Hallo Marta,
geh zum Jugendamt, das wird ihn anschreiben und somit "in Verzug" setzen. Das Geld steht dir ab diesem Zeitpunkt dann zu. Evtl. Kosten hat dann er zu tragen.
edy
Hallo Marta,
geh zum Jugendamt, das wird ihn anschreiben und somit "in Verzug" setzen. Das Geld steht dir ab diesem Zeitpunkt dann zu. Evtl. Kosten hat dann er zu tragen.
edy
Hallo paragrapher,
hier werden keine rechtsverbindlichen Tipps gegeben, es dient eher zur Info,um sich dann evtl weitere rechtliche
Unterstützung zu holen.
edy
Hallo Marta,
Hier könntest du auch das Jugendamt kostenlos rechnen lassen.
edy
Bitte mit altem Nick neu registrieren
Bitte mit altem Nick neu registrieren
Hallo MA,
ich glaube die Mitglieder können nun nachvollziehen dass dies nun eine Sperrung zur Folge hat.
Weitere Registrierungen mit der gleichen IP-Adresse werden von mir gelöscht.
edy
Hallo Clint,Bissig usw.
Du kannst den Betreiber des Forums bestimmt direkt über seine eMail-Adresse erreichen, einen Aufstand hier im Forum ist nicht nötig.
Es könnte eine Sperrung/Löschung deinerseits folgen.
edy
Hallo Clint, Bissig usw.
dir geht es noch gut?
was macht das andere Forum? rausgeflogen ?
edy
Hallo Anja,
Dir steht Trennungsunterhalt zu.
Wenn er den dir zustehenden Trennungsunterhalt nicht zahlen will, ist das Verhältnis sowieso fast hinüber.
Du solltst fordern was dir zusteht.
edy
Hallo Anja1401,
Ein gutes Verhältniss zum Ex-Partner ist natürlich immer gut.
Aber dein Bald-Ex sollte auch einsehen, dass dir gesetzlich Trennungsunterhalt zusteht.
Vielleicht könnt ihr euch ohne Anwalt &Co auf eine monatlichen Summe bis zur Scheidung einigen ?
edy
Tabula rasa, Awi ,Frase usw.
Tabula rasa, ewi ,Frase usw.
Hallo Eva,
nein die 5000€ werden nicht angetastet.
edy
Hallo Eva,
Der Unterhaltvorschuss ist Geld des Kindes.
Die Auskunt über das Bankguthaben dürfte nur einem evlt. Zinsertrag dienen.
Das Sozialamt kann den von dir evtl. zu zahlenden Unterhalt nicht verbindlich berechnen.
Es kommt also auf deine Einkünfte an. Du hast einen Selbstbehalt deinem Mann gegegenüber von 1600€ bereinigten Netto.
edy
Hallo Melli_
Du könntest Unterhaltsvorschuss bei der Vorschusskasse beantragen ( meist Jugendamt).
Wenn beim "Vergleich" ein vollstreckbarer Titel ausgestellt wurde, kannst du die Vollstreckung ohne Anwalt von einem Gerichtsvollzieher
durchführen lassen.
edy
Hallo ,
Gibt es da auch wirklich Chancen? Mit Anwalt dann?
Sich mit dem Familiengericht (Amtsgericht vor Ort) in Verbindung setzen, und beraten lassen. Unter verschiedenen Bedingungen ist alles auch mit Anwalt, kostenfrei,
edy
Hallo Kristine_s93,
Prozesskostenbeihilfe muss nicht immer zurück gezahlt werden.
Lasst das Jugendamt nicht entscheiden, lasst das Familiengericht entscheiden.
wie alt ist der Sohn ?
edy
Hallo Kristine_s93,
Wie alt ist denn der Sohn ?
Für die Scheidungskosten kann Verfahrenkostenbeihilfe beantragt werden.
Beim Jugendamt hat er auf eine klare Wochenteilung bestanden
hier sollte evtl. eine Regelung beim Familiengericht gefunden werden.
edy
Hallo Nathalie.
Wenn du jetzt die Scheidung einreicht,wird es bis zum Scheidungstermin bestimmt auch 6-12 Monate dauern.
Zunächst muss der Versorgungsausgleich geklärt werden.
Der Zugewinnausgleich, wenn man nicht darauf verzichten will, kann abgetrennt werden, die Vejährungsfrist beträgt 3 Jahre, ab rechtskräftiger Scheidung.
edy