Hallo Lily,
zu viel gezahlter Unterhalt gilt normalerweise als "verbraucht" . Ist also m.E. nicht zurückzuzahlen.
Er hätte die Hälfte des Bonus "zeitnah" vom Unterhalt abziehen können.
edy
Hallo Lily,
zu viel gezahlter Unterhalt gilt normalerweise als "verbraucht" . Ist also m.E. nicht zurückzuzahlen.
Er hätte die Hälfte des Bonus "zeitnah" vom Unterhalt abziehen können.
edy
Hallo Benny,
bedenke das es zu einer Entfremdung kommen kann.
Die Mutter sollte erkennen, dass ein Kind beide Eltern braucht.( will sie dem Kind den Vater nehmen?).
In der Zeit in der die Tochter bei dir ist, wird doch die Mutter auch entlastet? ( sie kann sich intensiv um das neugeborene kümmern).
edy
Hallo Benny,
Die Mutter sollte sich mal bei einer Familienberatungsstelle einen Termin geben lassen.
Ich würde das gerichtlich regeln lassen.
edy
Hallo,
Du meinst sicherlich die Vergütung von 850€.
ja meinte ich.
Nein, macht eine Schulische Ausbildung ohne Vergütung.
Ist es eine allgemeinbildende Schule? ist BAFöG möglich?
edy
HalloMarlow,
Für das Kind mit dem Nettoeinkommen von 816€ wirst du nichts mehr zahlen müssen.
Das andere Kind erhalt BAFöG?
edy
Hallo
Ich habe des Weiteren auch eine andere Frage bezüglich Vorsorgeausgleich. Ich möchte darauf verzichten.
Wenn er keine Nachteile daraus hat, ist dies möglich. Das Gericht wird allerdings prüfen müssen, ob du auch in Zukunft ohne die dir zustehenden Rentenpunkte auskommen kannst. ( deine jetzige und zukünftige Finanzsituation) .
Es wäre vielleicht eine Entscheidung zu Lasten Dritter ?, (du verzichtest, uns brauchst später staatliche Leistungen ?).
edy
Hallo,
Gilt das Gehalt laut Ausdruck elektronischer Lohnsteuerbescheinigung oder Seite 2 des Steuerbescheides?
Die 100 000 € Grenze ist das bereinigte Nettoeinkommen. ( google Bereinigung Unterhalt).
edy
Hallo P. Langen,
dieses Problem ist bekannt bei der "kalten Steuerprogression"
edy
Hallo Andi,
Jeder Vater hat Unterhalt für sein Kind zu zahlen, wie es seinem Einkommen entspricht.
Das Geld "gehört" dem Kind.
Es ist also egal ob Vater Nr. 1 zahlt oder nicht. Du musst deinem Einkommen entsprechend zahlen.
edy
Hallo,
Allerdings habe ich diesen Betrag nicht netto zur Verfügung.
Ich meine Kita für die anderen beiden, Kredit Haus, Auto...etc...
die Frage ist doch, ob diese Beträge sich nicht Einkommen bereinigend auswirken können?
Da könnte ein Fachanwalt weiter helfen.
edy
Hallo ReneP.
ich glaube ich habe dir schon einmal geantwortet?
Dein bereinigtes Einkommen = 2100€ ( wer hat das festgestellt?).
Dein Selbstbehalt =1160€.
Dein zu verteilender Bertrag zur Unterhaltszahlung = 940€
Die 940€ sind auf die drei Kinder aufzuteilen.
edy
Hallo Vinzo,
gibt/gab es zum Betreuungsunterhalt einen Titel/Gerichtsbeschluss?
edy
Hallo Setchan,
stellt jemand an dich Forderungen ?
ansonsten solltest du selbst aktiv werden und Fragen ´stellen.
edy
Hallo,
Hi, du scheinst ein Mangelfall zu sein. Da du aber mit jemandem zusammen lebst, kann dein Selbstbehalt in so Fällen reduziert werden.
edy, hast du das bedacht?
richtig. Es wird m.E. auch davon abhängen ob das jünste Kind noch "intensiv" betreut werden muss, da sonst ja dessen Mutter arbeiten gehen kann ( zumindest in Teilzeit.)
edy
Hallo ReneP,
Der Selbstbehalt den Kindern gegenüber beträgt z.Zt. 1160 €.
Alles was über deinem Selbstbehalt liegt, kann für den Kindesunterhalt herrangezogen werden.
Dir stehen für 3 Kinder also 740€ zur Verfügung.
Zu zahlen wäre :
433 € Kind 1
294 €Kind 2
353 € Kind 3
dafür reicht aber dein Betrag über dem Selbstbehalt nicht aus.
Die 740€ müssen also auf die 3 Kinder aufgeteilt werden.
Kind 1 wird also in Zukunft weniger als 400€ bekommen.
Du bist aber gesetzlich verpflichtet alles zu tun um den Kindern den vollen Unterhalt leisten zu können.
edy
Hallo Lena,
Die Düsseldorfer Tabebelle geht von zwei Unterhalt berechtigten Personen aus.Wenn dein Partner
genügend Einkommen hat, wird er für zwei Kinder den vollen Unterhalt zahlen müssen.
Hat er aber nur ein Einkommen über dem Selbstbehalt, dann wird der Betrag über Selbstbehalt auf beide Kinder aufgeteilt.
edy
Hallo Opa N,
Ihr Wunsch ist, daß ich ihre Vormundschaft übernehmen.
meinst du vielleicht eine Betreuungsverfügung ?
edy
Opa N, habe dein Thema hier eingestellt, es war auf der Pinnwand gelandet.
Hallo Gemeinde.
Folgende Situation ist eingetreten : meine Frau hat von heut auf morgen durch die Pandemie plötzlich die Pflegestufe 4 erhalten.
Normal haben wir eine gegenseitige Vorsorgevereinbarung bezüglich dieser Situation schriftlich hinterlegt. Ihr Wunsch ist, daß ich ihre Vormundschaft übernehmen.
Muß ich das noch irgendwie notariell oder gerichtlich regeln lassen ?
Hallo Harry 779,
Als unverheiratete Eltern, steht zunächst nur der Mutter das alleinige Sorgerecht zu, du musst das Sorgerecht für dich
beantragen.
Schön dass sich hier beide Eltern noch ziemlich gut vestehen.
. Darf ich sie dazu überreden mal abzupumpen, damit ich z.B. ohne sie mit meinem Kind zu meinen Eltern fahren kann?
Nur wenn sie bedingnungslos zustimmt ( besser nicht).
Du bist dem Kind zu Unterhalt verpflichtet, und zunächst (mindestens 3 Jahre) der Mutter zu Betreuungsunterhalt.
das Auswirkungen auf den Unterhalt hat?
nein das hat keine Auswirkungen auf den Kindesunterhalt.
Vom Wechselmodell spricht man glaube ich nur, wenn das Kind 50% bei mir wohnen würde.
Es könnte natürlich sein, dass du trotz Wechselmodell den vollen Unterhalt zahlen müsstest.
Gerade ein Baby kostet meiner Meinung nach gar nicht so viel wie ich zahlen muss laut Tabelle und der Rest geht ja praktisch "an sie".
Ich denke da liegst du völlig mit deiner Meinung daneben.
edy
Hallo,
Ja wenn Auto nicht mehr da ist und mir nicht gehört verstehe ich nicht warum das beim Zugewinn angerechnet wird ?
Weil evtl. ein Anteil des Wertes deiner Nochfrau gehört.
edy