Hallo Svenst,
Auf Trennungsunterhalt kann man nicht rechtswirksam verzichten.
Ein Vertrag wäre nur so lange "gültig" , bis es sich ein Partner anders überlegt.
Aud den nachechelichen Unterhalt könnte man ( hier) verzichten, Ich denke aber nach 3 Jahren Ehe (ohne Kinder) wird hier keiner anfallen. Ein evtl. Vertrag müsste vom Notar angefertigt werden
edy