Hallo malke,
du wurdest auf deinen "Ton" bereits hingewiesen.
Außerdem dass du Satzzeichen nutzen sollst.
Und mit Beleidigungen, brauchst du erst gar nicht kommen.
Ich schließe nun dieses Thema. Lass dich von einem Rechtsbeistand beraten.
edy
Hallo malke,
du wurdest auf deinen "Ton" bereits hingewiesen.
Außerdem dass du Satzzeichen nutzen sollst.
Und mit Beleidigungen, brauchst du erst gar nicht kommen.
Ich schließe nun dieses Thema. Lass dich von einem Rechtsbeistand beraten.
edy
Hallo malke1212,
timekeeper machte dich schon darauf aufmerksam. Verwende Satzzeichen in deinem Text.
Du such hier Hilfe, erleichtere den Helfenden , das lesen deinen Textes.
edy
Hallo Malke,
wie weit wohnt ihr denn auseinander? (du und die EX?)
edy
Hallo,
Netto/Auszahlbetrag
Wenn du z.B. einen Vertrag VWL (vermögenswirksame Leistung oder Riesterrente usw.) hast, dann wird
dieses Geld vom Arbeitgeber direkt an die Versicherung gezahlt. Oder es werden z.B Parkgebühren für ein Arbeitgeber eigenes
Parkhaus abgezogen usw.
edy
Hallo Mannomann,
dein Selbstbehalt beträgt als Rentner 960€.
Problem könnte das selbst bewohnte Eigenheim sein, man könnte dir einen Wohnvorteil anrechnen.
Unterhaltsvorschuss, ist Vorschuss (kann also zurückgefordert werden).
Falls du in der Unterhaltsvorschuss-Zeit leistungsfähig warst, wirst du den UVG zurückzahlen müssen.
edy
Hallo Sandra,
Die Frist für den Zugewinnausgleich beträgt i.d.R 3 Jahre nach rechtskräftiger Scheidung.
Am besten wird es sein wenn du dich mal etwas in die Zugewinnmaterie einliest, Es steht viel im WWW
Am besten wäre natürlich eine Einigung ohne Anwälte oder Gericht.
Es ist immer sinnvoll Unterlagen, Kontoauszüge usw. zu "sichern/kopieren.
Was wenn er dann tatsächlich unter Eid lügen würde? Ich kenne Ihn, er hasst den Rechtsstaat und würde vor Androhungen von Strafen nicht zurückschrecken und trotzdem lügen
den riskiert er die Strafe dafür.
Findet dann überhaupt eine Prüfung von Konten statt? Ist das möglich, habe ich eine Chance die mir zustehende Summe korrekt zu erhalten?
die Überprüfung wirst du auf deine Kosten durchführen müssen.( zumindest in Vorlage gehen).
Was zählt hier eigentlich als Stichtag? Bzw. welcher Wert zählt, der Kurs zum Stichtag? Wie verhält es sich dann wenn die Kurse danach abstürzen/explodieren?
Stichtag =Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
Wenn sich danach die Kurse verändern, hast du entweder Glück oder Pech gehabt. Er ebenso.
edy
Hallo F_81,
ruf doch einfach beim FA an.
Bei Loh/Gehalt gibt es Brutto/Netto/Auszahlungsbetrag.
Das Netto muss beim Unterhalt noch bereinigt werden.
edy
Hallo Sandra 89,
Bein Zugewinnausgleich geht es darum:
Jeder Partner hat ein Anfangsvermögen und ein Endvermögen ( das gilt für, dich sowie deinen Nochmann),
Übersteigt bei einem (oder Beiden jeweils) dass Endvermögen das Anfangsvermögen, dann ist das jeweils ein Zugewinn.
Der jeweilige Zugewinn muss jeweils mit dem anderen Partner geteilt werden.
Jeder hat einen Auskunftsanspruch vom anderen.
