Hallo,
Der Unterhaltsvorschuss wurde nach der Trennung von den Eltern in Anspruch genommen, da er nicht in der Lage war, Unterhalt zu zahlen, aber ein Anspruch für beide Kinder bestand.
und nun ist er in der Lage?
3) Wo kann man sich schlau machen, ob ihr ein Beratungsschein zur Verfügung steht?
beim zuständigen Amtsgericht.
edy