Beiträge von edy

    Hallo Svenst,


    Auf Trennungsunterhalt kann man nicht rechtswirksam verzichten.


    Ein Vertrag wäre nur so lange "gültig" , bis es sich ein Partner anders überlegt.


    Aud den nachechelichen Unterhalt könnte man ( hier) verzichten, Ich denke aber nach 3 Jahren Ehe (ohne Kinder) wird hier keiner anfallen. Ein evtl. Vertrag müsste vom Notar angefertigt werden


    edy

    Hallo Pocoyo,


    Du solltest dich mal mit deinen Freunden/ guten Bekannten über dieses Thema austauschen.


    Sinnvoll könnte es auch sein wenn du dich bei Caritas/Diakonie beraten lässt.


    Wichtig ist m.E. eine "neutrale" Sicht, "wie sehen andere das Problem" ?


    Das Jugendamt würde ich als allerletztes Mittel empfehlen.


    edy

    Hallo Mama2011,


    Pfänden kann immer der, der den Titel in der Hand hält ( auf den er ausgestellt ist).


    Jugendamt und Unterhaltsvorschusskasse, sind (eigentlich) 2 verschiedene Institutionen.


    Ich denke die Unterhaltsvorschusskasse, will den an dich gezahlten Unterhaltsvorschuss, von deinem EX zurück haben ?


    Der Titel ist auf deinen Namen ausgestellt ? dann kannst du ihn vom JA heraus verlangen.


    Pfänden kannst du nach Herausgabe dann ohne Anwalt, du musst mit dem Titel nur einen Gerichtsvollzieher beauftragen.


    Aus meiner Antwort ergeben sich bestimmt weitere Fragen?


    edy

    Hallo Maxx,


    Was den Unterhalt betrifft, kann dir das Jugendamt kostenlos weiterhelfen.


    Wenn du die Unterhaltsforderung der zurückliegenden Monate nachweisen kannst, dann steht dir dem Grunde nach


    dieser auch rückwirkend zu. Vorausetzung ist natürlich, dass die Mutter leistungsfähig war/ist.


    Es besteht die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen ( Jugendamt/Vorschusskasse).


    edy

    Hallo fiax,


    Bekommst du ALG1 oder ALGII ( Jobcenter) ?


    Bei ALGII-Bezug (Jobcenter), muss Unterhaltsvorschuss vorrangig beantragt werden.(der wird aber voll auf das ALG-II angrechnet.)


    Wird der Vorschuss abgelehnt, dann bekommt du diesen Betrag vom Jobcenter.( aber nicht zusätzlich)


    Falls du aber normales Arbeitslosengeld bekommst (Agentur für Arbeit), kannst du einen Aufstockungsantrag beim Jobcenter stellen.


    edy

    Hallo,


    Ich habe mich über die Rechtslage natürlich informiert und es gibt Urteile die klar besagen, dass eine Zahlung des Unterhalts an die Ehefrau dann nicht mehr geleistet werden muss, wenn diese in einer gefestigten Beziehung lebt.

    Und du bist sicher dass ein Gericht nun zu deinen Gunsten entscheidet?


    Wenn der jetzige Freund einen Pool für 50.000€ bezahlt, dann sollte man eigentlich davon ausgehen, dass er dies nicht für eine kurze Liebelei tut.

    Und denn Pool kann sie bei einer Trennung mitnehmen? Sie steht dann mit im Grundbuch? Vielleicht wollter der "Millionär" schon immer gerne einen Pool?


    Wie ein Gericht letztendlich urteilt ist immer verschieden.


    Wenn du ein Immobiliengutachten hast, sie es nicht anerkennt, muss sie ein Gegengutachten beauftragen, und dies bezahlen.




    edy

    Hallo Atrimo,


    Gefühle sind nicht angebracht wenn es die Gesetzeslage anders sieht.


    Erkundige dich was z.Zt. geltenden Recht ist.


    Ein Hausgutachten ist bei Streitigkeiten eher der Normalfall. Den Wert des Hauses zum Hochzeitstag wird man ca. errechnen können.


    Natürlich könnte das Haus verkauft werden. (man wird dich nicht direkt dazu zwingenI, aber du könntest für den Zugewinnausgleich das Haus beleihen,Kredit aufnehmen usw.)


    Ob das mir dem zusammen wohnen schon eine gefestigte "eheähnliche"-Gemeinschaft ist ?




    Was sagt dein Rechtsbeistand? ( einen eigenen wirst du wohl brauchen).


    edy

    Hallo Hermine,


    nochmals .


    was wurde denn vom Gericht beschlossen, oder per Vergleich festgelegt?


    Wurde ein bestimmter Betrag für eine beistimmte Zeit festgelegt? was ist nach dieser Zeit?


    edy

    Hallo Hermine,


    wenn der Betrag vom Gericht festgesetzt ist, dann wird es bei diesem Betrag bleiben ?


    Dann ist es doch me.E. sinvoll, wenn du der Forderung des Partners ensprichst.


    edy

    Hallo,


    du merkst, ich kann dir keine genaue Auskunft geben.


    Einerseits könnte dein "Netto-Einkommen" durch die Steuerersparnis steigen, was mehr Unterhalt bedeuten könnte?


    Anderesseits , bekän der Empfänger evtl, mehr Unterhalt, müsste dann aber evtl. Steuern dafür zahlen.


    deshalb war meine Frage:


    Der nacheheliche Unterhalt wurde amtlich/ gerichtlich festgesetzt?


    oder steht eine endgültige Berechnung noch aus?


    edy

    Hallo Hermine,


    Der Unterhaltzahler hat davon den Vorteil, dass er weniger Steuern zahlen muss.


    Der Empfänger muss den Unterhalt dann aber versteuern.


    Möchtest du auf deinen V orteil verzichten?


    Der nacheheliche Unterhalt wurde amtlich/ gerichtlich festgesetzt?


    edy