Für die Berechnung sind die Stichtage Hochzeitstag und Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
Der Zugewinnausgleich kann von der Scheidung abgetrennt werden ( kann also unabhängig von der Scheidung erfolgen), Fristen beachten.
edy
Hallo F_81,
Auch Eheleute können eine Einzelveranlagung verlangen.
Teile dem Finanzamt einfach den STK-Wechsel mit.
Du kannst gerne beim FA anrufen, man wird dir weiterhelfen.
Wer hat die KU-Berechnung vorgenommen?
edy
Hallo F_81,
Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?
Der Steuerklassenwechsel dürfte für dich m.E , sofort am sinnvollsten sein.
Zahlst du Trennungsunterhalt ?
edy
Hallo Icke1983,
Beraten dürfen wir hier nicht, aber eine Eischätzung vornehmen.
Die sechzehnjährige dürfte ihren Bedarf selbst decken können ( bei deiner Netto-Angabe).
Die 1400€ Netto müssen noch bereinigt werden.
Ich gehe von einem bereinigten Einkommen von 1300€ aus.
Dein Selbstbehalt beträgt 1160€
Der Unterhalt für die jüngste Tochter dürfte bei 140€ liegen
edy
Hallo,
Beim Versorgungsausgleich geht es um Rentenpunkte.
Die Rentenpunkte, die jeder Partner während der Ehe erworben hat, werden gegenseitig geteilt.
edy
Hallo,
Ich nehme an die Eltern können noch etwas zu der Schenkung sagen/schreiben?
Eine Bestätigung dass die Schenkung nur dir zu gute kommen soll (also keine Gemeinschaftsschenkung),
wäre von Vorteil.
edy
Hallo,
Du traust der Mutter gar nicht zu? ist sie behindert? braucht sie jemanden der alles für sie erledigt?
Ich würde euch erstmal eine gemeinsame Familienberatung vorschlagen.
edy
Hallo,
Die Freundin bekommt warum Wohngeld? (weil ihr Einkommen für sich und das Kind nicht reicht).
Dann wird geprüft ob Mutter und Kind einen Unterhaltsanspruch haben.(damit sie evtl. auf das Wohngeld verzichten kann.)
Du kannst ihr doch den errechneten Unterhalt überweisen, und zusätzlich dem Kind noch so viel zukommen lassen wie du willst.
Markenklamotten? die Klamottengrößen verändern sich in einem Jahr mehrfach. Wir hatten bei unseren Kindern nie finanziell einen Engpass, sind aber öfters auf Kinderbasare gegangen um einfache Klamotten zu kaufen.
edy
Hallo Neuer_Papa,
Was hat das JA eigentlich mit euch zu tun? Das Jugendamt handelt doch erst
wenn man an es herantritt?
Wie alt die die junge Mutter?
Bekommt die Mutter von irgend einer Seite staatliche Förderung?
Wer kommt z.B. für die Wohnung (Miete) auf?
edy
Hallo,
Nein, es gibt keinen neuen Titel, lediglich den neuen Unterhaltsbetrag, nachdem die Einkünfte neu errechnet wurden
der alte Titel ist nicht mehr gültig?
Also wenn kein Titel mehr besteht, dann wird nach dem Nettoeinkommen
des Vaters, der Bedarf berechnet, Das Nettoeinkommen des Sohnes wird auf den Bedarf angerechnet.
Ich fragte ja schon mal nach dem Netto des Vaters.
edy
Hallo,
Meine Ex war in 5 und ist jetzt in 2 und hat somit auch mehr Netto. Dadurch wird mein Unterhalt ja auch nicht geringer.
dies würde beim Trennungsunterhalt berücksichtigt werden, nicht aber beim Kindesunterhalt. Ob du heiratest oder nicht ist deine Entscheidung.
edy
Hallo,
wurde ein neuer Unterhaltstitel ( nach dem 18.Geburtstag) unterschrieben? Gibt es zur Zeit einen gültigen
Unterhaltstitel?
edy