Hallo Addy
vorweg: ab 18 sind beide Elternteile barunterhalts pflichtig.
Bei nichtvolljährigen ist es so: Es wird ein Bedarf ermittelt ( nach Alter des Kindes, und Einkommen des Zahlungspflichtigen) , wie in der DT.
Da das Elternteil, bei dem das Kind wohnt das volle Kindergeld erhält, darf der Zahlungspflichtige das halbe Kindergeld vom Bedarf abziehen. (er holt sich also die Hälte des KG von der Mutter zurück).
edy