es nicht mein Kind ist - kommt da nicht evtl. die Pflicht des Vaters zum Tragen?

    Die Pflicht des Vaters beschränkt sich hier m.E. auf den Unterhalt für die Mutter und sein leibliches Kind.


    Warten wir auf weitere Antworten hier im Forum.


    Wir sind ein Laien-Forum.


    Eine verbindliche Rechtsauskunft, könntest du in einem Beratungsgespräch (Fachanwalt/Familienrecht, ca. 200€) bekommen.


    edy

    Hallo Frank,


    Ich denke du hast hier schlechte Karten.


    Die Mutter muss mindestens bis zum 3.Geburtstag des einjährigen Kindes


    keine Arbeit aufnehmen. Der 450€-Job ist m.E. "überobligatorisch", sie könnte auch zu Hause bleiben.


    Oder fällt mir das evtl. irgendwann auf die Füße, wenn ich jetzt einfach schweige und es hinnehme?

    Da man auf Kindesunterhalt nicht rechskräftig für die Zukunft verzichten kann,


    solltest du bei besserer "Ausgangslage", diesen dann fordern.


    edy