Beiträge von edy

    Hallo Lily,


    zu viel gezahlter Unterhalt gilt normalerweise als "verbraucht" . Ist also m.E. nicht zurückzuzahlen.


    Er hätte die Hälfte des Bonus "zeitnah" vom Unterhalt abziehen können.


    edy

    Hallo Benny,


    bedenke das es zu einer Entfremdung kommen kann.


    Die Mutter sollte erkennen, dass ein Kind beide Eltern braucht.( will sie dem Kind den Vater nehmen?).


    In der Zeit in der die Tochter bei dir ist, wird doch die Mutter auch entlastet? ( sie kann sich intensiv um das neugeborene kümmern).


    edy

    Hallo


    Ich habe des Weiteren auch eine andere Frage bezüglich Vorsorgeausgleich. Ich möchte darauf verzichten.

    Wenn er keine Nachteile daraus hat, ist dies möglich. Das Gericht wird allerdings prüfen müssen, ob du auch in Zukunft ohne die dir zustehenden Rentenpunkte auskommen kannst. ( deine jetzige und zukünftige Finanzsituation) .


    Es wäre vielleicht eine Entscheidung zu Lasten Dritter ?, (du verzichtest, uns brauchst später staatliche Leistungen ?).


    edy

    Hallo Andi,


    Jeder Vater hat Unterhalt für sein Kind zu zahlen, wie es seinem Einkommen entspricht.


    Das Geld "gehört" dem Kind.


    Es ist also egal ob Vater Nr. 1 zahlt oder nicht. Du musst deinem Einkommen entsprechend zahlen.


    edy

    Hallo,

    Allerdings habe ich diesen Betrag nicht netto zur Verfügung.


    Ich meine Kita für die anderen beiden, Kredit Haus, Auto...etc...

    die Frage ist doch, ob diese Beträge sich nicht Einkommen bereinigend auswirken können?


    Da könnte ein Fachanwalt weiter helfen.


    edy

    Hallo ReneP.


    ich glaube ich habe dir schon einmal geantwortet?


    Dein bereinigtes Einkommen = 2100€ ( wer hat das festgestellt?).

    Dein Selbstbehalt =1160€.


    Dein zu verteilender Bertrag zur Unterhaltszahlung = 940€


    Die 940€ sind auf die drei Kinder aufzuteilen.


    edy

    Hallo,

    Hi, du scheinst ein Mangelfall zu sein. Da du aber mit jemandem zusammen lebst, kann dein Selbstbehalt in so Fällen reduziert werden.


    edy, hast du das bedacht?

    richtig. Es wird m.E. auch davon abhängen ob das jünste Kind noch "intensiv" betreut werden muss, da sonst ja dessen Mutter arbeiten gehen kann ( zumindest in Teilzeit.)


    edy

    Hallo ReneP,


    Der Selbstbehalt den Kindern gegenüber beträgt z.Zt. 1160 €.


    Alles was über deinem Selbstbehalt liegt, kann für den Kindesunterhalt herrangezogen werden.


    Dir stehen für 3 Kinder also 740€ zur Verfügung.


    Zu zahlen wäre :


    433 € Kind 1

    294 €Kind 2

    353 € Kind 3


    dafür reicht aber dein Betrag über dem Selbstbehalt nicht aus.


    Die 740€ müssen also auf die 3 Kinder aufgeteilt werden.


    Kind 1 wird also in Zukunft weniger als 400€ bekommen.


    Du bist aber gesetzlich verpflichtet alles zu tun um den Kindern den vollen Unterhalt leisten zu können.


    edy

    Hallo Lena,


    Die Düsseldorfer Tabebelle geht von zwei Unterhalt berechtigten Personen aus.Wenn dein Partner


    genügend Einkommen hat, wird er für zwei Kinder den vollen Unterhalt zahlen müssen.


    Hat er aber nur ein Einkommen über dem Selbstbehalt, dann wird der Betrag über Selbstbehalt auf beide Kinder aufgeteilt.


    edy

    Opa N, habe dein Thema hier eingestellt, es war auf der Pinnwand gelandet.


    Hallo Gemeinde.

    Folgende Situation ist eingetreten : meine Frau hat von heut auf morgen durch die Pandemie plötzlich die Pflegestufe 4 erhalten.

    Normal haben wir eine gegenseitige Vorsorgevereinbarung bezüglich dieser Situation schriftlich hinterlegt. Ihr Wunsch ist, daß ich ihre Vormundschaft übernehmen.

    Muß ich das noch irgendwie notariell oder gerichtlich regeln lassen ?

    Hallo Harry 779,


    Als unverheiratete Eltern, steht zunächst nur der Mutter das alleinige Sorgerecht zu, du musst das Sorgerecht für dich


    beantragen.


    Schön dass sich hier beide Eltern noch ziemlich gut vestehen.


    . Darf ich sie dazu überreden mal abzupumpen, damit ich z.B. ohne sie mit meinem Kind zu meinen Eltern fahren kann?

    Nur wenn sie bedingnungslos zustimmt ( besser nicht).


    Du bist dem Kind zu Unterhalt verpflichtet, und zunächst (mindestens 3 Jahre) der Mutter zu Betreuungsunterhalt.


    das Auswirkungen auf den Unterhalt hat?

    nein das hat keine Auswirkungen auf den Kindesunterhalt.


    Vom Wechselmodell spricht man glaube ich nur, wenn das Kind 50% bei mir wohnen würde.

    Es könnte natürlich sein, dass du trotz Wechselmodell den vollen Unterhalt zahlen müsstest.


    Gerade ein Baby kostet meiner Meinung nach gar nicht so viel wie ich zahlen muss laut Tabelle und der Rest geht ja praktisch "an sie".

    Ich denke da liegst du völlig mit deiner Meinung daneben.


    edy